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# taz.de -- Gesetzentwurf zur „Herdprämie“: Mit Mutti, Vati oder Omi allei…
> Der Gesetzentwurf für die umstrittene „Herdprämie“ ist fertig: Ab Januar
> 2013 bekommen Eltern jeden Monat 100 Euro, wenn sie ihre Kinder nicht in
> eine Kita bringen.
Bild: Wer ab 2013 mit den Kindern zu Hause die Füße hochlegt, bekommt Kohle.
BERLIN taz | Nach monatelangem Tauziehen ist der Gesetzentwurf für ein
Betreuungsgeld fertig. Das Papier aus dem Haus von Familienministerin
Kristina Schröder (CDU), das der taz vorliegt, soll beim Koalitionsgipfel
am kommenden Montag zwar noch einmal debattiert werden. Aber das Gesetz
gilt als so gut wie verabschiedet. Am 6. Juni soll der Entwurf dem Kabinett
vorgelegt, am 14. Juni in 1. Lesung und am 29. Juni in 2. und 3. Lesung
besprochen und beschlossen werden.
Für das Betreuungsgeld soll das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom
5. Dezember 2006 um den Passus „Betreuungsgeld“ ergänzt werden. Danach
gestaltet sich die neue Leistung wie folgt:
Grundvoraussetzung für den Erhalt des Betreuungsgeldes ist eine private
Betreuung der Kinder unter drei Jahren. Berechtigte sind demnach alle
Mütter und Väter, die ihre Töchter und Söhne nicht in eine staatliche
geförderte Krippe oder Kita bringen. Sie bekommen das Geld also auch dann,
wenn sie arbeiten gehen und beispielsweise eine Kinderfrau beschäftigen
oder die Großeltern die Betreuung übernehmen. Auch während der
Eingewöhnungszeit des Kindes in eine Kita wird die Summe gezahlt, höchstens
acht Wochen. In der Regel dauert diese Phase, bei der die Betreuungsperson
teilweise dabei ist, zwei bis vier Wochen.
Das Betreuungsgeld gibt es ab 1. Januar 2013, zunächst monatlich 100 Euro
für einjährige Kinder. Ab 2014 sind es 150 Euro und dann auch für
zweijährige Kinder. Die Bezugsdauer beträgt für jedes Kind höchstens 24
Lebensmonate. Das Betreuungsgeld wird nach der Elternzeit gezahlt, in der
Mütter und Väter das einkommensabhänige Elterngeld erhalten.
Hartz-IV-EmpfängerInnen beziehen zwar auch Betreuungsgeld. Aber die Summe
wird auf die staatliche Sozialleistung angerechnet und damit vom Regelsatz
sofort wieder abgezogen. Damit gehen Hartz-EmpfängerInnen beim
Betreuungsgeld wie beim Elterngeld leer aus.
## Kein bürokratischer Mehraufwand
Das Betreuungsgeld kostet 2013 rund 400 Millionen Euro, ab 2014 sollen es
jährlich 1,2 Milliarden sein. Ein bürokratischer Mehraufwand soll nicht
entstehen. Den haben nur die Eltern, die Betreuungsgeld beantragen.
Das Betreuungsgeld gilt unabhängig vom Kita-Ausbau. Das hat Kanzlerin
Angela Merkel immer wieder betont. Ab 2013 hat jedes Kind unter drei Jahren
ein Recht auf einen Kitaplatz. Aber noch fehlen bundesweit zwischen 130.000
und 200.000 Plätze; Kommunen fürchten Klagen von Eltern, die keinen Platz
bekommen.
An diesem Mittwoch will Familienministerin Schröder im Kabinett ein
Zehn-Punkte-Programm mit pädagogischen und technischen Maßnahmen vorlegen,
mit denen der Ausbau von Kindertagesstätten beschleunigt werden soll.
KritikerInnen wie Manuela Schwesig (SPD), Sozialministerin in
Mecklenburg-Vorpommern, bezeichnen Schröders Idee als Schritt hin zu
„Billigkrippen“.
Auch wenn das Betreuungsgeld als beschlossen gilt, könnte es auf dem
Koalitionsgipfel am 4. Juni noch einmal für Diskussionsstoff sorgen. Die
FDP, Gegnerin der „Herdprämie“, könnte versuchen, die neue
Erziehungsleistung gegen die von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU)
vorgeschlagene PKW-Maut zu verhandeln. Die Liberalen sind strikt gegen
höhere Abgaben für AutofahrerInnen.
## Mehr Befürwörter als Kritiker in der CDU
FDP-Generalsekretär Patrick Döring sagte Medienberichten zufolge, seine
Partei zeige sich bei der Maut gesprächsbereit, wenn das Betreuungsgeld
nicht komme. Darauf wird sich die Union nicht einlassen. Zudem gilt die
Zahl der BetreuungsgeldbefürworterIn-nen innerhalb der CDU inzwischen
größer als die der KritikerInnen.
Ebenso unwahrscheinlich ist, dass das Betreuungsgeld in den Bundesrat
verwiesen wird und dort scheitert. Darauf hatten GegnerInnen gehofft, als
Ministerin Schröder kürzlich die Idee hatte, das Betreuungsgeld nur an
Eltern auszuzahlen, die ihre Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen beim
Kinderarzt bringen. Ein solcher Passus im Gesetz wäre im Bundesrat
zustimmungspflichtig. Im Gesetzentwurf steht der Passus nicht.
29 May 2012
## AUTOREN
Simone Schmollack
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