| # taz.de -- Debatte Drohnen und Flüchtlingspolitik: Tödliche Luftnummern | |
| > Drohnen sollen helfen, Flüchtlingskatastrophen im Mittelmeer zu | |
| > verhindern. Diese Aufrüstungslogik muss durchbrochen werden. | |
| Bild: Der hergezauberte Plan, Drohnen einzusetzen, erwies sich im Handumdrehen … | |
| Große Katastrophen haben manchmal überraschend positive Nebenfolgen: Auf | |
| das Erdbeben und den Crash der japanischen Atomkraftwerke folgte in | |
| Deutschland der Entschluss, auf Nuklearkraftwerke mittelfristig zu | |
| verzichten. Öfter jedoch werden bizarre Konsequenzen gezogen. Auf die | |
| Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeerraum reagierten Verantwortliche mit dem | |
| Vorschlag, das Meer mit unbewaffneten Drohnen zu überwachen, also die | |
| Antwort auf ein humanitäres Problem in einen quasimilitärischen Rahmen zu | |
| stellen. | |
| Natürlich sind Aufklärungs- und Überwachungsdrohnen für zivile Zwecke | |
| nutzbar zu machen – im Gegensatz zu bewaffneten Drohnen. Aber was ist damit | |
| gewonnen zu wissen, wo sich die Flüchtlingsboote befinden, wenn | |
| andererseits kein Politiker und kein Militär in Europa bereit ist, Teile | |
| der eigenen Flotte zur Rettung abzukommandieren? Und wohin sollen die | |
| geretteten Flüchtlinge gebracht werden, wenn sich die EU-Staaten nicht | |
| einmal über die Verteilung von 60.000 in Griechenland, Malta und Italien | |
| Gestrandeten einigen können? | |
| Der hergezauberte Plan, Drohnen einzusetzen, erwies sich im Handumdrehen | |
| als das, was er ist: eine Luftnummer, mit der vorgegaukelt werden sollte, | |
| die EU-Staaten würden „etwas tun“ – symbolpolitischer Gratis-Aktionismus | |
| als Beruhigungspille. | |
| Aber das ist nur die eine Seite. Es gibt Gründe für die Annahme, dass die | |
| Diskussion über unbewaffnete Drohnen nur angeschoben wurde, um einer | |
| anderen Debatte Schwung zu verleihen: der über die Anschaffung von | |
| Kampfdrohnen und Kampfrobotern. Zumindest der ehemalige | |
| Verteidigungsminister de Maizière und seine Nachfolgerin von der Leyen | |
| sowie der ehemalige Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus und einige Generäle | |
| a. D. haben sich für die Anschaffung ausgesprochen. Geworben wird immer mit | |
| den gleichen Dogmen, wonach Kampfdrohnen eine „saubere und von menschlichen | |
| Fehlleistungen freie und obendrein Soldatenleben schonende Kriegsführung“ | |
| erlaubten. | |
| ## Rechtlich-philosophische Fragen | |
| Es war Barack Obama, der Kampfdrohnen zur „gezielten Tötung“ einsetzen | |
| ließ. Von 344 Drohnenangriffen in Afghanistan und Pakistan zwischen 2004 | |
| und 2012 fallen 52 in die Amtszeit G. W. Bushs und 292 in jene Obamas. | |
| Unter den 2.500 bis 3.300 Opfern waren 500 bis 900 Zivilisten, davon 176 | |
| Kinder – wie die Studie „Living under Drones“ der Stanford University | |
| feststellte. Aber auch jenseits dieser skandalösen Befunde und des | |
| Scheiterns der US-Strategie wirft der Drohneneinsatz moralisch-politische | |
| und rechtlich-philosophische Fragen auf, die der Völkerrechtler Robin Geiß | |
| in einer Studie für die Friedrich-Ebert-Stiftung behandelt hat. | |
| Zu unterscheiden wäre zunächst zwischen von Menschen gesteuerten | |
| Kampfdrohnen und vollautomatisierten Tötungssystemen, die allein von | |
| Computerprogrammen gesteuert werden. Im Koalitionsvertrag treten die | |
| Regierungsparteien für eine „völkerrechtliche Ächtung vollautomatisierter | |
| Waffensysteme, die dem Menschen die Entscheidung über den Waffeneinsatz | |
| entziehen“, ein. Vollautomatische Tötungssysteme existieren noch nicht, | |
| aber wie auf allen militärischen Feldern wird die Entwicklung auch auf | |
| diesem forciert, um den Einsatz von Menschenleben und damit das Eigenrisiko | |
| zu verringern. | |
| Nur einmal ist es gelungen, dieser Aufrüstungslogik präventiv | |
| völkerrechtlich verbindliche Schranken zu setzen – bei der Entwicklung der | |
| Neutronenbombe, die Menschen töten, aber Material schonen kann. Und nur in | |
| wenigen Fällen – gegen den Einsatz von Giftgas (1925) und gegen chemische | |
| und biologische Waffen (1933) – gelang die völkerrechtliche Ächtung | |
| nachträglich, wenn auch nicht weltweit und dauerhaft. „Traditionell kam das | |
| Völkerrecht bei der Regulierung neuer Waffentechnologien regelmäßig | |
| mindestens einen Krieg zu spät“ (Robin Geiß). | |
| ## Landkriegsordnung von 1899 | |
| Gegenüber der These Herfried Münklers, wonach sich die Kritik an | |
| Kampfdrohnen an der „Ethik einer vorbürgerlichen Gesellschaft mit | |
| heroischen Idealen“ und anderen Antiquitäten vom ritterlichen Zweikampf | |
| oder vom „justus hostis“, dem ehrenhaften Feind, orientiere, zeigt Geiß, | |
| dass sich das Völkerrecht auch heute noch an den moralischen Grundsätzen | |
| und rechtlichen Normen ausrichten kann, die Friedrich Fromhold Martens | |
| (1845–1909) für die Haager Landkriegsordnung von 1899 formuliert hat. | |
| Demnach ergeben sich die Grundsätze des Völkerrechts aus „feststehenden | |
| Gebräuchen, aus den Grundsätzen der Menschlichkeit und aus den Forderungen | |
| des öffentlichen Gewissens.“ Daraus lassen sich immer noch gültige und | |
| praktikable Normen für die Kritik an Kampfdrohnen ableiten. | |
| Auf Münklers späthegelianisch inspirierte Parallelisierung von ethischem | |
| und waffentechnologisch-materialem Fortschritt und seine Spekulationen über | |
| „postheroische Gesellschaften“ muss man dabei allerdings verzichten. Adorno | |
| brachte diese Differenz auf die griffige Formel: „Keine Universalgeschichte | |
| führt vom Wilden zur Humanität, sehr wohl eine von der Steinschleuder zur | |
| Megabombe.“ | |
| Daraus folgt erstens: Kampfdrohnen verletzen die Menschenwürde derer, die | |
| solche Waffen konzipieren und lenken. Sie werden zu „bloßen Maschinen und | |
| Werkzeugen in der Hand eines andern (des Staats)“ (Kant). Nach dem Statut | |
| des Internationalen Strafgerichthofs erfüllt eine Kriegshandlung, die die | |
| persönliche Würde beseitigt, den Tatbestand eines Kriegsverbrechens. | |
| Zweitens: Nach heutigem Stand sind Kampfdrohnen nicht in der Lage, das | |
| Prinzip der Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes – „einen der | |
| Grundpfeiler des humanitären Völkerrechts“ (Robin Geiß) – adäquat zu | |
| berücksichtigen. | |
| Drittens: Kampfdrohnen können nicht zuverlässig zwischen völkerrechtlich | |
| geschützten Zivilpersonen und Kombattanten unterscheiden. Das trifft auch | |
| auf andere Waffensysteme zu, ist aber kein Argument für Kampfdrohnen, denen | |
| diese Unterscheidungsfähigkeit prinzipiell fehlt, weil sie „per Definition | |
| keine Möglichkeit (haben), außerhalb ihrer Algorithmen zu denken“ (Geiß). | |
| Insofern öffnet der Einsatz von Kampfdrohnen Verantwortungslücken zwischen | |
| Produzenten und Programmierern, Entscheidern und Waffenanwendern. | |
| 17 Jul 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Rudolf Walther | |
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