# taz.de -- Neue Strafen für Bordellbetreiber: Wie sehen die Räume aus? | |
> Die Koalition legt einen Entwurf zum Schutz von SexarbeiterInnen vor. Es | |
> sieht Strafen vor für Verstöße von Prostituierten und Bordellbetreibern. | |
Bild: Alles in Ordnung? Sonst gibt es Strafe: Bordell in Freiburg. | |
BERLIN taz | „18-jährige Frauen zur Prostitution gezwungen.“ Die Rumäninn… | |
wurden mit der Aussicht, in einem Massagesalon zu arbeiten, nach | |
Deutschland gelockt. Man schickte sie aber zu einem Escort-Service. | |
Nachrichten wie diese soll es ab 2016 nicht mehr geben. Dann soll das | |
sogenannte Prostituiertenschutzgesetz in Kraft treten, mit dem die | |
Koalition SexarbeiterInnen besser schützen will. So sollen sie sich bei | |
einer Ordnungsbehörde anmelden. Dort bekommen sie eine Art Gewerbeschein, | |
den sie bei Kontrollen vorzeigen müssen. Außerdem müssen sie sich bei einem | |
Gesundheitsdienst beraten lassen. Bei all diesen Gesprächen sei erkennbar, | |
ob jemand zur Prostitution gezwungen worden sei oder nicht wisse, in | |
welchem Gewerbe sie oder er arbeite, glaubt Ralf Kleindiek, Staatssekretär | |
im für das Gesetz zuständigen Familienministerium. | |
Melden sich Prostituierte nicht an, drohe ihnen ein Ordnungsgeld zwischen | |
15 und 100 Euro. Ebenso sollen Männer, die die geforderte Kondompflicht für | |
Freier missachten, ein Bußgeld zahlen. Über die Höhe wird noch verhandelt. | |
Über den Gesetzentwurf herrscht laut Kleindiek „großes Einvernehmen | |
zwischen den Regierungsfraktionen“. Dieses neue Gesetz soll parallel zum | |
bereits bestehenden Prostitutionsgesetz, das vor allem rechtliche Fragen in | |
der Prostitution regelt, gelten. | |
## Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro | |
Dem neuen Gesetz zufolge müssen BetreiberInnen von Bordellen und anderen | |
Prostitutionsstätten künftig ihren Betrieb anmelden. Dafür müssen sie ein | |
Konzept vorlegen: Wie sehen die Räume aus? Wie viele Prostituierte sind | |
dort beschäftigt? Gibt es hygienische Standards? | |
Halten sich Bordellbetreiber nicht an die Vorgaben, kann ihnen ein Bußgeld | |
von bis zu 50.000 Euro drohen. Oder ihnen kann die Lizenz entzogen werden. | |
Ein Verstoß wäre laut Kleindiek zum Beispiel Zwangsprostitution. Die dürfte | |
aber ohnehin – wie der Fall der jungen Rumäninnen zeigt – später vor | |
Gericht landen. | |
16 Jul 2015 | |
## AUTOREN | |
Simone Schmollack | |
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