Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Machtfrage bei Großer Koalition: Die kleine Bundestagsopposition
> In Karlsruhe will die Linke das Recht auf abstrakte Verfassungsklagen
> durchsetzen. Das würde die Opposition stärken.
Bild: Soll die Opposition zu Zeiten der Großen Koalition mächtiger werden?
Karlsruhe taz | Muss die Opposition auch in Zeiten der Großen Koalition das
Recht haben, jedes Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung
vorzulegen? Die Linke ist davon überzeugt und hat deshalb geklagt –
natürlich in Karlsruhe. Am Mittwoch verhandelten die Verfassungsrichter.
Selten war die Opposition im Bundestag zahlenmäßig so schwach. Linke und
Grüne stellen zusammen nur 20 Prozent der 631 Abgeordneten. Selbst viele
Minderheitenrechte konnten sie zunächst nicht wahrnehmen. Die Große
Koalition kam den kleinen Fraktionen dann aber entgegen. So können sie zum
Beispiel einen Untersuchungsausschuss beantragen und bekommen auch etwas
mehr Redezeit, als ihnen rechnerisch zustehen würde. Nur beim Klagerecht
gegen vermeintlich verfassungswidrige Gesetze (abstrakte Normenkontrolle)
blieb die Koalition hart.
Die Linke wollte deshalb per Organklage durchsetzen, dass jede Fraktion
beim Bundesverfassungsgericht Gesetze überprüfen lassen kann – oder
wenigstens die gesamte Opposition zusammen. Die Rechtslage, inklusive
Grundgesetz, müsse so angepasst werden, dass „effektive“ Opposition auch in
Zeiten Großer Koalition möglich ist, forderte Gregor Gysi. Dies folge aus
dem „Demokratieprinzip“ des Grundgesetzes. Der Vertreter der
Bundestagsmehrheit, Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz, lehnte dies
ab: „Die Opposition will mehr Macht, als ihr nach dem Wahlergebnis
zusteht.“
Mehrere Verfassungsrichter gaben zu bedenken, dass das Grundgesetz neben
den parlamentarischen Minderheitsrechten keinen zusätzlichen Anspruch auf
effiziente Opposition garantiere. Der juristische Vertreter der Linken,
Hans-Peter Schneider, entgegnete: „Karlsruhe hat schon so oft die Bedeutung
der Opposition für die Demokratie betont. Wann, wenn nicht jetzt, soll das
Folgen haben?“
Gerichtspräsident Voßkuhle zeigte sich „nicht überzeugt“, dass das
Klagerecht zu den „essenziellen“ Oppositionsrechten gehöre. Außerdem gebe
es viele andere Wege, Verfahren nach Karlsruhe zu bringen, etwa über
Bürgerklagen oder durch Richtervorlagen. Voßkuhle erinnerte auch daran,
dass im Grundgesetz klar geregelt sei, dass nur „ein Viertel“ der
Bundestagsabgeordneten gemeinsam Normenkontrolle erheben kann. Darüber
könnte sich das Gericht nicht einfach hinwegsetzen. Das Gericht wird sein
Urteil in einigen Monaten verkünden.
14 Jan 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundestag
Die Linke
Opposition
Bundesverfassungsgericht
Vermittlungsausschuss
Bundestag
oppositionsrechte
## ARTIKEL ZUM THEMA
BVerfG zum Vermittlungsausschuss: Die Rechte der Linken
2011 wurde im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss für Hartz IV gesucht,
die Linke blieb ausgeschlossen. Jetzt muss das BVerfG entscheiden.
Oppositionsrechte im Bundestag: Grüne drohen mit Karlsruhe
Um die Rechte der Opposition zu sichernGrüne und Linke bringen einen
Gesetzentwurf ein, Union und SPD lehnen den Vorschlag ab.
Umstrittene Normenkontroll-Anträge: Müssen Kleinparteien klagen können?
Linke und Grüne wollen unbedingt Gesetze zur Prüfung nach Karlsruhe
schicken dürfen. Doch ist dieses Instrument wirklich von so großer
Bedeutung?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.