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# taz.de -- BVerfG zum Vermittlungsausschuss: Die Rechte der Linken
> 2011 wurde im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss für Hartz IV gesucht,
> die Linke blieb ausgeschlossen. Jetzt muss das BVerfG entscheiden.
Bild: Auch Linke wollen ihre Rechte gewahrt sehen: Gregor Gysi
KARLSRUHE taz | Kann die Linke bei Verhandlungen des
Vermittlungsausschusses weitgehend ausgeschlossen werden? Darüber
verhandelte am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Die Linke will auch
bei informellen Kompromisssuchen beteiligt werden.
Anlass war ein Vorgang Anfang 2011. Damals verhandelte der
Vermittlungsausschuss über die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze. Das
Verfassungsgericht hatte eine Neuberechnung gefordert. Die Koalition aus
Union und FDP hatte daraufhin im Bundestag eine Erhöhung um fünf Euro sowie
ein Bildungspaket für Kinder beschlossen.
Doch der Bundesrat, in dem Schwarz-Gelb die Mehrheit verloren hatte,
blockierte. Die SPD forderte eine Erhöhung um elf Euro. Am Ende einigte man
sich im Vermittlungsausschuss auf ein Plus von acht Euro in zwei Stufen,
Verbesserungen beim Bildungspaket sowie einen Mindestlohn für Leiharbeiter.
Der Vermittlungsausschuss soll Kompromisse zwischen Bund und Ländern
finden, insbesondere wenn der Bundesrat einem zustimmungsbedürftigen Gesetz
sein Plazet versagt. Dem Ausschuss gehören 32 Politiker an. Dabei entsendet
jedes der 16 Bundesländer ein Regierungsmitglied. Weitere 16 Mitglieder
schickt der Bundestag entsprechend der Fraktionsstärken.
## „Oppositionsrechte gezielt ausgehebelt“
Die Linke moniert nun den Ablauf der damaligen Verhandlungen. Denn der
Vermittlungsausschuss richtete zunächst eine Arbeitsgruppe aus 18
Mitgliedern ein – zu der die Linke nicht eingeladen wurde. Die Linke erhob
eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht und stellte einen Eilantrag.
Dann wurde die Linke an der Gruppe doch beteiligt, worauf der Eilantrag
zurückgenommen wurde.
Als die Arbeitsgruppe ergebnislos blieb, wurde ein informeller
Gesprächskreis einberufen — wieder ohne die Linke. Die informellen
Verhandlungen blieben ebenfalls erfolglos. Doch ein neuer informeller
Anlauf brachte dann Mitte Februar 2011 die Einigung.
Vier Jahre später verhandelte nun der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts über den Fall. „Das Recht der Linken auf
gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung wurde
erheblich verletzt“, kritisierte Wolfgang Ewer, der Anwalt der
Linksfraktion.
## „Spiel nicht mit den Schmuddelkindern“
Die anderen Parteien hatten den Ausschluss der Linken aus den Verhandlungen
mit deren Fundamentalopposition gegen Hartz IV gerechtfertigt. Der Anwalt
des Vermittlungsausschusses, Heinrich Amadeus Wolff, erklärte, es sei
„ständige Praxis“, die Linke zu „informellen Gesprächskreisen“ des
Vermittlungsausschusses nicht einzuladen. Rechte der Linken seien nicht
verletzt. Bei der Diskussion und Abstimmung im Plenum des
Vermittlungsausschusses sei die Linke ja beteiligt.
Linken-Anwalt Ewer dankte für die „erfrischend deutliche“ Darstellung. Hier
gelte das Motto „Spiel nicht mit den Schmuddelkindern“, wenn die Linke
routinemäßig bei den eigentlichen Verhandlungen ausgeschlossen werde. Die
Beteiligung an der Schlussabstimmung im Plenum komme viel zu spät.
Ewer konnte sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2004
berufen. Damals entschied Karlsruhe, dass die Bundestagsbank im
Vermittlungsausschuss „spiegelbildlich“ zu den Mehrheitsverhältnissen im
Bundestag besetzt sein muss. Die Beteiligung im Plenum des
Vermittlungsausschusses kann der Linken also nicht verweigert werden. Die
Frage war, ob das für jede Arbeitsgruppe und jeden informellen Zirkel
gelten muss.
Andreas Voßkuhle, der Präsident des Verfassungserichts, deutete an, dass
man auch für Arbeitsgruppen an der Spiegelbildlichkeit festhalten will.
Ausnahmen könne es aber für kleine Gruppen „von nur drei oder fünf
Personen“ geben. Für informelle Gespräche werde man kaum eine
spiegelbildliche Besetzung fordern können. Das Urteil wird im Herbst
erwartet.
20 May 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Vermittlungsausschuss
Die Linke
Bundesverfassungsgericht
Bundestag
Russland
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