| # taz.de -- Verfassungsgericht bleibt männlich: Keine Quote für Karlsruhe | |
| > Die Grünen wollten den Frauenanteil am Verfassungsgericht erhöhen. Im | |
| > Bundestag scheiterten sie aber mit einem Schnellschuss-Antrag. | |
| Bild: Von links nach rechts: Mann, Mann, Mann, Frau, Mann, Mann | |
| FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht wird nicht quotiert. Ein | |
| entsprechender Antrag der Grünen wurde im Bundestag vorige Woche mit den | |
| Stimmen der Großen Koalition abgelehnt. | |
| Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern. | |
| Der Antrag der Grünen lautete: „In jeden Senat müssen mindestens drei | |
| Frauen gewählt werden.“ Es ging also um eine 37,5 Prozent-Quote. „Das ist | |
| nicht zu viel verlangt, nachdem wir jüngst eine Quote für Aufsichtsräte | |
| beschlossen haben“, argumentierte die grüne Rechtspolitikerin Renate | |
| Künast. Unterstützung bekam sie aber nur von der Linken. | |
| Die SPD bezeichnete sich zwar als „Partei der Quote“, lehnte den | |
| „Schnellschuss“ der Opposition jedoch ab. Tatsächlich hatten die Grünen | |
| ihren Antrag erst zwei Tage vor der Abstimmung eingebracht – als dürfe | |
| möglichst niemand etwas von der Forderung mitbekommen. | |
| „Warum sollen nicht auch andere Gerichte quotiert werden?“, fragte der | |
| SPD-Abgeordnete Matthias Bartke. Der CDU-Rechtspolitiker Volker Ullrich | |
| sagte: „Verfassungsorgane quotiert man nicht, man respektiert sie.“ | |
| ## Schneewittchen-Prinzip | |
| Lange Zeit waren die Senate am Bundesverfassungsgericht nach dem Modell | |
| „Schneewittchen“ zusammengesetzt (Königstochter und sieben Zwerge = eine | |
| Richterin und sieben Richter). Am Ersten Senat war dies zuletzt 2011 der | |
| Fall. Derzeit liegt der Frauenanteil bei immerhin fünf von sechzehn | |
| RichterInnen. Dem Ersten Senat gehören an: Susanne Baer, Gabriele Britz. Im | |
| Zweiten Senat sitzen: Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulff und Doris | |
| König. Schuld am niedrigen Frauenanteil ist vor allem die Union, die in | |
| mehr als sechs Jahrzehnten erst zwei Frauen nominierte. | |
| Anlass des Grünen-Antrags war eine Änderung des Wahlverfahrens für die acht | |
| Verfassungsrichter, die vom Bundestag bestimmt werden. Bisher war hierfür | |
| ein zwölfköpfiges Wahlgremium zuständig. Künftig soll das Gremium nur noch | |
| Vorschläge machen und die Wahl im Plenum des Bundestags stattfinden. Das | |
| werde dem Wortlaut des Grundgesetzes, in dem das Wahlgremium nicht erwähnt | |
| ist, besser gerecht. | |
| Praktisch dürfte sich aber nicht viel ändern. Die Wahl wird weiter mit | |
| Zweidrittelmehrheit erfolgen und auch künftig soll die Wahl „ohne | |
| Aussprache“ stattfinden. Eine Frist für öffentliche Diskussionen ist | |
| weiterhin nicht vorgesehen. Theoretisch kann der Kandidat morgens bekannt | |
| werden – und schon mittags wird im Plenum gewählt. | |
| Der gemeinsame Antrag aller Fraktionen, künftig im Plenum zu wählen, wurde | |
| in der Nacht von Donnerstag auf Freitag einstimmig angenommen. | |
| 25 May 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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