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# taz.de -- Polizeigewalt in Saarbrücken: Abstreiten zwecklos
> Wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung wandert ein
> Streifenpolizist in den Knast. Das hat heute das Amtsgericht Saarbrücken
> entschieden.
Bild: Polizisten mit Waffe sieht man öfter. Durchladen und auf andere richten …
Saarbrücken dpa | Bei einem Polizeieinsatz trat und schlug er einen Mann
und drohte ihm mit seiner Dienstwaffe: Wegen dieser und anderer Taten ist
ein ehemaliger Streifenpolizist im Saarland am Montag zu zweieinhalb Jahren
Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Saarbrücken sprach den 31-Jährigen
nach Angaben einer Sprecherin unter anderem der Verfolgung Unschuldiger und
der Körperverletzung im Amt sowie der gefährlichen Körperverletzung und
Bedrohung schuldig.
Der vom Dienst suspendierte Beamte hatte die Vorwürfe bestritten. Er gab
lediglich die ebenfalls angeklagte Fälschung von Rezepten und Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte in einem anderen Fall zu. Auch wegen dieser
Vorwürfe wurde er am Montag verurteilt, ebenso wegen anderer
Gewalttätigkeiten.
Bei dem Polizeieinsatz vom 9. Februar 2014 waren der Angeklagte und ein
Kollege wegen eines Randalierers zu einer Saarbrücker Diskothek gerufen
worden. Als sie den Mann mit ihrem Streifenwagen zu einem angeblichen
Freund bringen wollten, konnten sie dessen Haus nicht finden und irrten
umher. Nach eigener Darstellung setzten sie den inzwischen etwas
besänftigten Mann auf einem Feldweg ab.
Dort malträtierte der 31-Jährige den Mann laut Anklage mit Schlägen und
Tritten. Zudem lud er laut Gericht seine Dienstwaffe durch und richtete sie
auf den anderen. Der Angeklagte räumte ein, die Waffe durchgeladen und
gegen den Mann Pfefferspray eingesetzt zu haben. Er berief sich dabei auf
Notwehr. Sein Kollege hatte den Vorfall vor Gericht als Zeuge bestätigt,
konnte aber viele Details nicht nennen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 31-Jährigen laut Gericht drei Jahre
Haft gefordert. Die Verteidigung hielt eine Geldstrafe für die gestandenen
Taten und Freispruch in den anderen Fällen für angemessen.
9 May 2016
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