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# taz.de -- Pläne der Bundesregierung: Soldaten im Inland
> Um gegen Terrorgefahren vorzugehen, erwägt die Bundesregierung
> Inlandseinsätze der Bundeswehr. Dafür muss das Grundgesetz geändert
> werden.
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Berlin dpa | Die Bundesregierung erwägt eine Gesetzesänderung für den
Einsatz der Bundeswehr im Inland unter anderem bei Terrorgefahr oder
Bedrohung der Sicherheit. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung unter
Berufung auf einen Entwurf für ein neues Weißbuch zur Sicherheitspolitik
und zur Zukunft der Bundeswehr.
Seit längerem dringen Unionspolitiker auf eine entsprechende
Grundgesetzänderung. Neben klaren Kompetenzen bei der Terrorabwehr wird
auch gefordert, dass die Bundeswehr regulär in der Flüchtlingshilfe zum
Einsatz kommt.
In der SPD treffen die Forderungen auf Skepsis. „Die Durchsetzung der
staatlichen Gewalt ist und bleibt Aufgabe der Polizei“, sagte der
verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, dem
Kölner Stadt-Anzeiger. Statt der ohnehin bereits überlasteten Bundeswehr
zusätzliche Aufgaben aufzuhalsen, sei es sinnvoller, die Polizei
entsprechend aufzustocken.
Bislang kann die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im „Fall des
inneren Notstandes“ einsetzen, wie die Süddeutsche Zeitung aus dem Entwurf
des Weißbuches zitiert. „Charakter und Dynamik gegenwärtiger und
zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier
Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der
Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer
Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen.“ In dem Entwurf, der
im Juni ins Kabinett eingebracht werden soll, sei zudem auch von
flexibleren Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Ausland die Rede.
Laut Grundgesetz ist es die alleinige Aufgabe der Polizei, für Sicherheit
im Inland zu sorgen. Die Bundeswehr darf als Konsequenz aus den Erfahrungen
der Zeit im Nationalsozialismus im Inland nur in Ausnahmefällen eingesetzt
werden. Dazu zählen Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle, die
Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung oder die Amtshilfe für eine andere Behörde wie
jetzt bei der Flüchtlingskrise. Seit vielen Jahren gibt es immer wieder
Diskussionen darüber, ob die Regelungen im Grundgesetz noch zeitgemäß sind.
12 Apr 2016
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