# taz.de -- Verfassungsgericht bleibt männlich: Keine Quote für Karlsruhe | |
> Die Grünen wollten den Frauenanteil am Verfassungsgericht erhöhen. Im | |
> Bundestag scheiterten sie aber mit einem Schnellschuss-Antrag. | |
Bild: Von links nach rechts: Mann, Mann, Mann, Frau, Mann, Mann. | |
FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht wird nicht quotiert. Ein | |
entsprechender Antrag der Grünen wurde im Bundestag vorige Woche mit den | |
Stimmen der Großen Koalition abgelehnt. | |
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern. | |
Der Antrag der Grünen lautete: „In jeden Senat müssen mindestens drei | |
Frauen gewählt werden.“ Es ging also um eine 37,5 Prozent-Quote. „Das ist | |
nicht zu viel verlangt, nachdem wir jüngst eine Quote für Aufsichtsräte | |
beschlossen haben“, argumentierte die grüne Rechtspolitikerin Renate | |
Künast. Unterstützung bekam sie aber nur von der Linken. | |
Die SPD bezeichnete sich zwar als „Partei der Quote“, lehnte den | |
„Schnellschuss“ der Opposition jedoch ab. Tatsächlich hatten die Grünen | |
ihren Antrag erst zwei Tage vor der Abstimmung eingebracht – als dürfe | |
möglichst niemand etwas von der Forderung mitbekommen. | |
„Warum sollen nicht auch andere Gerichte quotiert werden?“, fragte der | |
SPD-Abgeordnete Matthias Bartke. Der CDU-Rechtspolitiker Volker Ullrich | |
sagte: „Verfassungsorgane quotiert man nicht, man respektiert sie.“ | |
## Schneewittchen-Prinzip | |
Lange Zeit waren die Senate am Bundesverfassungsgericht nach dem Modell | |
„Schneewittchen“ zusammengesetzt (Königstochter und sieben Zwerge = eine | |
Richterin und sieben Richter). Am Ersten Senat war dies zuletzt 2011 der | |
Fall. Derzeit liegt der Frauenanteil bei immerhin fünf von sechzehn | |
RichterInnen. Dem Ersten Senat gehören an: Susanne Baer, Gabriele Britz. Im | |
Zweiten Senat sitzen: Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulff und Doris | |
König. Schuld am niedrigen Frauenanteil ist vor allem die Union, die in | |
mehr als sechs Jahrzehnten erst zwei Frauen nominierte. | |
Anlass des Grünen-Antrags war eine Änderung des Wahlverfahrens für die acht | |
Verfassungsrichter, die vom Bundestag bestimmt werden. Bisher war hierfür | |
ein zwölfköpfiges Wahlgremium zuständig. Künftig soll das Gremium nur noch | |
Vorschläge machen und die Wahl im Plenum des Bundestags stattfinden. Das | |
werde dem Wortlaut des Grundgesetzes, in dem das Wahlgremium nicht erwähnt | |
ist, besser gerecht. | |
Praktisch dürfte sich aber nicht viel ändern. Die Wahl wird weiter mit | |
Zweidrittelmehrheit erfolgen und auch künftig soll die Wahl „ohne | |
Aussprache“ stattfinden. Eine Frist für öffentliche Diskussionen ist | |
weiterhin nicht vorgesehen. Theoretisch kann der Kandidat morgens bekannt | |
werden – und schon mittags wird im Plenum gewählt. | |
Der gemeinsame Antrag aller Fraktionen, künftig im Plenum zu wählen, wurde | |
in der Nacht von Donnerstag auf Freitag einstimmig angenommen. | |
25 May 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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