Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Änderungen im Sozialgesetzbuch: Seltener zum Jobcenter gehen
> Hartz IV soll künftig für ein ganzes Jahr bewilligt werden. Doch in dem
> Gesetzentwurf dazu findet sich auch viel Problematisches.
Bild: Schlange stehen für einen Antrag auf Arbeitslosengeld: Manche sollen nun…
BERLIN taz | Man kann mit dem Guten anfangen: Junge Leute auf Hartz IV, die
ein Studium beginnen, müssen bald nicht mehr monatelang ohne Geld dastehen,
weil das Jobcenter nicht mehr zahlt und das Bafög-Amt sich Monate Zeit
lässt, bis das erste Geld kommt. Für die Überbrückungszeit wird demnächst
vom Jobcenter weiter Geld gewährt. „Das ist eine echte Verbesserung“, sagt
Harald Thomé, Sozialrechtsexperte beim Verein Tacheles in Wuppertal.
Die Verbesserung gehört zu einem Gesetz zur „Rechtsvereinfachung“ im
Sozialgesetzbuch II, dessen Entwurf am Mittwoch kommender Woche ins
Kabinett soll. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte, sie
sei „froh“, es trage zur „Entbürokratisierung in den Jobcentern“ bei: …
Jobcenter warten auf die Erleichterungen, die das Gesetz vorsieht.“
Hartz-IV-Leistungen zum Lebensunterhalt sollen künftig in der Regel nicht
mehr nur für sechs, sondern für zwölf Monate bewilligt werden, sieht der
Gesetzentwurf vor. Eine „positive Änderung“, meint der Deutsche
Gewerkschaftsbund. Geschenke „in Geldeswert“ für Hartz-IV-Empfänger werden
in Zukunft nicht mehr auf die Regelleistung angerechnet. Dabei handelt es
sich um Sachgeschenke: „Etwa, wenn die Großmutter dem Enkel, der
Hartz-IV-Empfänger ist, ein Auto oder eine Waschmaschine schenkt“, erklärt
Thomé. Bisher gab es Fälle, in denen die Jobcenter den Geldwert des
Geschenks ausrechneten und diesen häppchenweise vom Regelsatz abzogen.
Doch es gibt im Entwurf auch viel Problematisches: Der Gewerkschaftsbund
lehnt die Möglichkeit, eine „Gesamtangemessenheitsgrenze“ für die
Bruttowarmmiete von Hartz-IV-Empfängern festzulegen, statt die Heizkosten
nach dem individuellen Bedarf festzulegen, „entschieden ab“. Damit könnten
die Besonderheiten von Wohnungen mit schlechter Wärmedämmung nicht mehr
berücksichtigt werden, so der Gewerkschaftsbund.
Auch die Neuregelung zum Unterhalt für Kinder, die von getrennt lebenden
Eltern im Hartz-IV-Bezug abwechselnd betreut werden, wird moniert. Bisher
bekommen beispielsweise Väter, die das Kind nur acht Tage im Monat haben,
für jeden Tag Betreuung einen Anteil am Regelsatz ausgezahlt. Eine
entsprechende Summe wird dem Haushalt der Mutter abgezogen.
Nach dem Gesetzentwurf wird das Kind künftig nur dann, wenn die Eltern es
in annähernd gleichem zeitlichen Umfang betreuen, als zu beiden
Bedarfsgemeinschaften gehörend betrachtet. Jeder Elternteil bekommt dann
die Hälfte des Regelsatzes für das Kind. Hat der Vater den Nachwuchs aber
nur einige wenige Tage im Monat, erhält er keinen Anteil mehr vom
Regelsatz.
„Die Zuordnung des Kindes zu der Bedarfsgemeinschaft, in der sich das Kind
überwiegend aufhält (...) führt dazu, dass die andere umgangsberechtigte
Person, die die geringere Umgangszeit wahrnimmt, alle Leistungen für das
Kind während der eigenen Umgangszeiten aus seinem Regelbedarf aufbringen
muss“, heißt es in der Stellungnahme des Gewerkschaftsbundes. Das sei auch
verfassungsrechtlich problematisch. Die Gerichte werden weiterhin zu tun
haben.
26 Jan 2016
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Hartz IV
Andrea Nahles
Jobcenter Hamburg
Energiewende
Hartz IV
Jobcenter
Hartz IV
Hartz IV
Hartz IV
## ARTIKEL ZUM THEMA
Sanktion bei Arbeitslosengeld II: Schock-Brief vom Amt
Jobcenter sperrt Jugendlichem die Miete, der noch Zuhause wohnt. Mutter hat
Angst vor Rauswurf. Pressestelle beruhigt, Miete für Wohnung würde
weitergezahlt
Wann kommt die Wärmewende?: Geheizt wird munter weiter
Heute bekommt man ein Zimmer mit weniger Energie warm als früher. Trotzdem
verbrauchen die Deutschen ähnlich viel wie zuvor. Das hat Gründe.
Aktion gegen Hartz-IV-Sanktionen: Und wenn der Bescheid kommt? Egal
Nicht aufgepasst, Geld weg: Jobcenter verhängen schnell Sanktionen. Eine
Initiative will Betroffenen helfen – und animiert zu Ungehorsam.
Reform der Jobcenter-Bürokratie: Kritik an Gesetzentwurf
Die Regierung will Verwaltungsabläufe vereinfachen und Arbeitslosen mehr
Hilfe ermöglichen. Schon bevor der Gesetzentwurf ins Kabinett kommt, häuft
sich Kritik.
Anhebung von Hartz-IV-Regelsätzen: Weniger trotz mehr Geld
Fünf Euro mehr – das bringt das neue Jahr für Hartz-IV-Bezieher. Doch mit
den Preisen für Nahrungsmittel und Strom können die Hartz-Sätze nicht
mithalten.
Hartz-IV-Empfänger: Existenzgründer im Abseits
Die Zahl der Arbeitslosen, die sich mit Fördergeldern der Bundesagentur für
Arbeit selbstständig machen, ist auf einem Tiefstand angelangt.
Hartz-IV-Sätze steigen: Neun Euro mehr
Statt 382 Euro sollen alleinstehende Hartz-IV-Empfänger ab dem nächsten
Jahr 391 Euro monatlich erhalten. Über die Erhöhung entscheidet das
Bundeskabinett am Mittwoch.
Betreuungsgeld und Hartz lV: Sozialleistungen sind voll abzugsfähig
Herdprämie, Kindergeld, Unterhalt und Elterngeld werden bei den ärmsten
Eltern in der Regel vom Staat kassiert
Rot-Schwarz erhöht Sozialleistungen: Warme Worte für Arbeitslose
Der Senat erhöht die Richtwerte für Miet- und Heizzuschüsse von
Hartz-IV-Empfängern zum 1. Mai. Der Mieterverein zeigt sich damit
unzufrieden und hält die Entscheidung für "nicht verfassungskonform".
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.