Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichts: Geldsperre nur mit guten Gründen
> Das Vermögen von Politikern des alten Regimes in der Ukraine wurde zu
> Unrecht eingefroren. So sieht es zumindest das Europäische Gericht.
Bild: Der Krieg in der Ukraine geht weiter. Beisetzung eines Polizeioffiziers i…
Karlsruhe taz | Die EU hat im März 2014 das Auslandsvermögen des
ukrainischen Ex-Ministerpräsidenten Mykola Asarow zu Unrecht eingefroren.
Das stellte jetzt das Europäische Gericht (EuG) fest. Die Entscheidung hat
grundsätzliche Bedeutung für solche Verfahren, ist aber noch nicht
rechtskräftig.
Asarow war ab 2010 Regierungsschef und stand dem damaligen
russlandfreundlichen Präsidenten Viktor Janukowitsch nahe. Im Januar 2014
trat Asarow unter dem Druck der Massendemonstrationen zurück. Ende Februar
floh Janukowitsch, und das Parlament erklärte ihn für abgesetzt.
Nach diesem Umsturz veröffentlichte der EU-Ministerrat am 5. März 2014 eine
Liste mit Politikern der alten Machtelite, deren in der EU liegendes
Vermögen eingefroren wurde - weil ihnen entweder Menschenrechtsverletzungen
oder die Veruntreuung von Staatsvermögen vorgeworfen wurde.
## Das EU-Gericht gab nun Asarow Recht
Auf der Liste stand auch Asarow mit der knappen Begründung, er sei „in der
Ukraine Gegenstand von Ermittlungen wegen der Beteiligung an Straftaten im
Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Gelder.“
Asarow klagte gegen das Einfrieren seines Vermögens. Die Vorwürfe seien
viel zu vage gewesen. Die EU entgegnete, dass das Einfrieren von Geldern
schnell gehen müsse, weil die Betroffenen sonst gewarnt sind und das Geld
aus Europa abziehen. Das EU-Gericht erster Instanz gab nun Asarow Recht. Es
habe ein „offensichtlicher Beurteilungsfehler“ vorgelegen.
Die Listung Asarows habe nur auf einem Schreiben des ukrainischen
Generalstaatsanwalts vom 3. März beruht, in dem Ermittlungen gegen Asarow
wegen Veruntreuung angekündigt werden. Es fehlten aber Informationen
darüber, was ihm konkret vorgeworfen wurde. Deshalb hätte die EU das
Vermögen Asarows nicht einfrieren dürfen, so das EU-Gericht.
In ähnlichen Verfahren hatten am Donnerstag auch Asarows Nachfolger Sergej
Arbusow und drei weitere Ukrainer Erfolg. Der EU-Ministerrat kann gegen die
Urteile noch Rechtsmittel einlegen. Unabhängig davon bleibt das Vermögen
Asarows eingefroren, weil der Rat einen neuen Beschluss auf besserer
Grundlage gefasst hat, wogegen Asarow ebenfalls klagt.
28 Jan 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Ukraine-Konflikt
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
Ukraine
Europa
Russland
Holocaust-Gedenktag
Russland
Bundeswehr
Sexualisierte Gewalt
Amerika
## ARTIKEL ZUM THEMA
„Kunst aus dem Holocaust“ in Berlin: Zeugnisse des Leids
Jetzt im Deutschen Historischen Museum in Berlin: „Kunst aus dem Holocaust“
– 100 Werke aus der Gedenkstätte Yad Vashem.
Moskau schaltet sich in „Fall Lisa“ ein: Kreml wittert Vertuschung
Russland kritisiert den Umgang mit „Fall Lisa“. Die Berliner Polizei weist
den Vergewaltigungs-Verdacht der Russlanddeutschen zurück .
Mangelwirtschaft bei der Bundeswehr: „Die Truppe ist es leid“
Mali, IS, Flüchtlingshilfe: Die Aufgaben der Bundeswehr werden
vielfältiger. Die Truppe stößt an ihre Grenze. Das erklärt der
Wehrbeauftragte deutlich.
Angebliche Vergewaltigung in Berlin: Futter für die Bürgerwehr
Ein russischer Fernsehsender berichtet, in Berlin hätten Migranten ein
Mädchen vergewaltigt. Die Propagandaschlacht läuft.
Konflikt in der Ukraine: USA verlegen Waffen nach Osteuropa
Amerika schickt Panzer und Artillerie in osteuropäische Nato-Staaten.
Russland will als Reaktion sein Atomwaffenarsenal ausbauen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.