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# taz.de -- Urteil in Frankreich: „Faschistin“ trifft es ganz gut
> Ein linker Politiker hatte die Chefin des Front National, Marine Le Pen,
> als „Faschistin“ bezeichnet. Ein Gericht konnte darin nun keine
> Beleidigung erkennen.
Bild: Marine Faschistin Le Pen.
PARIS dpa | Die Bezeichnung „Faschistin“ für die Vorsitzende der
rechtsextremen französischen Partei Front National, Marine Le Pen, stellt
keine Beleidigung dar. Ein Strafgericht in Paris sprach den Vorsitzenden
der Linkspartei, Jean-Luc Mélenchon, am Donnerstag von entsprechenden
Vorwürfen frei.
Nach Ansicht des Gerichts kann der Begriff „Faschistin“ zwar eine
beleidigende Bedeutung haben. Dies sei aber in einer Debatte zwischen
politischen Gegnern nicht der Fall.
Mélenchon hatte während des Präsidentschaftswahlkampfes 2012 in einer
Fernsehsendung gesagt: „Warum glauben Sie, dass das französische Volk das
einzige Volk sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?“ Le
Pen hatte darin eine Beleidigung gesehen.
Die 45-Jährige bemüht sich seit Übernahme der Parteiführung von ihrem für
seine ausländerfeindlichen Ausfälle bekannten Vater Jean-Marie Le Pen um
ein gemäßigteres Erscheinungsbild der rechtsextremen Front National. Sie
selbst sieht ihre Partei verteufelt. In Umfragen zur Europawahl war die FN
zuletzt noch vor den regierenden Sozialisten zweitstärkste Partei hinter
der konservativen UMP.
11 Apr 2014
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