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# taz.de -- Asylrecht in Deutschland: Mehr Anlass zur Abschiebung
> Die Gründe für die Ausweisung straffälliger Ausländer sollen erweitert
> werden. Dazu sollen künftig auch Sexual- und Diebstahlsdelikte zählen.
Bild: Deutschland hinter Stacheldraht: Künftig sollen Ausweisungen möglich se…
Berlin rtr | Kriminelle Ausländer sollen künftig leichter abgeschoben
werden können. [1][Als Reaktion auf die sexuellen Übergriffe gegen Frauen
in der Silvesternacht in Köln] und anderen Städten brachte das
Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg, den
Innenminister Thomas de Maiziere und Justizminister Heiko Maas ausgehandelt
hatten.
Künftig sollen Ausweisungen bereits dann möglich sein, wenn ein Ausländer
wegen einer Straftat gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder
die sexuelle Selbstbestimmung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe egal in
welcher Höhe verurteilt worden ist. Das gleiche „schwerwiegende
Ausweisungsinteresse“ gilt künftig für den Widerstand gegen Polizeibeamte
oder Eigentumsdelikte, sofern diese Straftaten mit Gewalt, mit Drohungen
oder mit List begangen wurden. Keine Rolle soll spielen, ob die Strafe auf
Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.
Wenn wegen der genannten Delikte eine Strafe von einem Jahr oder mehr
verhängt wurde, soll künftig gar ein „besonders schwerwiegendes
Ausweisungsinteresse“ vorliegen. Wie bisher muss das Interesse an der
Abschiebung einer Person jedoch stets dem Bleibeinteresse des Einzelnen
gegenübergestellt werden.
Mit dem Gesetz soll zudem Asylsuchenden, die aufgrund der genannten
Straften zu einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden,
konsequenter als bisher der Status als Flüchtling versagt werden können.
Aus einer Gruppe von mehreren Hundert Männern waren in Köln und anderen
Städten in der Silvesternacht massenhaft Frauen angegriffen, sexuell
belästigt und bestohlen worden. Als Täter wurden Männer aus Nordafrika
genannt, darunter auch Asylbewerber.
27 Jan 2016
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[1] /Silvesternacht,-Gewalt-und-Migration/!5265168/
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