# taz.de -- Eisschnellläuferin Pechstein: Langstrecke vor Gericht | |
> Der Bundesgerichtshof vertagt seine Entscheidung, ob Claudia Pechstein | |
> mit ihrer Klage auf Schadenersatz die Sportgerichtsbarkeit aushebeln | |
> darf. | |
Bild: Gibt nicht auf: Claudia Pechstein. | |
Karlsruhe taz | „Ich habe Ausdauer genug“, sagte Eisschnellläuferin Claudia | |
Pechstein nach der zweistündigen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) in | |
Karlsruhe. Dieser will erst am 7. Juni entscheiden, ob Pechsteins Klage | |
gegen die Eislaufunion (ISU) zulässig ist. | |
Die immer noch aktive Claudia Pechstein (44) gilt als die erfolgreichste | |
deutsche Wintersportlerin. Ihre Karriere ist aber überschattet von einer | |
zweijährigen Dopingsperre im Jahr 2009. Bei der | |
Eisschnelllauf-Weltmeisterschaft in Norwegen waren bei Pechstein | |
ungewöhnliche Blutwerte festgestellt worden, die für die ISU auf Doping | |
hindeuteten. Der Sportgerichtshof CAS in Lausanne bestätigte die Sperre. | |
Pechstein legte jedoch Gutachten vor, wonach sie an einer vererbten | |
Blutanomalie leide. | |
Pechstein will nun rehabilitiert werden und verklagte die ISU vor deutschen | |
Gerichten auf Zahlung von zunächst rund 4 Millionen Euro. Sie verlangt | |
Schadenersatz für entgangene Sponsorenverträge und Preisgelder sowie | |
Schmerzensgeld. Allerdings hatte Pechstein wie alle ihre Kolleginnen und | |
Kollegen zu Beginn ihrer Karriere eine Schiedsklausel unterschrieben, | |
wonach für alle Streitigkeiten ausschließlich der CAS zuständig ist. | |
Das Oberlandesgericht (OLG) München ließ im Januar 2015 Pechsteins Klage | |
dennoch zu. Sie habe die Schiedsklausel nicht freiwillig unterschrieben, | |
diese sei daher unwirksam. Zur Begründung führte das OLG aus: Die ISU habe | |
ein Monopol für Eisschnelllauf-Wettbewerbe und habe diese Marktmacht | |
rechtsmissbräuchlich ausgenutzt. Der CAS sei nicht wirklich neutral. | |
## Über 300 Schiedsrichter | |
Auf Revision der ISU muss jetzt der BGH über die Zulässigkeit von | |
Pechsteins Klage entscheiden. Da aber fast alle Sportverbände ähnliche | |
CAS-Klauseln haben, ist die Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Zuständig | |
ist am Bundesgerichtshof der Kartell-Senat unter BGH-Präsidentin Bettina | |
Limperg. Entscheidende Frage ist, ob Athleten durch die alleinige | |
Zuständigkeit des CAS benachteiligt werden. | |
Vor einem CAS-Verfahren wählt der Sportler und der Verband je einen Richter | |
aus einer Liste mit über 300 Schiedsrichtern. Die beiden Benannten einigen | |
sich dann auf einen Vorsitzenden. Umstritten ist, wie die Liste der | |
Schiedsrichter zustande kommt. Hierbei haben die Verbände ein Übergewicht. | |
Der ISU-Anwalt Reiner Hall sieht darin kein großes Problem. „Es gibt keinen | |
natürlichen Interessengegensatz zwischen Verbänden und Athleten“, erklärte | |
er. Auch viele Athleten würden sich für scharfe Anti-Doping-Maßnahmen | |
starkmachen, dagegen neigten manche Verbände zur Vertuschung. Pechstein | |
jedenfalls habe sich „widersprüchlich“ verhalten. „Erst klagt sie beim C… | |
gegen die Sperre, und erst als sie dort verliert, moniert sie dessen | |
angeblich fehlende Neutralität.“ Pechsteins Anwalt Gottfried Hammer | |
verteidigte diese hingegen als zulässige Prozesstaktik. | |
## Pechstein in Bundespolizeiuniform | |
Unterstützung bekam Pechstein, die in ihrer Bundespolizeiuniform erschien, | |
von einem Experten des Bundeskartellamts, der die Schiedsklausel als | |
rechtsmissbräuchlich einstufte. „Das Kartellrecht hat nichts | |
Grundsätzliches gegen die internationale Sportgerichtsbarkeit“, diese sei | |
kompetent, schnell und könne international verbindliche Entscheidungen | |
treffen. | |
Vorschreiben könne ein Verband den exklusiven Gang zum CAS aber nur, wenn | |
der CAS wirklich neutral sei. Der BGH könne hier einen „Reformprozess | |
auslösen“, sagte Kartellamtsdirektor Jörg Nothdurft. Die existenziellen | |
Interessen der Athleten, denen bei Dopingvorwürfen lebenslange Nachteile | |
drohten, hätten Vorrang vor den Interessen der Verbände. | |
Wie der BGH entscheiden wird, war in der Verhandlung noch nicht zu | |
erkennen. Sollte er Pechsteins Klage zulassen, müsste diese vor dem OLG | |
München nicht nur beweisen, dass sie nicht gedopt hat, sondern auch, dass | |
ihr wirklich ein Schaden in dieser Höhe entstanden ist und dass die ISU den | |
Schaden hätte vermeiden können. | |
8 Mar 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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