# taz.de -- Gerichtsentscheidung in Frankreich: Nenn Le Pen „Faschistin“ | |
> Auch, wenn es ihr nicht gefällt: Front-National-Chefin Marine Le Pen muss | |
> hinnehmen, dass man sie als „Faschistin“ bezeichnet. | |
Bild: Die Gerichtsentscheidung passt Marine Le Pen gar nicht. Nun muss sie sich… | |
Paris dpa | Marine Le Pen darf weiter als „Faschistin“ bezeichnet werden. | |
Die Vorsitzende der rechtsextremen französischen Partei Front National | |
scheiterte auch im Berufungsverfahren in Paris. | |
Der Ex-Chef der Linkspartei, Jean-Luc Mélenchon, konnte sich damit vor | |
Gericht behaupten. „Fühlen Sie sich frei, die Dinge beim Namen zu | |
benennen“, kommentierte der EU-Parlamentarier die Entscheidung am Mittwoch. | |
2012 hatte Mélenchon während des Präsidentschaftswahlkampfes im Fernsehen | |
gesagt: „Warum glauben Sie, dass das französische Volk das einzige Volk | |
sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?“ | |
Le Pen fühlte sich damit beleidigt. Die 47-Jährige bemüht sich seit | |
Übernahme der Parteiführung 2011 von ihrem inzwischen aus der Partei | |
aufgeschlossenen Vater Jean-Marie Le Pen um ein gemäßigteres | |
Erscheinungsbild der Rechtsextremen. | |
7 Oct 2015 | |
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