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# taz.de -- Rad-Gesetzentwurf fertig: Staatsdiener auf Diensträder!
> Die Initiative Volksentscheid Fahrrad hat geliefert, der Entwurf eines
> Radverkehrsgesetzes liegt dem Senat vor. Ein paar neue Forderungen sind
> dazugekommen.
Bild: Jetzt aber flott: In anderthalb Jahren soll schon abgestimmt werden!
Der Entwurf für ein „Berliner Radverkehrsgesetz (RadG)“ ist fertig. Fünf
Artikel und 21 Paragrafen hat der Text, den die Initiative Volksentscheid
Fahrrad am Montagmorgen im Roten Rathaus abgab. Jetzt muss der Senat eine
Kostenschätzung für die Umsetzung der Maßnahmen liefern. Dann erst kann die
Unterschriftensammlung starten, die den Prozess der Volksgesetzgebung ins
Rollen bringt: 20.000 BerlinerInnen müssen sich für den Antrag auf ein
Volksbegehren aussprechen. Die Initiative rechnet damit, diese Zahl in
kürzester Zeit zusammenzubekommen.
„Das war ein hartes Stück Arbeit, aber wir sind im Zeitplan geblieben“,
sagte Philipp Bastian von „Volksentscheid Fahrrad“ bei der Präsentation des
Gesetzentwurfs in den Räumen der Petitionsplattform change.org. Der Ort war
mit Bedacht gewählt, denn die Initiative will erstens eine Petition
starten, um Berlins Radverkehr zur „Chefsache“ zu erheben, und zweitens
macht die Adresse etwas her: change.org sitzt im Haus der
Bundespressekonferenz.
Die Forderungen des „Volksentscheids Fahrrad“ – sehr viel neue
Infrastruktur, mehr Sicherheit, Stellen für Verkehrsplanung auf allen
Ebenen – werden schon länger diskutiert. Jetzt erklärten Philipp Bastian
und Mitinitiator Heinrich Strößenreuther, welche Veränderungen sich bei der
Umwandlung eines Wunschzettels in einen juristisch wasserdichten Text
ergeben haben.
Was auf den ersten Blick auffällt, sind die vielen Soll-Formulierungen. „In
den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen in Summe 50
km Fahrradstraßen eingerichtet werden“, heißt es jetzt etwa, „Die
Mindestbreite eines Radschnellwegs soll 2 m pro Richtung betragen“ oder
„Bei allen Polizeidirektionen und Ordnungsbehörden sollen Fahrradstaffeln
eingerichtet werden.“
Was für Laien nach einer Verwässerung klingt, tut dem Impetus des Gesetzes
laut Strößenreuther keinen Abbruch: „Eine Soll-Formulierung bedeutet immer
noch, dass die Behörden zum Handeln verpflichtet sind – mit Ausnahmen, die
aber klar zu begründen sind.“ Ermessensspielräume müssten sinnvollerweise
eingeräumt werden, zumal auch Bundesnormen Einfluss auf die Umsetzung des
Radverkehrsgesetzes hätten.
Eine andere Neuerung enthält kein „soll“: Der Senat muss innerhalb von
einem Jahr einen „Umsetzungs- und Budgetplan“ für die
Infrastrukturmaßnahmen erarbeiten, vom Abgeordnetenhaus bestätigen lassen
und diesem im Jahresrhythmus über die Abarbeitung der Ziele berichten.
Diese Berichte sind im Sinne der Transparenz „unverzüglich“ ins Netz zu
stellen.
## Bevor das Blut fließt
Weitere Änderungen sind etwa die Anschaffung (zusätzlicher) Dienstfahrräder
für alle dienstwagenberechtigten Politiker, die Einrichtung von
Radverkehrs-Stabsstellen bei Senat und Bezirken. Oder auch, ganz praktisch,
die sichere Umgestaltung von Kreuzungen, die zwar nicht aus der
Unfallstatistik hervorstechen, aber von Radfahrenden als gefährlich
wahrgenommen werden. Dazu soll es Erhebungen geben. „Wir wollen eingreifen,
bevor Blut geflossen ist“, sagt Strößenreuther.
Ein neuer Aspekt, der nicht im Gesetz steht, ist die überholte
Kostenschätzung der Initiative. Die fällt jetzt viel stattlicher und
vermutlich realistischer aus: 320 Millionen statt 150 Millionen Euro soll
die Umsetzung des „RadG“ über einen Zeitraum von sieben Jahren kosten. Für
Strößenreuther immer noch preiswert: „Das wären pro Kopf und Jahr 12,60
Euro, deutlich weniger als in Kopenhagen oder Oslo, aber auch als die
Ausgaben des Senats für den Kfz-Verkehr.“ Die beziffert die Initiative mit
je 83,50 Euro.
11 Apr 2016
## AUTOREN
Claudius Prößer
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