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# taz.de -- Geldstrafe für Antifa-Aktivisten: „Eine Superaktion“
> Ein Antifa-Chronist muss 500 Euro für das Lob eines Anschlags auf die
> Rechtspostille „Junge Freiheit“ blechen. Er wird Berufung einlegen.
Bild: Antifaschismus bleibt legitim, man muss nur ein bisschen aufpassen, was m…
Berlin taz | 500 Euro Geldstrafe lautet das Urteil des Berliner
Amtsgerichts am Dienstag für den Antifa-Aktivisten Bernd Langer. Dieser, so
der Richter, habe in einem Interview mit der Tageszeitung Neues Deutschland
im letzten Jahr einen Anschlag auf die Druckerei der rechten Wochenzeitung
Junge Freiheit vor 21 Jahren gebilligt und damit den öffentlichen Frieden
gestört.
In dem Interview, das vor Gericht verlesen wurde, diskutierte Langer mit
einem Alt-Autonomen über die Politik der Antifa-Bewegung der 80er Jahre.
Dabei ging es um unterschiedliche Aktionsformen: Militanz gegen rechte
Strukturen, aber auch die Beteiligung an Bündnisdemonstrationen.
In diesem Kontext wollte Langer den Eindruck entgegentreten, die
konspirative Phase der Autonomen Antifa sei Ende der 80er Jahre zu Ende
gewesen. „Aber es gab auch später noch militante Aktionen, zum Beispiel ein
koordinierter Anschlag gegen die Junge Freiheit 1994“, erklärte er im
Interview. „Wenn man liest, wie das bei denen reingehauen hat – die konnten
ihre Zeitung fast zumachen –, war das eine Superaktion gewesen.“
Vor allem die letzten Bemerkungen hätten für die Verurteilung den Ausschlag
gegeben, sagte der Richter. Das Verfahren hatte der ehemalige
Generalbundesanwalt und langjährige Junge Freiheit-Autor Alexander von
Stahl ins Rollen gebracht.
Langers Anwalt Sven Richwin plädierte dagegen auf einen Freispruch: Die
Formulierung zu dem Anschlag sei so allgemein gehalten, dass von der
Billigung einer Straftat nicht die Rede sein könne. Zudem sei die Tat
bereits verjährt. Es müsse nach mehr als zwei Jahrzehnten möglich sein,
ohne Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen über die Aktion zu
diskutieren. Zumal sich Langer mit verschiedenen Büchern als Chronist der
autonomen Bewegung einen Namen gemacht habe.
„Wieder einmal springt die deutsche Justiz der politischen Rechten
hilfreich zur Seite“, erklärte Langer in einer Prozesserklärung und verwies
auf den Anzeigensteller Alexander von Stahl. Dass der ursprüngliche
Strafbefehl von 3.000 Euro nun stark reduziert wurde, hat für Langer keine
Bedeutung. Er will nun Berufung einlegen – und notfalls durch alle
Instanzen für einen Freispruch kämpfen. „Es geht mir nicht um das Geld,
sondern ich wehre mich gegen einen politischen Prozess“, begründete dies
Langer gegenüber der taz.
23 Sep 2015
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
Junge Freiheit
Schwerpunkt Antifa
Repression
Anschlag
Rechtspopulismus
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