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# taz.de -- Stromverbrauch von Solaranlagen: Eon zählt gern doppelt
> Solaranlagenbesitzer fühlen sich vom Konzern schikaniert: Für kaum
> messbaren Verbrauch sollen sie hohe Gebühren zahlen.
Bild: Wieviel wird hier wohl für den Stromverbrauch der Solaranlage an Eon abg…
Berlin taz | In der Werbung präsentiert sich der Energiekonzern Eon derzeit
als bester Freund aller Solaranlagenbetreiber: Die „Eon Solarprofis“
versprechen, Photovoltaik-Anlagen „in Top-Form“ zu halten, um „enorme
Geldeinbußen“ für die Betreiber zu verhindern.
In der Praxis empfinden viele Solaranlagenbesitzer Eon allerdings eher als
Feind, der ihnen enorme Geldeinbußen beschert. Denn das Unternehmen besteht
darauf, dass der minimale Stromverbrauch der Anlagen mit einem eigenen
Zähler erfasst wird – und verlangt dafür hohe Gebühren. Experten halten das
für unzulässig.
Hintergrund des Streits ist die Tatsache, dass die Wechselrichter, die den
Gleichstrom aus der Solaranlage in Wechselstrom für das Netz umwandeln, oft
auch dann einen minimalen Stromverbrauch haben, wenn die Sonne nicht
scheint. Diese Energie wird dann aus dem Netz bezogen. Je nach Modell sind
es 0,4 bis 4 Kilowattstunden pro Jahr. Der Wert dieses Stroms liegt bei 10
Cent bis 1 Euro. Doch um diesen kleinen Betrag abrechnen zu können, stellt
Eon als Grundversorger den Betreibern seit Kurzem zusätzlich eine
Grundgebühr in Rechnung, die bei 70 bis 100 Euro im Jahr liegt. Die
Wirtschaftlichkeit der Anlagen sinkt dadurch deutlich.
Betroffene wie etwa Stefan Seltmann aus dem niedersächsischen Bassum halten
das Vorgehen von Eon und seinem Netzbetreiber Avacon nicht nur für „völlig
unverhältnismäßig“, sondern auch für unzulässig. Und zumindest für Fäl…
in denen eine Rechnung geschickt wurde, obwohl der Zähler überhaupt keinen
Verbrauch anzeigte, verzichtet Eon neuerdings auf die geforderte
Grundgebühr – nachdem einzelne Solaranlagenbetreiber sich [1][vor Gericht
gewehrt hatten].
## Die Politik hat auch Schuld
In Fällen, in denen mindestens 1 Kilowattstunde Strom pro Jahr fließt,
besteht das Unternehmen jedoch auf der Gebühr – teilweise mit rabiaten
Mitteln: Kunden, die nicht zahlen, wird angedroht, ihre Solaranlage
komplett vom Netz zu nehmen. Dabei sieht sich das Unternehmen im Recht.
„Die Eon-Netzbetreiber halten sich an die Vorgaben der Bundesnetzagentur
und der Schlichtungsstelle Energie“, sagte Eon-Sprecher Alexander Ihl der
taz. Diese gingen davon aus, dass ein Liefervertrag zustande komme, auch
wenn der Verbrauch nur „geringfügig“ ist.
Das ist allerdings eine recht einseitige Interpretation der Vorgaben der
Bundesnetzagentur. Sie hält es bei kleinen Solaranlagen nämlich weiterhin
für zulässig, auf den zusätzlichen Zähler zu verzichten. Stattdessen könne
der vom Wechselrichter verbrauchte Strom abgerechnet werden, indem er vom
Strom abgezogen wird, den die Solaranlage einspeist; so haben es in der
Vergangenheit auch die Eon-Netzbetreiber praktiziert. „Nur wenn der
Netzbetreiber einen Zwei-Richtungs-Zähler einbaut, ist es Vorschrift, auch
minimale Strommengen abzurechnen“, so Sprecher Michael Reifenberg.
Verbraucherschützer werfen dem Stromkonzern darum „Schikane“ vor und
vermuten rein finanzielle Interessen hinter der Regelung. „Eon geht bei
verzweifelter Suche nach neuen Geschäftsmodellen völlig unverhältnismäßig
auf Solaranlagenbetreiber los“, sagt Udo Sieverding, Energieexperte der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eine Mitschuld sieht er auch bei
der Politik, die dieses Vorgehen ermögliche. „Die Tatenlosigkeit des
Bundeswirtschaftsministeriums, das seit Langem um diese Problematik weiß,
ist genauso skandalös wie die Verweigerungstaktik von Eon.“
Manche Experten gehen noch weiter und halten das Vorgehen von Eon und
seinen Netzbetreibern insgesamt für unzulässig. „Die minimalen Strombezüge
stehen ausschließlich mit dem Erhalt der Einspeisungsbereitschaft im
notwendigen Zusammenhang“, argumentiert etwa Rechtsanwalt Patrick
Schweisthal, der den Solarenergie-Förderverein berät. Darum müssten sie vom
Netzbetreiber selbst bereitgestellt werden.
Energie-Gutachter Johannes Lackmann meint, dass normale Zähler für die
minimalen Strommengen gar nicht geeignet sind. „Der Messfehler ist bei
solch kleinen Leistungen um ein Vielfaches höher als der zu messende Wert“,
schreibt er in einer Stellungnahme für einen Streit zwischen einem
Photovoltaik-Besitzer und dem Eon-Netzbetreiber Avacon. „Der Zähler ist
also vollkommen ungeeignet, solch kleine Stand-by-Verbräuche zu messen.“
27 Nov 2015
## LINKS
[1] http://www.aerger-mit-eon-und-avacon.de/
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Erneuerbare Energien
Solarenergie
Photovoltaik
Eon
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