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# taz.de -- Verschärftes Asylrecht: Noch schneller abschieben
> Das gerade erst beschlossene umstrittene Asylrecht soll schon am Samstag
> in Kraft treten. Den Streit um Transitzonen haben CDU und SPD nicht
> beigelegt.
Bild: Abgelehnte Asylbewerber steigen im Februar in Baden-Württemberg im Rahme…
Berlin taz/dpa/afp |Im Streit über Transitzonen“ für Flüchtlinge haben
Union und SPD bisher nur eine Teileinigung erzielt. Danach sollen
Flüchtlinge mit schlechter Bleibeperspektive, also vor allem aus den
Westbalkanstaaten, in grenznahen Einrichtungen untergebracht und dort auch
abgefertigt werden. Die SPD sei dafür, im grenznahen Gebiet Asylanträge zu
prüfen, die offensichtlich aussichtslos seien, sagte SPD-Generalsekretärin
Yasmin Fahimi. Solche „Registrierungsstellen für ankommende Asylbewerber“
könnten in schon bestehenden oder im Aufbau befindlichen Einrichtungen
entstehen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte zuvor in Berlin erklärt,
die Koalition habe sich darauf verständigt, ein Verfahren zu entwickeln, um
Schutzsuchende ohne Asylanspruch künftig schon an der Grenze abweisen zu
können. Ob es zu den ursprünglich angedachten „Transitzonen“ oder einer
anderen Variante komme, sei noch offen.
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) begrüßte die Pläne. Zur
Begrenzung der Zuwanderung müssten allerdings weitere Maßnahmen folgen,
sagte Seehofer. „Das gilt insbesondere für den Schutz der EU-Außengrenzen,
die Kontingentierung der Bürgerkriegsflüchtlinge und eine gerechte
Flüchtlingsverteilung in der EU“.
Die verschärften Gesetze für Asylbewerber treten schon an diesem Samstag in
Kraft und nicht wie zuvor geplant erst am 1. November. „Wir wollen bei den
Abschiebungen der abgelehnten Bewerber, die keinen Anspruch haben,
hierzubleiben, besser werden, schnell besser werden noch in diesem Jahr“,
sagte Kanzleramtschef Peter Altmaier der ARD. In dem neuen Gesetz ist
vorgesehen, dass Abschiebungen den Betroffenen nicht mehr angekündigt
werden dürfen, wenn die Frist zur freiwilligen Ausreise abgelaufen ist.
Mehrere Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Berlin und
Baden-Württemberg haben bereits erklärt, mehr abschieben zu wollen.
Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) gab zu bedenken, dass es
in der Praxis zahlreiche Abschiebehemmnisse gebe – etwa wenn Asylsuchende
krank oder reiseunfähig sind oder keine Papiere besitzen. Dann gilt die
Ausreisepflicht als gegenwärtig nicht vollziehbar. Die Betroffenen bekommen
eine befristete Duldung. Im September gab es in Deutschland bundesweit
190.000 ausreisepflichtige Flüchtlinge, 140.000 davon hatten eine Duldung.
Auf ausreisepflichtige Migranten ohne Duldung soll durch die Kürzung von
Sozialleistungen Druck ausgeübt werden, das Land zu verlassen. Wer nach
Verstreichen der Frist zur freiwilligen Ausreise noch da ist, bekommt laut
dem neuen Gesetz nur noch Unterkunft und Nahrungsmittel und kein
Taschengeld mehr. „Dass das Taschengeld gekürzt wird für diejenigen, die
ausreisepflichtig sind, wird schon Auswirkungen auf die Betroffenen haben“,
sagt die Berliner Rechtsanwältin und Asylrechtsexpertin Oda Jentsch. (BD)
23 Oct 2015
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