# taz.de -- Streikrecht von Berufsgewerkschaften: Tarifeinheitsgesetz nicht ges… | |
> Drei kleine Gewerkschaften, darunter Cockpit, scheitern mit einem | |
> Eilantrag vor dem Verfassungsgericht. Eine Entscheidung fällt erst Ende | |
> 2016. | |
Bild: Auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hatte den Eilantrag gestellt. | |
KARLSRUHE taz | Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz bleibt vorerst in | |
Kraft. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag von drei | |
Gewerkschaften ab, das Gesetz per einstweiliger Anordnung sofort zu | |
stoppen. Die Richter kündigten ein Urteil bis Ende 2016 an. | |
Das Tarifeinheitsgesetz ist seit Juli in Kraft. Es will vermeiden, dass in | |
einem Betrieb zwei unterschiedliche Tarifverträge gelten. Wenn es keine | |
freiwillige Einigung gibt, dann soll künftig nur der Vertrag der | |
Gewerkschaft wirken, die im Betrieb mehr Mitglieder hat. Die | |
Gesetzesbegründung geht davon aus, dass Arbeitsgerichte Streiks von | |
Minderheitsgewerkschaften künftig als unverhältnismäßig verbieten werden - | |
da deren Tarifverträge eh wirkungslos bleiben. | |
Dagegen haben mehrere Berufsgewerkschaften geklagt, die sich in ihrer | |
Existenz bedroht sehen. Drei Gewerkschaften haben auch einen Eilantrag | |
gestellt: Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, die Pilotenvereinigung | |
Cockpit und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV). | |
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte eine Aussetzung des | |
Gesetzes nun ab. Die Verfassungsbeschwerden seien zwar weder unzulässig | |
noch unbegründet, für die vorläufige Aussetzung eines Gesetzes bis zum | |
Urteil müssten jedoch besonders schwere Nachteile drohen, die nicht oder | |
nur sehr schwer revidiert werden können. Erforderlich wäre zum Beispiel, | |
dass eine Gewerkschaft keine Tarifverträge mehr schließen könnte oder dass | |
sie so stark an Mitgliedern verliert, dass ihre Tariffähigkeit gefährdet | |
ist. Die Gefahr derartiger Entwicklungen konnten die klagenden | |
Gewerkschaften nicht aufzeigen. | |
Die Richter wiesen jedoch darauf hin, dass die betroffenen | |
Berufsgewerkschaften jederzeit einen neuen Eilantrag stellen können, wenn | |
sich Konflikte zuspitzen. Faktisch hat Karlsruhe die Arbeitgeber und die | |
großen DGB-Gewerkschaften damit aufgefordert, das Gesetz bis zur | |
Entscheidung im nächsten Jahr möglichst wenig anzuwenden. | |
(Az. 1 BvR 1571/15 u.a.) | |
9 Oct 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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