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# taz.de -- Neue Strafen für Bordellbetreiber: Wie sehen die Räume aus?
> Die Koalition legt einen Entwurf zum Schutz von SexarbeiterInnen vor. Es
> sieht Strafen vor für Verstöße von Prostituierten und Bordellbetreibern.
Bild: Alles in Ordnung? Sonst gibt es Strafe: Bordell in Freiburg.
Berlin taz | „18-jährige Frauen zur Prostitution gezwungen.“ Die Rumäninn…
wurden mit der Aussicht, in einem Massagesalon zu arbeiten, nach
Deutschland gelockt. Man schickte sie aber zu einem Escort-Service.
Nachrichten wie diese soll es ab 2016 nicht mehr geben. Dann soll das
sogenannte Prostituiertenschutzgesetz in Kraft treten, mit dem die
Koalition SexarbeiterInnen besser schützen will. So sollen sie sich bei
einer Ordnungsbehörde anmelden. Dort bekommen sie eine Art Gewerbeschein,
den sie bei Kontrollen vorzeigen müssen. Außerdem müssen sie sich bei einem
Gesundheitsdienst beraten lassen. Bei all diesen Gesprächen sei erkennbar,
ob jemand zur Prostitution gezwungen worden sei oder nicht wisse, in
welchem Gewerbe sie oder er arbeite, glaubt Ralf Kleindiek, Staatssekretär
im für das Gesetz zuständigen Familienministerium.
Melden sich Prostituierte nicht an, drohe ihnen ein Ordnungsgeld zwischen
15 und 100 Euro. Ebenso sollen Männer, die die geforderte Kondompflicht für
Freier missachten, ein Bußgeld zahlen. Über die Höhe wird noch verhandelt.
Über den Gesetzentwurf herrscht laut Kleindiek „großes Einvernehmen
zwischen den Regierungsfraktionen“. Dieses neue Gesetz soll parallel zum
bereits bestehenden Prostitutionsgesetz, das vor allem rechtliche Fragen in
der Prostitution regelt, gelten.
## Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
Dem neuen Gesetz zufolge müssen BetreiberInnen von Bordellen und anderen
Prostitutionsstätten künftig ihren Betrieb anmelden. Dafür müssen sie ein
Konzept vorlegen: Wie sehen die Räume aus? Wie viele Prostituierte sind
dort beschäftigt? Gibt es hygienische Standards?
Halten sich Bordellbetreiber nicht an die Vorgaben, kann ihnen ein Bußgeld
von bis zu 50.000 Euro drohen. Oder ihnen kann die Lizenz entzogen werden.
Ein Verstoß wäre laut Kleindiek zum Beispiel Zwangsprostitution. Die dürfte
aber ohnehin – wie der Fall der jungen Rumäninnen zeigt – später vor
Gericht landen.
16 Jul 2015
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Sexarbeit
Prostituierte
Große Koalition
Bordell
Prostitution
Prostitution
Prostitutionsgesetz
Prostituiertenschutzgesetz
Prostitution
Bordell
Schwerpunkt Angela Merkel
Prostitution
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