| # taz.de -- Auschwitz-Prozess in Lüneburg: Nebenklage legt Revision ein | |
| > Sie fordert eine Verurteilung wegen Mordes, nicht nur wegen Beihilfe. | |
| > Deshalb hat die Nebenklage im Prozess gegen Oskar Gröning Revision | |
| > eingelegt. | |
| Bild: Das Gericht hatte den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zu… | |
| Lüneburg dpa | Nach dem Urteil im Lüneburger Auschwitz-Prozess hat ein | |
| Nebenkläger-Anwalt nach Medieninformationen Revision eingelegt. Per Brief | |
| habe der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz Rechtsmittel gegen das Urteil | |
| des Landgerichts Lüneburg geltend gemacht, meldete am Freitag „Spiegel | |
| Online“. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte dem NDR den Eingang der | |
| Revision. Das Urteil müsste dann vom Bundesgerichtshof geprüft werden. | |
| Der Anwalt Schulz selbst sagte dem Internetportal: „Nach unserer | |
| Rechtsauffassung hätte eine Verurteilung wegen Mords und nicht nur wegen | |
| Beihilfe erfolgen müssen.“ Aus Sicht von Nebenklägern habe das Gericht die | |
| Taten des früheren SS-Mannes Oskar Gröning nicht korrekt bewertet. | |
| Das Gericht hatte den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum | |
| Mord in 300 000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte unter | |
| anderem eingeräumt, Geld aus dem Gepäck der Verschleppten eingesammelt und | |
| nach Berlin weitergeleitet zu haben. | |
| 17 Jul 2015 | |
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