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# taz.de -- Bundesregierung will Erdgas-Förderung: Ein klein wenig weniger Fra…
> Der Schutz weiterer Trinkwassergebiete soll Kritiker des Frackinggesetzes
> besänftigen. Einigen Landesregierungen reicht das nicht aus.
Bild: Protestschild gegen Fracking auf einem Acker in NRW.
BERLIN taz | Die Bundesregierung geht einen kleinen Schritt auf die
KritikerInnen des umstrittenen Erdgas-Frackings zu. Das Kabinett will das
kommende Gesetz etwas verschärfen: Die Gebiete, in denen zum Schutz des
Trinkwassers nicht gefrackt werden darf, sollen ausgedehnt werden. Mit dem
Kompromissangebot will die Regierung den Weg ebnen, damit ihr Gesetzentwurf
Mitte Juni im Bundestag verabschiedet wird. Dort fordern ausgerechnet
Politiker aus den eigenen Reihen der schwarz-roten Koalition, die Regeln,
wann gefrackt werden darf, deutlich zu verschärfen.
Die Methode ist umstritten, weil Förderfirmen neben Wasser und Sand auch
Chemikalien unter hohem Druck in tiefe Gesteinsschichten pressen, damit aus
den entstehenden Poren Erdgas an die Oberfläche steigt. Dabei besteht die
Gefahr, dass neben der eingepressten Chemie auch natürlich im Untergrund
vorkommende Schadstoffe wie Benzol das Grundwasser verschmutzen.
Deshalb plädiert auch der Bundesrat mehrheitlich für höhere Hürden. In
ihrem Beschluss hat sich die Bundesregierung nun mit den Argumenten der
Länderkammer auseinandergesetzt. Im bisherigen Entwurf waren nur Gegenden
ausgeschlossen, aus denen das „gesamte“ Oberflächenwasser etwa in eine
Trinkwassertalsperre fließt.
Nun soll das Wort „gesamt“ gestrichen werden. Fracking könnte also auch
dort nicht mehr stattfinden, wo nur ein Teil des Regenwassers mit dem
Trinkwasser in Berührung kommt. Damit wäre in mehr Gebieten Fracking
verboten – was zusätzliche Grenzen für Förderfirmen wie Exxon und
Wintershall bedeutet. Formal müssen die Koalitionäre im Bundestag der
Empfehlung nicht folgen, werden aber wahrscheinlich zustimmen.
## Die 3.000-Meter-Grenze
An einigen anderen Punkten prüft die Regierung, ob sie den KritikerInnen
weiter entgegenkommen will. Dabei geht es unter anderem darum, ob auch
Gebiete für Fracking tabu sein sollen, in denen die Trinkwassergewinnung
„Vorrang“ hat. An anderen Stellen bleibt das Kabinett dagegen hart.
Beispielsweise schmettert es die Forderung des Bundesrates ab, die
3.000-Meter-Grenze aufzugeben.
Der bisherige Gesetzentwurf lässt Erdgas-Fracking in Tiefen bis 3.000
Metern nur unter harten Auflagen zu. Tiefer als 3.000 Meter soll aber
weiter gefrackt werden dürfen – wie in Niedersachsen seit Jahrzehnten
praktiziert. Käme es auch unter der 3.000-Meter-Grenze zu hohen Auflagen,
hätten die Öl- und Gaskonzerne ein zusätzliches Problem.
## Ein Affront gegen die Bundesländer
Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) reicht das
Angebot der Regierung deshalb nicht: „Das ist ein Affront gegenüber den
Bundesländern. Die Bundesregierung will offensichtlich mit aller Macht die
Risikotechnologie Fracking in Deutschland durchdrücken, obwohl es im
Bundesrat keine Mehrheit dafür gibt“, sagt er.
Remmel forderte die „Bundestagsabgeordneten aus NRW auf, den Gesetzentwurf
der Bundesregierung abzulehnen“. Der baden-württembergische Umweltminister
Franz Untersteller (Grüne) lehnt die 3.000-Meter-Grenze ebenfalls ab.
Das Bundeskanzleramt geht davon aus, dass der Bundestag das Gesetz am 18.
Juni beschließt. Der Bundesrat kann es verzögern, aber nicht verhindern
oder entscheidend ändern. Die Regierung drückt aufs Tempo, weil sie
verhindern will, dass die ohnehin zahlreichen KritikerInnen an Stärke
gewinnen.
20 May 2015
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
Fracking
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Erdgas
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