Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Verfassungsgericht bleibt männlich: Keine Quote für Karlsruhe
> Die Grünen wollten den Frauenanteil am Verfassungsgericht erhöhen. Im
> Bundestag scheiterten sie aber mit einem Schnellschuss-Antrag.
Bild: Von links nach rechts: Mann, Mann, Mann, Frau, Mann, Mann.
FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht wird nicht quotiert. Ein
entsprechender Antrag der Grünen wurde im Bundestag vorige Woche mit den
Stimmen der Großen Koalition abgelehnt.
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern.
Der Antrag der Grünen lautete: „In jeden Senat müssen mindestens drei
Frauen gewählt werden.“ Es ging also um eine 37,5 Prozent-Quote. „Das ist
nicht zu viel verlangt, nachdem wir jüngst eine Quote für Aufsichtsräte
beschlossen haben“, argumentierte die grüne Rechtspolitikerin Renate
Künast. Unterstützung bekam sie aber nur von der Linken.
Die SPD bezeichnete sich zwar als „Partei der Quote“, lehnte den
„Schnellschuss“ der Opposition jedoch ab. Tatsächlich hatten die Grünen
ihren Antrag erst zwei Tage vor der Abstimmung eingebracht – als dürfe
möglichst niemand etwas von der Forderung mitbekommen.
„Warum sollen nicht auch andere Gerichte quotiert werden?“, fragte der
SPD-Abgeordnete Matthias Bartke. Der CDU-Rechtspolitiker Volker Ullrich
sagte: „Verfassungsorgane quotiert man nicht, man respektiert sie.“
## Schneewittchen-Prinzip
Lange Zeit waren die Senate am Bundesverfassungsgericht nach dem Modell
„Schneewittchen“ zusammengesetzt (Königstochter und sieben Zwerge = eine
Richterin und sieben Richter). Am Ersten Senat war dies zuletzt 2011 der
Fall. Derzeit liegt der Frauenanteil bei immerhin fünf von sechzehn
RichterInnen. Dem Ersten Senat gehören an: Susanne Baer, Gabriele Britz. Im
Zweiten Senat sitzen: Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulff und Doris
König. Schuld am niedrigen Frauenanteil ist vor allem die Union, die in
mehr als sechs Jahrzehnten erst zwei Frauen nominierte.
Anlass des Grünen-Antrags war eine Änderung des Wahlverfahrens für die acht
Verfassungsrichter, die vom Bundestag bestimmt werden. Bisher war hierfür
ein zwölfköpfiges Wahlgremium zuständig. Künftig soll das Gremium nur noch
Vorschläge machen und die Wahl im Plenum des Bundestags stattfinden. Das
werde dem Wortlaut des Grundgesetzes, in dem das Wahlgremium nicht erwähnt
ist, besser gerecht.
Praktisch dürfte sich aber nicht viel ändern. Die Wahl wird weiter mit
Zweidrittelmehrheit erfolgen und auch künftig soll die Wahl „ohne
Aussprache“ stattfinden. Eine Frist für öffentliche Diskussionen ist
weiterhin nicht vorgesehen. Theoretisch kann der Kandidat morgens bekannt
werden – und schon mittags wird im Plenum gewählt.
Der gemeinsame Antrag aller Fraktionen, künftig im Plenum zu wählen, wurde
in der Nacht von Donnerstag auf Freitag einstimmig angenommen.
25 May 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Verfassungsgericht
Frauenquote
Bundestag
Richter
Grüne
CDU
Frauenquote
Frauenquote
## ARTIKEL ZUM THEMA
Neue Verfassungsrichterin Langenfeld: Auch für Grüne akzeptabel
Die Göttinger Rechtsprofessorin ist die Kandidatin der CDU. Sie ist
Migrationsforscherin und setzt sich für die Gleichstellung der Frau ein.
Frauenquoten mit Zertifikaten umgehen: Wie Müllgebühren für Männer
Drei Wissenschaftler schlagen Ausgleichszahlungen für nicht erreichte
Frauenquoten vor, ähnlich wie bei CO2-Zertifikaten. Völlig absurd.
Unternehmen und Frauenquote: Es will ja keine
Deutschen Unternehmen graut es vor der Quote. Sie finden einfach keine
passenden Kandidatinnen. Dabei haben sie alles versucht. Ehrlich.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.