# taz.de -- Polizeigewalt in Saarbrücken: Abstreiten zwecklos | |
> Wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung wandert ein | |
> Streifenpolizist in den Knast. Das hat heute das Amtsgericht Saarbrücken | |
> entschieden. | |
Bild: Polizisten mit Waffe sieht man öfter. Durchladen und auf andere richten … | |
SAARBRÜCKEN dpa | Bei einem Polizeieinsatz trat und schlug er einen Mann | |
und drohte ihm mit seiner Dienstwaffe: Wegen dieser und anderer Taten ist | |
ein ehemaliger Streifenpolizist im Saarland am Montag zu zweieinhalb Jahren | |
Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Saarbrücken sprach den 31-Jährigen | |
nach Angaben einer Sprecherin unter anderem der Verfolgung Unschuldiger und | |
der Körperverletzung im Amt sowie der gefährlichen Körperverletzung und | |
Bedrohung schuldig. | |
Der vom Dienst suspendierte Beamte hatte die Vorwürfe bestritten. Er gab | |
lediglich die ebenfalls angeklagte Fälschung von Rezepten und Widerstand | |
gegen Vollstreckungsbeamte in einem anderen Fall zu. Auch wegen dieser | |
Vorwürfe wurde er am Montag verurteilt, ebenso wegen anderer | |
Gewalttätigkeiten. | |
Bei dem Polizeieinsatz vom 9. Februar 2014 waren der Angeklagte und ein | |
Kollege wegen eines Randalierers zu einer Saarbrücker Diskothek gerufen | |
worden. Als sie den Mann mit ihrem Streifenwagen zu einem angeblichen | |
Freund bringen wollten, konnten sie dessen Haus nicht finden und irrten | |
umher. Nach eigener Darstellung setzten sie den inzwischen etwas | |
besänftigten Mann auf einem Feldweg ab. | |
Dort malträtierte der 31-Jährige den Mann laut Anklage mit Schlägen und | |
Tritten. Zudem lud er laut Gericht seine Dienstwaffe durch und richtete sie | |
auf den anderen. Der Angeklagte räumte ein, die Waffe durchgeladen und | |
gegen den Mann Pfefferspray eingesetzt zu haben. Er berief sich dabei auf | |
Notwehr. Sein Kollege hatte den Vorfall vor Gericht als Zeuge bestätigt, | |
konnte aber viele Details nicht nennen. | |
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 31-Jährigen laut Gericht drei Jahre | |
Haft gefordert. Die Verteidigung hielt eine Geldstrafe für die gestandenen | |
Taten und Freispruch in den anderen Fällen für angemessen. | |
9 May 2016 | |
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