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# taz.de -- AfDlerin wettert gegen Rundfunkbeitrag: Beatrix von Storch ganz auf…
> Die Landesvorsitzende der Berliner AfD will nach eigenen Angaben keinen
> Rundfunkbeitrag bezahlt haben. Ihr Konto sei gepfändet worden.
Bild: Auf dem Landesparteitag Anfang April in Berlin: Beatrix von Storch
BERLIN/CHEMNITZ taz/dpa | Die stellvertretende Bundessprecherin und
Berliner Landesvorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD), Beatrix
von Storch, inszeniert sich als Opfer der Systems. Weil sie den
Rundfunkbeitrag nicht gezahlt habe, sei ihr Konto gepfändet worden. [1][Das
bekundete sie im Online-Netzwerk Twitter]. Zwar schreibt sie in ihrem Tweet
von der „GEZ“, der Gebühreneinzugszentrale, die nur bis Ende 2012
existierte. Es ist aber davon auszugehen, dass sie den Rundfunkbeitrag
meint.
Damit steht sie ganz im Kurs ihrer Partei. In ihrem Grundsatzprogramm
spricht sich die AfD gegen eine verbindliche Gebührenregelung für die
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Und generell will
sie die Anzahl der Öffentlich-Rechtlichen verringern.
Zuvor twitterte Storch [2][„Freiheit für GEZ-Gefangene“] und retweetete
einen Medienbericht, in dem es um die Geschichte einer 46-jährigen Frau aus
Chemnitz ging, die wegen ihrer Verweigerungshaltung ins Gefängnis musste.
Die Nachrichtenagentur dpa bestätigte den Fall: Der Aussage einer
Sprecherin der Polizeiinspektion Bad Salzungen in Thüringen zufolge sei die
46-Jährige am 4. Februar verhaftet und ins Frauengefängnis nach Chemnitz
gebracht worden.
Zuerst hatte die Welt am Sonntag berichtet, die vom ersten Fall dieser Art
in Deutschland sprach. Demnach hatte die Frau aus dem thüringischen Geisa
seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt,
weil sie weder Fernseher noch Radio habe und das System zur
Rundfunkfinanzierung für verfassungswidrig halte, erklärte sie in einem
Interview mit der Welt am Sonntag. [3][Das Bundesverwaltungsgericht hatte
den Rundfunkbeitrag im März für verfassungsgemäß erklärt].
Zudem habe sich die Frau geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte
Vermögensauskunft abzugeben. Daher sitzt die Frau seit Anfang Februar in
Erzwingungshaft. Diese dauert laut Polizei maximal ein halbes Jahr. „In
dieser Zeit muss sie die Vermögensauskunft abgeben oder Gebühren zahlen“,
so die Polizeisprecherin. Wenn sie das nicht tut, wird sie zwar entlassen.
„Aber das Verfahren geht weiter, sie kann dann wieder eingesperrt werden.“
Wie die Welt [4][in einem späteren Beitrag] berichtete, musste die Frau
kein halbes Jahr warten. Sie wurde schon am Montag aus der Haft entlassen.
5 Apr 2016
## LINKS
[1] https://twitter.com/Beatrix_vStorch/status/716929610471104512
[2] https://twitter.com/Beatrix_vStorch/status/716912148472061952
[3] /Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts/!5287956
[4] http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article1540…
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