Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Verfahren gegen SS-Mann Gröning: Verteidigung legt Revision ein
> Im Auschwitz-Prozess hat die Verteidigung Revision eingelegt. Weil ein
> Verfahren gegen Gröning schon 1977 eingestellt wurde, stehe ihm jetzt
> Strafmilderung zu.
Bild: Hofft auf weniger Strafe: der Verurteilte SS-Mann Oskar Gröning.
Lüneburg dpa | Nach dem Lüneburger Auschwitz-Urteil hat neben einem
Nebenkläger nun auch die Verteidigung Revision eingelegt. Als einen Grund
nannte Anwalt Hans Holtermann am Montag eine jahrelange
Verfahrensverzögerung bei den Ermittlungen gegen den ehemaligen SS-Mann
Oskar Gröning.
Das Landgericht Lüneburg hatte den 94-Jährigen am Mittwoch wegen Beihilfe
zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Schon 1977 wurde
gegen Gröning ermittelt. Später wurde das Verfahren eingestellt und eine
Wiederaufnahme abgelehnt. Darin liege, wie Holtermann dem NDR sagte, eine
unangemessene Verfahrensverzögerung, für die Gröning eine Strafmilderung
zustehe.
Als weiterer Revisionsgrund komme in Betracht, dass Gröning als Kronzeuge
in Verfahren gegen andere SS-Männer zur Aufklärung beigetragen habe, sagte
Holtermann. Außerdem sei nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung
zu prüfen, inwiefern Gröning im strafrechtlichen Sinne der Beihilfe zum
Mord schuldig gesprochen werden könnte.
Das Gericht hatte Gröning verurteilt, weil er mit seiner Tätigkeit in der
Devisenverwaltung des Konzentrationslagers und auch an der Rampe, wo
deportierte Juden zur Ermordung selektiert wurden, zum Funktionieren der
Tötungsmaschinerie beigetragen habe.
In seiner Urteilsbegründung war der Vorsitzende Richter Franz Kompisch
bereits auf die Frage einer Verfahrensverzögerung eingegangen. Wenn die
Justiz 30 Jahre lang gar nichts unternehme, sei dies keine
Verfahrensverzögerung und ein eingestelltes Verfahren habe Gröning ebenso
wenig belasten können. Vielmehr hätten die zögerlichen Ermittlungen gegen
KZ-Täter die Opfer belastet. Auf eine Kronzeugenregelung, bei der ein
Schuldspruch ohne Strafe möglich ist, könne Gröning sich nicht berufen,
weil er keinen wesentlichen Beitrag zur Verurteilung anderer SS-Männer
geleistet habe, hatte Kompisch ausgeführt.
Am Freitag bereits hatte Nebenkläger-Anwalt Andreas Schulz Revision
eingelegt, weil Gröning nach seiner Auffassung nicht wegen Beihilfe sondern
wegen Mordes verurteilt werden muss. Aus Sicht von Nebenklägern aus
Chicago, Las Vegas, New York und Israel habe das Gericht die Taten des
früheren SS-Mannes im Vernichtungslager nicht korrekt bewertet. Aus Sicht
anderer Nebenkläger-Vertreter aber ist eine Verurteilung Grönings als
Mörder nach deutschen Recht unrealistisch.
Die mehr als 70 Nebenkläger werden von insgesamt 14 Anwälten vertreten.
Unmittelbar nach dem Urteil bereits hatten Staatsanwaltschaft und
Verteidigung angekündigt, eine Revision zu prüfen.
20 Jul 2015
## TAGS
Oskar Gröning
SS
Auschwitz-Prozess
Auschwitz
Massenmord
Schwerpunkt Zweiter Weltkrieg
Auschwitz-Prozess
Schwerpunkt Nationalsozialismus
Auschwitz-Prozess
Oskar Gröning
## ARTIKEL ZUM THEMA
Urteile über NS-Verbrechen: Auschwitz vor Gericht
Klarer Fall von Unwillen in Jusitz und Politik: Lange fehlten die
Rechtsgrundlagen, um die Verbrechen von Auschwitz zu bestrafen.
Auschwitz-Prozess in Lüneburg: Nebenklage legt Revision ein
Sie fordert eine Verurteilung wegen Mordes, nicht nur wegen Beihilfe.
Deshalb hat die Nebenklage im Prozess gegen Oskar Gröning Revision
eingelegt.
Kommentar Urteil im Auschwitz-Prozess: Ein Vorbild in Rechtsstaatlichkeit
Stets scheute die Justiz die Auseinandersetzung mit NS-Verbrechen. Mit dem
Urteil gegen Oskar Gröning ist damit jetzt Schluss. Endlich.
Überlebende im Auschwitz-Prozess: Das Vergangene ist nicht vergangen
Im Prozess berichteten Überlebende von ihrem Leid. Oft zum ersten Mal vor
einem deutschen Gericht. Mit großen Zweifeln, doch es hat ihnen geholfen.
Urteil Auschwitz-Prozess in Lüneburg: Vier Jahre Haft für Gröning
Oskar Gröning gilt als „Buchhalter von Auschwitz“. Das Landgericht Lünebu…
hat nun den früheren SS-Mann zu vier Jahren Haft verurteilt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.