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# taz.de -- Grüne wollen Presseauskünfte regeln: Den Minimalstandard verbesse…
> Seit einem Gerichtsurteil ist unsicher, wieviel Auskunft die
> Bundesregierung Journalisten geben muss. Die Grünen wollen das nun
> ändern.
Bild: Welche Auskunft muss der Bundeswirtschaftsminister geben? Derzeit ist das…
FREIBURG taz | Die Grünen haben jetzt den Gesetzentwurf für ein
Presseauskunftsgesetz in den Bundestag eingebracht. Sie wollen damit eine
Lücke schließen, die das Bundesverwaltungsgericht 2013 aufgerissen hat.
Jahrzehntelang sahen alle Beteiligten kein Problem. Für Medienanfragen an
Bundesbehörden galt das Pressegesetz des Bundeslandes, in dem die Behörde
ihren Sitz hatte. Für Anfragen an das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge in Zirndorf galt zum Beispiel das bayerische Pressegesetz.
Im Februar 2013 stellte jedoch das Bundesverwaltungsgericht zur allgemeinen
Verblüffung fest: Für Presseanfragen an Bundesbehörden ist ein Bundesgesetz
erforderlich. Bis dahin gelte nur ein Minimalstandard, der unmittelbar aus
dem Grundgesetz abzuleiten sei.
Diese Lücke wollen die Grünen nun [1][mit ihrem Presseauskunftsgesetz]
schließen. Vor wenigen Tagen haben sie den Gesetzentwurf in den Bundestag
eingebracht. Das schlanke Gesetz hat nur zwei Paragraphen. Es gibt
Medienvertretern ein „Recht auf Auskunft“ gegenüber Bundesbehörden und le…
anschließend fest, wann Ministerien und andere Bundesbehörden die Auskunft
verweigern dürfen. Dabei sind die Grünen relativ pressefreundlich.
Entgegenstehende öffentliche Interessen blockieren nicht generell Ansprüche
der Medien, sondern nur wenn sie „ausnahmsweise überwiegen“.
Vor drei Jahren, kurz nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, hatte
die damals noch oppositionelle SPD schon einmal einen Entwurf für ein
Bundespresseauskunftsgesetz vorgelegt. In einer Anhörung hatten die
Sachverständigen damals jedoch überwiegend erklärt, der Bund dürfe gar kein
Pressegesetz beschließen, weil das Landessache sei. Damit herrschte
endgültig große Verwirrung.
## In der Praxis noch kein Problem
Alle hofften deshalb, das Bundesverfassungsgericht würde klären, ob nun ein
Bundesgesetz erforderlich ist oder ob die Landespressegesetze genügen. In
einem Streit zwischen der Bild-Zeitung und dem Bundesnachrichtendienst
hätte Karlsruhe die Frage klären können. Doch in seinem Beschluss vom
Oktober 2015 ließen die Karlsruher Richter die Kompetenzfrage offen und
lehnten die Bild-Klage mit anderen Argumenten ab.
Die Grünen setzen das Thema mit ihrem Gesetzentwurf nun wieder auf die
Tagesordnung. Für sie ist klar, dass der Bund zuständig ist. Der Bund könne
für seine Kompetenzen „als Annex“ jeweils auch das Verwaltungsverfahren
regeln – und dazu gehören für die Grünen auch die Auskunftspflichten
gegenüber der Presse.
Auch wenn Ministerien und andere Bundesbehörden derzeit meist auf
Journalistenfragen antworten, wäre im Falle eines Rechtsstreits unklar,
welcher Maßstab dann gälte. Hier könnte der Vorschlag der Grünen für
Rechtssicherheit sorgen.
4 May 2016
## LINKS
[1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/082/1808246.pdf
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Pressefreiheit
Bundesregierung
Grüne
Verfassungsgericht
Bundesnachrichtendienst
BND
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