# taz.de -- AfDlerin wettert gegen Rundfunkbeitrag: Beatrix von Storch ganz auf… | |
> Die Landesvorsitzende der Berliner AfD will nach eigenen Angaben keinen | |
> Rundfunkbeitrag bezahlt haben. Ihr Konto sei gepfändet worden. | |
Bild: Auf dem Landesparteitag Anfang April in Berlin: Beatrix von Storch | |
BERLIN/CHEMNITZ taz/dpa | Die stellvertretende Bundessprecherin und | |
Berliner Landesvorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD), Beatrix | |
von Storch, inszeniert sich als Opfer der Systems. Weil sie den | |
Rundfunkbeitrag nicht gezahlt habe, sei ihr Konto gepfändet worden. [1][Das | |
bekundete sie im Online-Netzwerk Twitter]. Zwar schreibt sie in ihrem Tweet | |
von der „GEZ“, der Gebühreneinzugszentrale, die nur bis Ende 2012 | |
existierte. Es ist aber davon auszugehen, dass sie den Rundfunkbeitrag | |
meint. | |
Damit steht sie ganz im Kurs ihrer Partei. In ihrem Grundsatzprogramm | |
spricht sich die AfD gegen eine verbindliche Gebührenregelung für die | |
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Und generell will | |
sie die Anzahl der Öffentlich-Rechtlichen verringern. | |
Zuvor twitterte Storch [2][„Freiheit für GEZ-Gefangene“] und retweetete | |
einen Medienbericht, in dem es um die Geschichte einer 46-jährigen Frau aus | |
Chemnitz ging, die wegen ihrer Verweigerungshaltung ins Gefängnis musste. | |
Die Nachrichtenagentur dpa bestätigte den Fall: Der Aussage einer | |
Sprecherin der Polizeiinspektion Bad Salzungen in Thüringen zufolge sei die | |
46-Jährige am 4. Februar verhaftet und ins Frauengefängnis nach Chemnitz | |
gebracht worden. | |
Zuerst hatte die Welt am Sonntag berichtet, die vom ersten Fall dieser Art | |
in Deutschland sprach. Demnach hatte die Frau aus dem thüringischen Geisa | |
seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt, | |
weil sie weder Fernseher noch Radio habe und das System zur | |
Rundfunkfinanzierung für verfassungswidrig halte, erklärte sie in einem | |
Interview mit der Welt am Sonntag. [3][Das Bundesverwaltungsgericht hatte | |
den Rundfunkbeitrag im März für verfassungsgemäß erklärt]. | |
Zudem habe sich die Frau geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte | |
Vermögensauskunft abzugeben. Daher sitzt die Frau seit Anfang Februar in | |
Erzwingungshaft. Diese dauert laut Polizei maximal ein halbes Jahr. „In | |
dieser Zeit muss sie die Vermögensauskunft abgeben oder Gebühren zahlen“, | |
so die Polizeisprecherin. Wenn sie das nicht tut, wird sie zwar entlassen. | |
„Aber das Verfahren geht weiter, sie kann dann wieder eingesperrt werden.“ | |
Wie die Welt [4][in einem späteren Beitrag] berichtete, musste die Frau | |
kein halbes Jahr warten. Sie wurde schon am Montag aus der Haft entlassen. | |
5 Apr 2016 | |
## LINKS | |
[1] https://twitter.com/Beatrix_vStorch/status/716929610471104512 | |
[2] https://twitter.com/Beatrix_vStorch/status/716912148472061952 | |
[3] /Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts/!5287956 | |
[4] http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article1540… | |
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