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# taz.de -- Aktionsplan der Bundesregierung: Verantwortung für Menschenrechte
> Unternehmen sollen in der Produktion Menschenrechte schützen. Firmen, die
> nicht mitmachen, drohen gesetzliche Maßnahmen.
Bild: Protest gegen die Verantwortlichen des Rana-Plaza-Einsturzes
Berlin taz | Deutsche Unternehmen sollen künftig besser kontrollieren, ob
ihre Zulieferfabriken in Asien einsturzgefährdet sind. Und sie müssen
darauf achten, dass die ArbeiterInnen in den globalen Textilfirmen
ausreichende Löhne erhalten. Das erwartet die Bundesregierung von der
einheimischen Wirtschaft. So steht es jedenfalls im Entwurf des Nationalen
Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte, der der taz vorliegt.
Mit dem Plan will die Regierung internationale Sozial- und Umweltstandards
in Deutschland umsetzen. Dazu gehören beispielsweise die Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Alle international
tätigen Unternehmen sollen künftig Rechenschaft darüber ablegen, wie sie
„nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen verhüten und mildern“.
Konkret sind die Firmen gehalten, öffentlich zu berichten. Sie sollen aber
auch Maßnahmen ergreifen, um die menschenrechtliche Situation zu
verbessern. Dabei geht es nicht nur um Arbeitsbedingungen wie Löhne und
Arbeitszeiten in ausländischen Fabriken, die im Auftrag deutscher Händler
fertigen. Auch Auswirkungen für AnwohnerInnen und Umwelt müssen
berücksichtigt werden – etwa wenn eine deutsche Firma am Bau eines
Staudamms im Sudan oder in Brasilien beteiligt ist.
Den Aktionsplan hat das Auswärtige Amt nach anderthalbjährigen
Konsultationen mit Ministerien, Firmen, deren Verbänden, Gewerkschaften und
zivilgesellschaftlichen Organisationen erarbeitet. In Kürze wird er
öffentlich zur Diskussion gestellt. Dann soll ihn das Bundeskabinett
verabschieden.
Wichtige Schritte bis 2020
Einige der im Plan genannten Berichtspflichten werden für die Unternehmen
verbindlich sein, weil Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie
umsetzen muss. Bei anderen Regeln spricht das Auswärtige Amt von
„prozesshafter Verbindlichkeit“. So sollen die Firmen Managementverfahren
einführen, um Verstöße gegen Menschenrechte zu vermeiden.
Ab 2018 will das Auswärtige Amt die Einhaltung regelmäßig überprüfen
lassen. Bis 2020 sollen 60 Prozent der deutschen Firmen mit mehr als 500
Beschäftigten die Vorgaben befolgen. Für den Fall, dass das nicht klappt,
werden „weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen“ in
Aussicht gestellt. Für Unternehmen im Besitz des Bundes will die Regierung
schon vorher verbindliche Regeln vorschreiben.
„Es ist richtig, gesetzliche Schritte zu erwägen, falls die Unternehmen die
Erwartungen nicht erfüllen“, sagt der ehemalige Menschenrechtsbeauftragte
der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), der eine Beratungsfirma für
Unternehmensverantwortung in Berlin betreibt. Der Aktionsplan stelle einen
„deutlichen Schritt nach vorne“ dar: „Deutsche Unternehmen, die
internationale Geschäfte machen, können ihre Verantwortung für die
Menschenrechte künftig kaum noch ignorieren.“
Sarah Lincoln von der evangelischen Entwicklungsorganisation Brot für die
Welt kritisiert den Plan dagegen in zentralen Punkten. Sie bemängelt unter
anderem, dass der Entwurf keine Schadenersatzleistungen für ArbeiterInnen
vorsehe, die etwa 2013 beim Einsturz des Fabrikkomplexes Rana Plaza in
Bangladesch verletzt wurden. Außerdem fehlten gesetzliche Verpflichtungen
für Unternehmen, die Menschenrechte in ihren Produktionsketten tatsächlich
umzusetzen, so Lincoln. Brot für die Welt fordert unter anderem, Klagen
ausländischer Arbeiter vor deutschen Gerichten zu erleichtern. Lincoln
befürchtet, das Kanzleramt werde den Entwurf noch verwässern.
23 Jun 2016
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
Rana Plaza
Menschenrechte
Textilindustrie
Unternehmen
Bangladesch
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