| # taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichts: Geldsperre nur mit guten Gründen | |
| > Das Vermögen von Politikern des alten Regimes in der Ukraine wurde zu | |
| > Unrecht eingefroren. So sieht es zumindest das Europäische Gericht. | |
| Bild: Der Krieg in der Ukraine geht weiter. Beisetzung eines Polizeioffiziers i… | |
| Karlsruhe taz | Die EU hat im März 2014 das Auslandsvermögen des | |
| ukrainischen Ex-Ministerpräsidenten Mykola Asarow zu Unrecht eingefroren. | |
| Das stellte jetzt das Europäische Gericht (EuG) fest. Die Entscheidung hat | |
| grundsätzliche Bedeutung für solche Verfahren, ist aber noch nicht | |
| rechtskräftig. | |
| Asarow war ab 2010 Regierungsschef und stand dem damaligen | |
| russlandfreundlichen Präsidenten Viktor Janukowitsch nahe. Im Januar 2014 | |
| trat Asarow unter dem Druck der Massendemonstrationen zurück. Ende Februar | |
| floh Janukowitsch, und das Parlament erklärte ihn für abgesetzt. | |
| Nach diesem Umsturz veröffentlichte der EU-Ministerrat am 5. März 2014 eine | |
| Liste mit Politikern der alten Machtelite, deren in der EU liegendes | |
| Vermögen eingefroren wurde - weil ihnen entweder Menschenrechtsverletzungen | |
| oder die Veruntreuung von Staatsvermögen vorgeworfen wurde. | |
| ## Das EU-Gericht gab nun Asarow Recht | |
| Auf der Liste stand auch Asarow mit der knappen Begründung, er sei „in der | |
| Ukraine Gegenstand von Ermittlungen wegen der Beteiligung an Straftaten im | |
| Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Gelder.“ | |
| Asarow klagte gegen das Einfrieren seines Vermögens. Die Vorwürfe seien | |
| viel zu vage gewesen. Die EU entgegnete, dass das Einfrieren von Geldern | |
| schnell gehen müsse, weil die Betroffenen sonst gewarnt sind und das Geld | |
| aus Europa abziehen. Das EU-Gericht erster Instanz gab nun Asarow Recht. Es | |
| habe ein „offensichtlicher Beurteilungsfehler“ vorgelegen. | |
| Die Listung Asarows habe nur auf einem Schreiben des ukrainischen | |
| Generalstaatsanwalts vom 3. März beruht, in dem Ermittlungen gegen Asarow | |
| wegen Veruntreuung angekündigt werden. Es fehlten aber Informationen | |
| darüber, was ihm konkret vorgeworfen wurde. Deshalb hätte die EU das | |
| Vermögen Asarows nicht einfrieren dürfen, so das EU-Gericht. | |
| In ähnlichen Verfahren hatten am Donnerstag auch Asarows Nachfolger Sergej | |
| Arbusow und drei weitere Ukrainer Erfolg. Der EU-Ministerrat kann gegen die | |
| Urteile noch Rechtsmittel einlegen. Unabhängig davon bleibt das Vermögen | |
| Asarows eingefroren, weil der Rat einen neuen Beschluss auf besserer | |
| Grundlage gefasst hat, wogegen Asarow ebenfalls klagt. | |
| 28 Jan 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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