# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichts: Geldsperre nur mit guten Gründen | |
> Das Vermögen von Politikern des alten Regimes in der Ukraine wurde zu | |
> Unrecht eingefroren. So sieht es zumindest das Europäische Gericht. | |
Bild: Der Krieg in der Ukraine geht weiter. Beisetzung eines Polizeioffiziers i… | |
Karlsruhe taz | Die EU hat im März 2014 das Auslandsvermögen des | |
ukrainischen Ex-Ministerpräsidenten Mykola Asarow zu Unrecht eingefroren. | |
Das stellte jetzt das Europäische Gericht (EuG) fest. Die Entscheidung hat | |
grundsätzliche Bedeutung für solche Verfahren, ist aber noch nicht | |
rechtskräftig. | |
Asarow war ab 2010 Regierungsschef und stand dem damaligen | |
russlandfreundlichen Präsidenten Viktor Janukowitsch nahe. Im Januar 2014 | |
trat Asarow unter dem Druck der Massendemonstrationen zurück. Ende Februar | |
floh Janukowitsch, und das Parlament erklärte ihn für abgesetzt. | |
Nach diesem Umsturz veröffentlichte der EU-Ministerrat am 5. März 2014 eine | |
Liste mit Politikern der alten Machtelite, deren in der EU liegendes | |
Vermögen eingefroren wurde - weil ihnen entweder Menschenrechtsverletzungen | |
oder die Veruntreuung von Staatsvermögen vorgeworfen wurde. | |
## Das EU-Gericht gab nun Asarow Recht | |
Auf der Liste stand auch Asarow mit der knappen Begründung, er sei „in der | |
Ukraine Gegenstand von Ermittlungen wegen der Beteiligung an Straftaten im | |
Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Gelder.“ | |
Asarow klagte gegen das Einfrieren seines Vermögens. Die Vorwürfe seien | |
viel zu vage gewesen. Die EU entgegnete, dass das Einfrieren von Geldern | |
schnell gehen müsse, weil die Betroffenen sonst gewarnt sind und das Geld | |
aus Europa abziehen. Das EU-Gericht erster Instanz gab nun Asarow Recht. Es | |
habe ein „offensichtlicher Beurteilungsfehler“ vorgelegen. | |
Die Listung Asarows habe nur auf einem Schreiben des ukrainischen | |
Generalstaatsanwalts vom 3. März beruht, in dem Ermittlungen gegen Asarow | |
wegen Veruntreuung angekündigt werden. Es fehlten aber Informationen | |
darüber, was ihm konkret vorgeworfen wurde. Deshalb hätte die EU das | |
Vermögen Asarows nicht einfrieren dürfen, so das EU-Gericht. | |
In ähnlichen Verfahren hatten am Donnerstag auch Asarows Nachfolger Sergej | |
Arbusow und drei weitere Ukrainer Erfolg. Der EU-Ministerrat kann gegen die | |
Urteile noch Rechtsmittel einlegen. Unabhängig davon bleibt das Vermögen | |
Asarows eingefroren, weil der Rat einen neuen Beschluss auf besserer | |
Grundlage gefasst hat, wogegen Asarow ebenfalls klagt. | |
28 Jan 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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