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# taz.de -- Flugstornierung vor Gericht: Keinmal Bangkok und zurück
> Verbraucherschützer halten die Rechtslage für eindeutig: Wer einen Flug
> storniert, bekommt das meiste Geld zurück. Die Erfahrung ist eine andere.
Bild: Am Boden bleiben ist doof
FRANKFURT taz | Nach der Vorfreude kommt der doppelte Ärger: Wer eine Reise
absagen muss und den bereits bezahlten Flug stornieren will, hat oft eine
Menge Stress. So erging es auch dem Autor dieses Textes: Gebucht wurde ein
Ticket für zwei Personen beim Onlinereisebüro ebookers. Hin- und Rückflug
mit Emirates nach Bangkok. Kosten: knapp 1.200 Euro.
Nachdem die Reise aus Gründen, die hier nicht erörtert werden müssen,
ausfallen musste, folgte die nächste Ernüchterung: ebookers wollte das
Ticket aufgrund der Geschäftsbedingungen von Emirates nicht erstatten.
Einzig 250 der insgesamt 836 Euro, die als Steuern und Gebühren ausgewiesen
waren, könnten zurückgezahlt werden – abzüglich einer Abgabe von 100 Euro.
Tatsächlich dürfen weder Reisebüros noch Airlines solche Stornogebühren
erheben, wenn es nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin von 2014 geht.
Die Verbraucherzentralen hatten gegen Air Berlin geklagt und Recht
bekommen. Weil die Airline in Revision ging, wird der Streit am Donnerstag
vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.
„Jeder Flug kann als Werkvertrag direkt bei der Airline jederzeit storniert
werden“, sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Sie bezieht sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch, in dem Airlines [1][laut
Paragraf 649] dazu verpflichtet sind, den Betrag zu erstatten, den sie
„infolge der Aufhebung des Vertrags“ sparen. „Weil Steuern und Gebühren …
anfallen, wenn man fliegt, müssen sie bei Stornierungen komplett erstattet
werden.“
Zudem müssten Fluggesellschaften oft auch einen Großteil des Ticketpreises
zurückzahlen. 2014 urteilte das Frankfurter Landgericht: Wenn die Airline
nicht exakt nachweist, was sie eingespart hat, muss sie 95 Prozent des
Gesamtpreises erstatten.
## Praxisbeispiel:
Anruf bei Emirates. Nach langem Warten meldet sich eine freundliche Dame
aus dem Callcenter in Budapest:
„Tut mir leid, aber das ist keine Emirates-Buchung.“
„Aber Sie sind im Werkvertrag mein Vertragspartner.“
„Eine Buchung über eine dritte Partei funktioniert anders.“
„Wie denn?“
„Das kann ich nicht sagen.“
„Aber was wird mir bei einer Stornierung denn nun erstattet?“
„Ich habe Ihre Buchung angeschaut, das Ticket ist nicht stornierbar. Also
werden Sie leider nichts zurückerhalten.“
## Und der Rest?
Verbraucherschützerin Fischer-Volk kennt solche Gespräche. „Die meisten
Airlines blocken ab, weil sie das Geld behalten wollen.“ Der Berliner
Fachanwalt für Reiserecht Jan Bartholl erkennt dahinter ein System: „Es
gibt sehr viele solcher Fälle, das ist für die Fluggesellschaften ein
ertragreiches Geschäft.“
Eine Anfrage dazu bei der Emirates-Pressestelle blieb bisher unbeantwortet.
Es folgten weitere Gespräche mit dem Callcenter – alle sehr ähnlich. Einmal
hieß es etwa: Eine Erstattung von 250 Euro Steuern sei möglich. Und der
Rest? „Weil das Ticket nicht stornierbar ist, kann die Kerosingebühr nicht
erstattet werden.“
Reiseanwalt Bartholl hält das für „rechtswidrig“ Doch was kann man tun,
wenn die Airline mauert? Fischer-Volk rät, mit einem [2][Musterbrief der
Verbraucherzentrale] 95 Prozent des Gesamtpreises zu fordern. Zudem könne
die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“ in Berlin
vermitteln. Zur Not bleibt die gerichtliche Auseinandersetzung. „Wegen des
geringen Streitwerts ist es oft schwierig, einen Anwalt zu finden“, sagt
Bartholl. „Das wissen die Airlines.“ Und sie wissen auch, dass viele das
Risiko scheuen, trotz bester Erfolgsaussichten vor Gericht zu verlieren.
Fortsetzung folgt.
14 Jan 2016
## LINKS
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__649.html
[2] http://www.vzb.de/flugstorno-rueckzahlung
## AUTOREN
Timo Reuter
## TAGS
Reisen
Tourismus
Verbraucherschutz
Flugverkehr
Gericht
Tourismus
Nepal
Schwerpunkt Klimawandel
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