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# taz.de -- Gerichtsentscheidung in Frankreich: Nenn Le Pen „Faschistin“
> Auch, wenn es ihr nicht gefällt: Front-National-Chefin Marine Le Pen muss
> hinnehmen, dass man sie als „Faschistin“ bezeichnet.
Bild: Die Gerichtsentscheidung passt Marine Le Pen gar nicht. Nun muss sie sich…
Paris dpa | Marine Le Pen darf weiter als „Faschistin“ bezeichnet werden.
Die Vorsitzende der rechtsextremen französischen Partei Front National
scheiterte auch im Berufungsverfahren in Paris.
Der Ex-Chef der Linkspartei, Jean-Luc Mélenchon, konnte sich damit vor
Gericht behaupten. „Fühlen Sie sich frei, die Dinge beim Namen zu
benennen“, kommentierte der EU-Parlamentarier die Entscheidung am Mittwoch.
2012 hatte Mélenchon während des Präsidentschaftswahlkampfes im Fernsehen
gesagt: „Warum glauben Sie, dass das französische Volk das einzige Volk
sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?“
Le Pen fühlte sich damit beleidigt. Die 47-Jährige bemüht sich seit
Übernahme der Parteiführung 2011 von ihrem inzwischen aus der Partei
aufgeschlossenen Vater Jean-Marie Le Pen um ein gemäßigteres
Erscheinungsbild der Rechtsextremen.
7 Oct 2015
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