| # taz.de -- EGMR-Urteil zur Meinungsfreiheit: Erfolg für Abtreibungsgegner | |
| > Abtreibungsärzte dürfen mit „Babycaust“ in Verbindung gebracht werden. | |
| > Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. | |
| Bild: Weiße Kreuze werden gerne von AbtreibungsgegnerInnen auf ihren Demos get… | |
| KARLSRUHE taz | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat | |
| Deutschland wegen Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung | |
| verurteilt. Erfolg hatte eine Beschwerde des Abtreibungsgegners Klaus | |
| Günter Annen aus dem baden-württembergischen Weinheim. | |
| Annen, geboren 1951, kämpft seit Langem gegen Schwangerschaftsabbrüche. So | |
| verteilte er Flugblätter vor Abtreibungskliniken mit der groß gedruckten | |
| Aussage: In dieser Klinik „werden rechtswidrige Abtreibungen durchgeführt“. | |
| In kleinerer Schrift folgte dann die Relativierung „... die aber der | |
| deutsche Gesetzgeber erlaubt und nicht unter Strafe stellt“. Außerdem | |
| führte Annen auf seiner Webseite www.babycaust.de eine Liste mit | |
| Abtreibungsärzten. | |
| Zwei betroffene Ärzte klagten zivilrechtlich auf Unterlassung und hatten | |
| Anfang 2007 beim Landgericht Ulm Erfolg. Die Flugblätter und die Nennung | |
| der Ärzte auf der Webseite hätten eine unzulässige „Prangerwirkung“. Hö… | |
| Instanzen bestätigten das Urteil. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine | |
| Verfassungsbeschwerde von Annen 2009 ohne Begründung ab. | |
| Beim EGMR hatte der katholische Fanatiker nun Erfolg. Eine kleine Kammer | |
| entschied mit fünf zu zwei Richterstimmen, dass das Verbot des Flugblattes | |
| Annens Menschenrechte verletzt hatte. Seine Aussage sei juristisch korrekt, | |
| insbesondere wegen der Relativierungen. Frühere Versionen des Flugblattes, | |
| in denen Annen nur von „rechtswidrigen Abtreibungen“ sprach, durften | |
| dagegen verboten werden. | |
| Die Listung auf der Seite babycaust.de vergleiche Abtreibungsärzte auch | |
| nicht zwingend mit dem NS-Holocaust. Man könne darin auch nur einen | |
| allgemeinen Hinweis darauf sehen, dass Recht und Moral auseinanderklaffen | |
| können. Die deutsche Justiz habe es nicht geschafft, einen fairen Ausgleich | |
| zwischen Annens Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht der Ärzte | |
| herzustellen. | |
| Der EGMR sprach ihm aber keinen Schadensersatz zu, sondern nur die | |
| Erstattung seiner Prozesskosten in Höhe von rund 13.700 Euro. Gegen das | |
| Urteil kannDeutschland binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der | |
| Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer | |
| überweisen, muss dies aber nicht tun. (Az.: 3690/10) | |
| 26 Nov 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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