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# taz.de -- Wahlen in Uganda: Inkorrekt, aber korrekt
> Das Verfassungsgericht weist eine Anfechtung der Wahlen ab. Aber die
> Wahlgesetze sollten reformiert werden.
Bild: Die Verfassungsrichter in Uganda
Kampala taz | Hunderte schwer bewaffneter Polizisten umzingeln das Oberste
Gericht in Ugandas Hauptstadt Kampala, Nagelbretter versperren die Straße
vor dem Gerichtsgebäude. Soldaten campen in der Nähe, um zur Not rasch
einzugreifen. Sie sind auf alles vorbereitet: Viele Ugander nennen dieses
Tag „Judgement Day“.
Die obersten Richter das Landes verkündigen am Donnerstag das Urteil über
den Ausgang der Präsidentschaftswahl vom 18. Februar, als der seit 30
Jahren amtierende Präsident Yoweri Museveni mit 61 Prozent wiedergewählt
wurde.
Einer seiner Herausforderer, der ehemalige Premierminister Amama Mbabazi,
der mit mageren 1,4 Prozent dritter wurde, hat die Ergebnisse angefochten
und ist vor Gericht gezogen: Der gelernte Jurist verlangte, die Wahlen zu
annullieren, denn der Wahlgang sei „weder frei noch fair“ verlaufen und
daher nicht rechtmäßig erfolgt. Hochrangige Juristen der staatlichen
Universität Makerere hatten ebenso eine Petition eingereicht.
30 Tage hatten die obersten Richter Zeit, die Argumente und Beweise unter
die Lupe zu nehmen. Das Urteil birgt jedoch nur wenige winzige
Überraschungen. Bereits nach den Wahlen 2001 und 2006 war der
Oppositionskandidat der Partei FDC (Forum für Demokratischen Wandel), Kizza
Besigye, vor dasselbe Gericht gezogen – mit wenig Erfolg.
Damals wie heute urteilen die Richter: Das Wahlergebnis sei rechtmäßig,
denn obwohl es beweisbare Unregelmäßigkeiten gegeben habe, seien diese
nicht für den Wahlausgang entscheidend gewesen. Laut Ugandas Verfassung und
Wahlrecht muss von Seiten des Klägers eindeutig bewiesen werden, dass das
Ergebnis anders ausgefallen wäre, hätte es jene Unregelmäßigkeiten nicht
gegeben.
## Juristischer Beweis ist schwierig
Doch dies juristisch zu beweisen, scheint ein Ding der Unmöglichkeit. Dies
zeigt das jetzige Urteil eindeutig. Die Richter gaben zu, dass die um
Stunden verspätete Auslieferung der Wahlunterlagen in die Wahllokale am
Morgen der Abstimmung als „Versagen“ der Wahlkommission geltend gemacht
werden muss. Auch geben sie der Klage Recht, dass der Staatssender UBC
nicht allen acht Präsidentschaftskandidaten dieselbe Zeit eingeräumt habe
und „einige Elemente der Polizei“ sich in die Wahlkampagnen eingemischt
hatten.
Doch alles in allem spiegele das Wahlergebnis den Mehrheitswillen der
ugandischen Wähler wider und Museveni sei demnach der rechtmäßige Sieger.
„Das Gericht muss die Frage beantworten, ob die Ergebnisse so ernsthaft
beeinträchtigt wurden, dass es nicht den Willen der Wähler repräsentiert“,
erklärt der Vorsitzende Richter Bart Katureebe.
Die Antwort der Richter war ein klares Nein, mit einem großen „Aber“.
Immerhin, das war eine Überraschung, denn laut Verfassung werden die
obersten Richter vom Präsidenten eingesetzt – und zur Not auch wieder
abberufen. Insofern kam die Kritik an der Wahlkommission, ebenfalls vom
Präsidenten ernannt, als Tadel daher.
In seinen Schlussworten fordert Richter Katureebe eine grundsätzliche
Reform der Wahlgesetze, denn „der Missbrauch von staatlichen Ressourcen“
während des Wahlkampfes durch Präsident Museveni, die Oppositionskandidat
Mbabazi in seiner Klage ankreidete, sei „besorgniserregend“, aber eben laut
Gesetz legal.
Ugandas Opposition und Zivilgesellschaft ist über das Urteil frustriert.
Dies zeige einmal mehr, dass Ugandas Probleme sich nicht gerichtlich
ausfechten lassen, sagt Crispy Kaheru, Vorsitzender der „Bürgerkoaltion für
Wahldemokratie“ (CCEDU), eine der führenden Organisationen der
Zivilgesellschaft. „Ich denke nicht, dass ein Urteil wie dieses die
politische Krise in Uganda lösen kann, wir müssen andere Wege finden“.
Während die Richter das Urteil verkünden, hat sich vor dem Gerichtsgebäude
die Polizisten für mögliche Massenproteste gerüstet. Doch dann müssen sie
Unterschlupf suchen: Ein gewaltiger Tropenregen ergießt sich über der
Hauptstadt. „Letztlich entschied der Regen am Judgement Day“, twitterte ein
Aktivist der Zivilgesellschaft nach dem Urteil.
31 Mar 2016
## AUTOREN
Simone Schlindwein
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Uganda
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