# taz.de -- Betreuungsgeld und Hartz lV: Sozialleistungen sind voll abzugsfähig | |
> Herdprämie, Kindergeld, Unterhalt und Elterngeld werden bei den ärmsten | |
> Eltern in der Regel vom Staat kassiert | |
Bild: Kindergeld und Unterhalt gelten als Einkommen des Kindes und werden abgez… | |
BERLIN taz | Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im | |
Bundestag Dorothee Bär ist schwanger. Die Bambergerin könnte somit | |
Betreuungsgeld bekommen, wenn es denn im Sommer 2013 tatsächlich kommt. | |
Solveig S. ist auch schwanger. Aber die Berlinerin dürfte nicht in den | |
Genuss der 100 beziehungsweise 150 Euro monatlich Betreuungsgeld kommen. | |
Denn sie lebt von Hartz IV. | |
Hartz-IV-EmpfängerInnen sollen die „Herdprämie“ zwar regulär erhalten, a… | |
sie soll mit dem Regelsatz der Sozialleistung verrechnet werden. So lautet | |
eine neue Idee im Koalitionsstreit um die Frage, wie die Betreuung kleiner | |
Kinder organisiert werden soll: zu Hause oder in der Krippe. | |
Der Hartz-IV-Regelsatz beträgt für eine erwachsene Person 374 Euro. Darüber | |
hinaus werden Wohn- und Energiekosten übernommen. Für Ehe- und | |
LebenspartnerInnen sowie sonstige in der „Bedarfsgemeinschaft“ lebende | |
Erwachsene gibt es jeweils 337 Euro, für Kinder bis zu 17 Jahren zwischen | |
219 und 287 Euro. Alleinerziehende Mütter und Väter können noch einen | |
Zuschlag von 131 Euro bekommen. Eine Alleinerziehende mit einem 3-jährigen | |
Kind kann also auf eine monatliche Summe von 725 Euro in bar kommen. | |
Zwar bekommt sie auch noch 184 Euro Kindergeld sowie den Unterhalt des | |
Vaters – beziehungsweise den Unterhaltsvorschuss des Amtes, falls der Vater | |
nicht zahlt. Doch Kindergeld und Unterhalt gelten als Einkommen des Kindes | |
und werden damit umgehend beim Hartz-IV-Regelsatz wieder abgezogen – so wie | |
künftig das Betreuungsgeld. So erhält die kleine Familie genau jene Summe, | |
die ihr auch ohne die „Zusatzleistungen“ zusteht. | |
Theoretisch kann die Mutter die Lage durch Zuverdienste verbessern. Doch | |
schon Einkommen von mehr als 100 Euro werden auf die | |
Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Der Satz wird also entsprechend | |
gekürzt. Selbst Geldgeschenke von über 50 Euro im Jahr gelten grundsätzlich | |
als Einkommen und führen so zu Kürzungen. Ausnahmen gelten nur für | |
zweckgebundene Geschenke, etwa für ein Kinderfahrrad, dann darf der Satz | |
höher liegen. | |
Seit Januar 2011 bekommen Hartz-IV-EmpfängerInnen auch kein Elterngeld | |
mehr. Bis dahin konnten sie maximal 300 Euro monatlich Elterngeld | |
beantragen, höchstens aber 14 Monate. Das Elterngeld wurde für | |
Hartz-IV-EmpfängerInnen mit der Begründung gestrichen, es handle sich | |
hierbei um eine Lohnersatzleistung und Hartz-IV-EmpfängerInnen leisten | |
keine reguläre Erwerbsarbeit. | |
25 Apr 2012 | |
## AUTOREN | |
Simone Schmollack | |
## TAGS | |
Hartz IV | |
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