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# taz.de -- Rechtliche Konsequenzen für Guttenberg: Erst Rücktritt, dann Stra…
> Abhaken kann Guttenberg die Plagiatsäffäre noch nicht: Juristisch könnte
> ihm einiges bevorstehen - egal, ob er sein Mandat behält oder nicht. Die
> Staatsanwaltschaft ermittelt.
Bild: Vor ihr schützt auch Rücktritt nicht: Justitia.
FREIBURG taz | Bleibt Karl-Theodor zu Guttenberg nun Bundestagsabgeordneter
oder nicht? Er muss jedenfalls mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen.
Bei seiner Dissertation hat er offensichtlich das Urheberrecht anderer
Autoren verletzt. Wenn dies vorsätzlich geschah, droht ihm eine
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder (wahrscheinlicher) eine
Geldstrafe.
Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hof sind schon rund 80
Strafanzeigen eingegangen. Allerdings ist die Urheberrechtsverletzung kein
Offizialdelikt, bei dem die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall ermitteln
muss. Erforderlich ist vielmehr der Strafantrag eines Autors, von dem zu
Guttenberg abgeschrieben hat. Bisher hat jedoch keiner der Betroffenen
einen Strafantrag gestellt. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft auch
"von Amts wegen" ermitteln, wenn ein "besonderes öffentliches Interesse an
der Strafverfolgung" besteht. Ob dies der Fall ist, prüft die
Staatsanwaltschaft Hof seit Tagen und will dies im Rahmen eines
Ermittlungsverfahrens auch weiter prüfen, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Bisher verweist die Hofer Behörde aber nur auf die "Richtlinien für das
Strafverfahren". Danach müsste sie die Tat jedenfalls dann von Amts wegen
verfolgen, wenn zu Guttenberg einschlägig vorbestraft ist oder ein
erheblicher Schaden eingetreten ist oder die Opfer in ihrer
wirtschaftlichen Existenz bedroht sind oder die öffentliche Sicherheit
gefährdet war. Die Liste passt zwar nicht, ist aber auch nicht
abschließend.
In einem weniger bedeutenden Parallelfall haben andere Staatsanwälte
durchaus schon ein öffentliches Interesse angenommen. Der niedersächsische
CDU-Regionalpolitiker Andreas Kasper, der in seiner Doktorarbeit ebenfalls
abgeschrieben hatte, musste am Ende 9.000 Euro Geldstrafe zahlen. Die
Verurteilung erfolgte ohne Verhandlung per Strafbefehl.
Auch wenn zu Guttenberg sein Abgeordnetenmandat behält, hindert dies eine
Strafverfolgung nicht. Traditionell genehmigt der Bundestag zu Beginn einer
Wahlperiode die Durchführung aller Ermittlungsverfahren. Die jeweilige
Staatsanwaltschaft muss nur vorab den Immunitätsausschuss des Bundestags
informieren. Wenn der Bundestag innerhalb von 48 Stunden keine Einwände
erhebt, können die Ermittlungen beginnen. Hier wird es sicher keine
Probleme geben.
3 Mar 2011
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Guttenberg
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