# taz.de -- Geplantes Abtreibungsverbot in Polen: Proteste gegen Hardliner | |
> Die Regierungspartei PiS und die katholische Kirche unterstützen einen | |
> Gesetzentwurf, der Abtreibung fast ganz verbietet. Tausende | |
> demonstrieren. | |
Bild: Polnische Abtreibungsbefürworter kritisieren die geplante Gesetzesänder… | |
WARSCHAU afp | Tausende Menschen haben am Sonntag vor dem polnischen | |
Parlament gegen eine [1][geplante Verschärfung der Abtreibungsgesetze] | |
protestiert. Zahlreiche Demonstranten, darunter viele Frauen, hielten | |
Kleiderbügel aus Draht in die Höhe, als drastisches Symbol für brutale | |
Abtreibungsmethoden in früheren Zeiten, als verzweifelte Frauen auf | |
lebensgefährliche Art selbst abtrieben. „Zugegeben, das ist ein extremes | |
Symbol“, sagte eine junge Demonstrantin, aber es müsse ein deutliches | |
Zeichen gesetzt werden. | |
Zu der Demonstration in Warschau hatte die linke Partei Razem aufgerufen. | |
Auf Transparenten wurden die Befürworter des Gesetzesentwurfs als „Taliban“ | |
bezeichnet und Polen als „Hölle für Frauen“. Andere riefen: „Make Love … | |
PiS“ mit Blick auf die rechtskonservative Regierungspartei Recht und | |
Gerechtigkeit (PiS). Die PiS und die katholische Kirche in Polen | |
unterstützen den Entwurf für eine Verschärfung des Abtreibungsrechts. | |
Ähnliche Proteste waren in mehreren weiteren polnischen Städten | |
angekündigt. | |
In allen Kirchengemeinden wurde am Sonntag ein Schreiben an die Gläubigen | |
verlesen, in dem die Bischöfe ihre Unterstützung für eine Verschärfung der | |
Abtreibungsregeln bekräftigten. Darin heißt es, dass es nicht bei dem 1993 | |
gefundenen Kompromniss-Gesetz bleiben könne. | |
Das in Polen geltende Abtreibungsrecht ist bereits sehr restriktiv. Es | |
erlaubt Abtreibungen nur in drei Fällen: Bei einer Bedrohung für Leib und | |
Leben der Mutter, einer festgestellten irreversiblen schweren Schädigung | |
des Embryos sowie bei einer durch Vergewaltigung oder Inzest | |
herbeigeführten Schwangerschaft. Die geplanten verschärften Regeln wollen | |
nur noch die Lebensgefahr für die Frau als Abtreibungsgrund gelten lassen. | |
4 Apr 2016 | |
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