# taz.de -- Flugstornierung vor Gericht: Keinmal Bangkok und zurück | |
> Verbraucherschützer halten die Rechtslage für eindeutig: Wer einen Flug | |
> storniert, bekommt das meiste Geld zurück. Die Erfahrung ist eine andere. | |
Bild: Am Boden bleiben ist doof | |
FRANKFURT taz | Nach der Vorfreude kommt der doppelte Ärger: Wer eine Reise | |
absagen muss und den bereits bezahlten Flug stornieren will, hat oft eine | |
Menge Stress. So erging es auch dem Autor dieses Textes: Gebucht wurde ein | |
Ticket für zwei Personen beim Onlinereisebüro ebookers. Hin- und Rückflug | |
mit Emirates nach Bangkok. Kosten: knapp 1.200 Euro. | |
Nachdem die Reise aus Gründen, die hier nicht erörtert werden müssen, | |
ausfallen musste, folgte die nächste Ernüchterung: ebookers wollte das | |
Ticket aufgrund der Geschäftsbedingungen von Emirates nicht erstatten. | |
Einzig 250 der insgesamt 836 Euro, die als Steuern und Gebühren ausgewiesen | |
waren, könnten zurückgezahlt werden – abzüglich einer Abgabe von 100 Euro. | |
Tatsächlich dürfen weder Reisebüros noch Airlines solche Stornogebühren | |
erheben, wenn es nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin von 2014 geht. | |
Die Verbraucherzentralen hatten gegen Air Berlin geklagt und Recht | |
bekommen. Weil die Airline in Revision ging, wird der Streit am Donnerstag | |
vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. | |
„Jeder Flug kann als Werkvertrag direkt bei der Airline jederzeit storniert | |
werden“, sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. | |
Sie bezieht sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch, in dem Airlines [1][laut | |
Paragraf 649] dazu verpflichtet sind, den Betrag zu erstatten, den sie | |
„infolge der Aufhebung des Vertrags“ sparen. „Weil Steuern und Gebühren … | |
anfallen, wenn man fliegt, müssen sie bei Stornierungen komplett erstattet | |
werden.“ | |
Zudem müssten Fluggesellschaften oft auch einen Großteil des Ticketpreises | |
zurückzahlen. 2014 urteilte das Frankfurter Landgericht: Wenn die Airline | |
nicht exakt nachweist, was sie eingespart hat, muss sie 95 Prozent des | |
Gesamtpreises erstatten. | |
## Praxisbeispiel: | |
Anruf bei Emirates. Nach langem Warten meldet sich eine freundliche Dame | |
aus dem Callcenter in Budapest: | |
„Tut mir leid, aber das ist keine Emirates-Buchung.“ | |
„Aber Sie sind im Werkvertrag mein Vertragspartner.“ | |
„Eine Buchung über eine dritte Partei funktioniert anders.“ | |
„Wie denn?“ | |
„Das kann ich nicht sagen.“ | |
„Aber was wird mir bei einer Stornierung denn nun erstattet?“ | |
„Ich habe Ihre Buchung angeschaut, das Ticket ist nicht stornierbar. Also | |
werden Sie leider nichts zurückerhalten.“ | |
## Und der Rest? | |
Verbraucherschützerin Fischer-Volk kennt solche Gespräche. „Die meisten | |
Airlines blocken ab, weil sie das Geld behalten wollen.“ Der Berliner | |
Fachanwalt für Reiserecht Jan Bartholl erkennt dahinter ein System: „Es | |
gibt sehr viele solcher Fälle, das ist für die Fluggesellschaften ein | |
ertragreiches Geschäft.“ | |
Eine Anfrage dazu bei der Emirates-Pressestelle blieb bisher unbeantwortet. | |
Es folgten weitere Gespräche mit dem Callcenter – alle sehr ähnlich. Einmal | |
hieß es etwa: Eine Erstattung von 250 Euro Steuern sei möglich. Und der | |
Rest? „Weil das Ticket nicht stornierbar ist, kann die Kerosingebühr nicht | |
erstattet werden.“ | |
Reiseanwalt Bartholl hält das für „rechtswidrig“ Doch was kann man tun, | |
wenn die Airline mauert? Fischer-Volk rät, mit einem [2][Musterbrief der | |
Verbraucherzentrale] 95 Prozent des Gesamtpreises zu fordern. Zudem könne | |
die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“ in Berlin | |
vermitteln. Zur Not bleibt die gerichtliche Auseinandersetzung. „Wegen des | |
geringen Streitwerts ist es oft schwierig, einen Anwalt zu finden“, sagt | |
Bartholl. „Das wissen die Airlines.“ Und sie wissen auch, dass viele das | |
Risiko scheuen, trotz bester Erfolgsaussichten vor Gericht zu verlieren. | |
Fortsetzung folgt. | |
14 Jan 2016 | |
## LINKS | |
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__649.html | |
[2] http://www.vzb.de/flugstorno-rueckzahlung | |
## AUTOREN | |
Timo Reuter | |
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