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# taz.de -- Belege für NPD-Verbot: Die Gewalt spricht für sich
> Die NPD hetzt gegen Flüchtlinge und greift sie an. Die Innenminister
> beobachten das und sammeln Material für ein Verbot der Partei.
Bild: Die NPD bei einer Demonstration in Dresden
BERLIN taz | Am Ende eskaliert der Protest. Die NPD-Anhänger schmeißen
Flaschen und Steine auf Gegendemonstranten, auch eine Warnbarke. Mit einer
Kundgebung hatten die Rechtsextremen zuvor gegen eine Zeltstadt für
Flüchtlinge in Dresden protestiert. Die Bilanz am Ende: drei verletzte
Gegendemonstranten, darunter eine junge Frau mit blutender Kopfwunde.
Die Kundgebung dürfte für die NPD noch ein ernstes Nachspiel haben. Denn
der Vorfall wurde genau beobachtet – vom sächsischen Innenministerium. Dort
und in den anderen Ländern werden noch immer Belege für ein NPD-Verbot
gesammelt. Für Ende August ist eine Nachlieferung an das
Bundesverfassungsgericht geplant. Und die Randale von Dresden ist dafür
gefundenes Futter.
„Wir werden uns den Vorfall in Dresden sehr genau anschauen“, heißt es von
Verantwortlichen für die Materialsammlung. Vieles spreche dafür, dass der
Fall noch aufgenommen werde.
Auch im sächsischen Innenministerium betont ein Sprecher, dass die Belege
für den Verbotsantrag „natürlich“ fortlaufend „aktualisiert“ werden. …
jetzt aber habe man eine „fundierte Darstellung“, die „einzelne
Vorkommnisse nicht grundsätzlich neu qualifizieren“.
Auch andernorts schauen die Sicherheitsbehörden derzeit genau hin, wie die
NPD bei Anti-Asyl-Protesten auftritt. Geprüft werde eine „Scharnier- und
Bündelungsfunktion“ der Partei bei den Kundgebungen, heißt es.
## Anheizer der Anti-Asyl-Proteste
So zählt etwa zu den Verdächtigen eines Brandanschlags im brandenburgischen
Zossen ein NPD-Wahlkampfhelfer. In Tröglitz, Sachsen-Anhalt, organisierte
ein NPD-Kreisrat Kundgebungen gegen eine Flüchtlingsunterkunft – auf die
später ein bisher nicht aufgeklärter Brandanschlag verübt wurde. Zuvor
schon trat der Bürgermeister zurück, als der NPD-Mann auch vor dessen Haus
ziehen wollte.
Der Rücktritt wäre ein Beleg dafür, wie die NPD ein „Klima der Angst“
schafft – ein weiterer Vorwurf im Verbotsantrag. Die Gutachter schauen hier
besonders nach Mecklenburg-Vorpommern, wo die NPD noch im Landtag sitzt und
in einigen Dörfern fest verankert ist.
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sieht die Partei auch hier als Anheizer
der Anti-Asyl-Proteste. Die Partei „agitiert im Landtag permanent gegen
Flüchtlinge“ und versuche so eine „fremdenfeindliche Stimmung in der
Bevölkerung zu erzeugen“. Damit, so Caffier, sei die NPD „ein noch dazu zum
Teil staatlich finanzierter Kristallisationspunkt rassistischer und damit
eindeutig demokratiefeindlicher Bestrebungen“ – und gehöre deshalb
verboten.
Eine klare Ansage - welche die NPD in eine kniffelige Lage bringt.
Einerseits will sich die Partei derzeit nicht angreifbar machen.
Andererseits kämpft sie um Aufmerksamkeit. Denn bisher profitiert die NPD
nur wenig von der Anti-Asyl-Stimmung, obwohl sie seit Monaten gegen
Unterkünfte mobilmacht. Hinter der Pegida-Bewegung versammelten sich
dagegen Tausende.
## Keine Zurückhaltung
In Sachsen forderte NPD-Landeschef Jens Baur daher auf der
Dresden-Kundgebung markig, künftig nicht nur „im Kreis zu spazieren, bis
einem schwindlig wird“, sondern „laut zu protestieren“. Bei den
Materialsammlern für das NPD-Verbot beobachtet man solche Aussagen
aufmerksam. „Man hätte es auch anders erwarten können“, heißt es dort.
„Aber die NPD hält sich nicht sonderlich zurück.“
Ob die Beweise vor dem Bundesverfassungsgericht tragen, ist dennoch unklar.
Schon 2003 scheiterte ein erster Verbotsanlauf – damals weil zu viele
Belege von V-Leuten stammten. Diesmal mehren sich Zweifel, ob eine
Gefährlichkeit der NPD noch nachzuweisen ist. Die Partei befindet sich im
Niedergang: Sie flog in ihrem Stammland Sachsen aus dem Landtag, verliert
Mitglieder, die Parteikasse ist leer.
Zuletzt geriet auch die Materialsammlung ins Stocken. Eigentlich wollten
die Länder ihren Nachschub bereits Ende Juni abliefern. Sie erbaten sich
aber mehr Zeit, um Bürgermeister und zivilgesellschaftliche Gruppen zu
befragen, die unter der NPD leiden. NPD-Anwalt Peter Richter jubilierte
bereits über die „Beweisnot“ des Bundesrats.
Die Länder sehen dagegen genug Stoff. Sie verweisen auch auf andere Orte,
wo die NPD mit Gewalt auffiel: So attackierten Parteimitglieder am 1. Mai
in Weimar eine Gewerkschaftskundgebung. Darunter sollen ein
Kreisvorsitzender, mehrere Abgeordnete oder der Bundesvize der Parteijugend
gewesen sein.
„Schwer erträglich“, nennt den Angriff Thüringens Ministerpräsident Bodo
Ramelow (Linke). „Ich hoffe auf eine positive Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts.“ Bei den Anfeindungen gegen Asylunterkünfte sei
der Verbotsantrag aber „nur ein kleiner Baustein“, so Ramelow. Hier brauche
es „dringend eine gesellschaftliche Auseinandersetzung“.
31 Jul 2015
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Flüchtlinge
NPD-Verbot
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