# taz.de -- Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger: Fünf Quadratmeter mehr Platz | |
> Langzeitarbeitslose in Nordrhein-Westfalen dürfen jetzt eine größere | |
> Wohnung haben, sagt das Bundessozialgericht. In Berlin sind größere | |
> Wohnungen zu teuer. | |
Bild: Teures Plätzchen: Mieten liegen oft über der für Hartz-IV-Empfänger e… | |
BERLIN taz | Arbeitslosengeld-II-Empfänger in Nordrhein-Westfalen dürfen | |
jetzt in etwas größeren Wohnungen leben: Nach einem kürzlich ergangenen | |
Urteil des Bundessozialgerichts müssen einem alleinlebenden Empfänger von | |
Arbeitslosengeld II (Hartz IV) künftig 50 Quadratmeter Wohnfläche | |
zugestanden werden. Bisher galt ein Richtwert von 45 Quadratmetern. | |
Das Bundessozialgericht verwies in seinem jüngsten Urteil auf seine | |
Entscheidung aus dem Jahr 2009. Danach orientiert sich die „Angemessenheit“ | |
der Unterkunftskosten an den landesrechtlichen Bestimmungen zum | |
Wohnraumförderungsgesetz: Nach diesen stehen MieterInnen im sozialen | |
Wohnungsbau 50 Quadratmeter zu. | |
Gegen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen laufende Kostensenkungsverfahren | |
wegen zu großer Wohnungen „werden daher gestoppt“, erklärte Andreas | |
Kletzander, Sprecher des Jobcenters Wuppertal, der taz. Harald Thomé, | |
Vorsitzender der Sozialberatung Tacheles, forderte von den Jobcentern und | |
Sozialverwaltungen in Nordrhein-Westfalen, alle | |
Kostensenkungsaufforderungen rückwirkend zum Jahr 2010 für unwirksam zu | |
erklären. Dank der Heraufsetzung der Quadratmeterzahl erhalten | |
alleinstehende Hartz-IV-EmpfängerInnen in Wuppertal jetzt bis zu 242 Euro | |
Monatskaltmiete erstattet, bisher waren es 218 Euro. | |
In den meisten Bundesländern gilt für alleinlebende Hartz-IV-EmpfängerInnen | |
bereits eine Obergrenze von 50 Quadratmetern. Dort schwelt der Streit über | |
die geltenden Mietpreisgrenzen, die aus der Quadratmeterzahl und den | |
Bestandsmieten für Wohnungen in „einfacher Lage“ errechnet werden. | |
## Bei Neuanmietungen werden höhere Mieten verlangt | |
So gilt in Berlin für alleinlebende Hartz-IV-EmpfängerInnen seit Mai eine | |
Mietobergrenze von 396 Euro warm für eine Einzimmerwohnung mit Fernwärme, | |
sagte Franciska Obermeyer, Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung. Bei | |
einer Neuanmietung werden aber oft höhere Mieten verlangt. | |
Initiativen wie die Berliner „AG Wohnen“ der Erwerbslosen in der | |
Gewerkschaft Ver.di rügen deshalb, dass sich der Mietspiegel auf | |
„Bestandsmieten“ bezieht. „Die Kosten der Angebotsmieten bei einer | |
Neuanmietung“ würden nicht abgebildet, heißt es in einer Stellungnahme. | |
23 May 2012 | |
## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
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