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# taz.de -- Insolvenz der Prokon GmbH: Gericht lehnt Beschwerden ab
> Die Umwandlung der insolventen Windenergie-Firma Prokon in eine
> Genossenschaft ist rechtskräftig. So urteilt das Landgericht Itzehoe.
Bild: Die Windenergiefirma Prokon darf als Genossenschaft weitermachen
Hamburg/Itzehoe dpa | Die Umwandlung der insolventen Windenergie-Firma
Prokon in eine Genossenschaft ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht
Itzehoe am Dienstag mit, knapp drei Wochen nach der Entscheidung der
Gläubigerversammlung.
Die Gläubiger hatten sich mit großer Mehrheit Anfang Juli für das
Genossenschaftsmodell und gegen einen Verkauf an den Energiekonzern EnBW
ausgesprochen. Dagegen waren drei Beschwerden eingegangen, die das
Landgericht in Itzehoe jetzt als unzulässig verwarf.
Die Beschwerdefrist sei nun abgelaufen, der Planbestätigungsbeschluss
rechtskräftig. Nach der Eintragung der künftigen Prokon-Genossenschaft in
das Genossenschaftsregister könne das gerichtliche Insolvenzverfahren
alsbald aufgehoben werden.
Die Insolvenz der Windenergie-Firma Prokon war eine der größten deutschen
Unternehmenspleiten.
21 Jul 2015
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Prokon
Insolvenz
Windkraft
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