# taz.de -- Rechtliche Konsequenzen für Guttenberg: Erst Rücktritt, dann Stra… | |
> Abhaken kann Guttenberg die Plagiatsäffäre noch nicht: Juristisch könnte | |
> ihm einiges bevorstehen - egal, ob er sein Mandat behält oder nicht. Die | |
> Staatsanwaltschaft ermittelt. | |
Bild: Vor ihr schützt auch Rücktritt nicht: Justitia. | |
FREIBURG taz | Bleibt Karl-Theodor zu Guttenberg nun Bundestagsabgeordneter | |
oder nicht? Er muss jedenfalls mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen. | |
Bei seiner Dissertation hat er offensichtlich das Urheberrecht anderer | |
Autoren verletzt. Wenn dies vorsätzlich geschah, droht ihm eine | |
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder (wahrscheinlicher) eine | |
Geldstrafe. | |
Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hof sind schon rund 80 | |
Strafanzeigen eingegangen. Allerdings ist die Urheberrechtsverletzung kein | |
Offizialdelikt, bei dem die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall ermitteln | |
muss. Erforderlich ist vielmehr der Strafantrag eines Autors, von dem zu | |
Guttenberg abgeschrieben hat. Bisher hat jedoch keiner der Betroffenen | |
einen Strafantrag gestellt. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft auch | |
"von Amts wegen" ermitteln, wenn ein "besonderes öffentliches Interesse an | |
der Strafverfolgung" besteht. Ob dies der Fall ist, prüft die | |
Staatsanwaltschaft Hof seit Tagen und will dies im Rahmen eines | |
Ermittlungsverfahrens auch weiter prüfen, wie sie am Mittwoch mitteilte. | |
Bisher verweist die Hofer Behörde aber nur auf die "Richtlinien für das | |
Strafverfahren". Danach müsste sie die Tat jedenfalls dann von Amts wegen | |
verfolgen, wenn zu Guttenberg einschlägig vorbestraft ist oder ein | |
erheblicher Schaden eingetreten ist oder die Opfer in ihrer | |
wirtschaftlichen Existenz bedroht sind oder die öffentliche Sicherheit | |
gefährdet war. Die Liste passt zwar nicht, ist aber auch nicht | |
abschließend. | |
In einem weniger bedeutenden Parallelfall haben andere Staatsanwälte | |
durchaus schon ein öffentliches Interesse angenommen. Der niedersächsische | |
CDU-Regionalpolitiker Andreas Kasper, der in seiner Doktorarbeit ebenfalls | |
abgeschrieben hatte, musste am Ende 9.000 Euro Geldstrafe zahlen. Die | |
Verurteilung erfolgte ohne Verhandlung per Strafbefehl. | |
Auch wenn zu Guttenberg sein Abgeordnetenmandat behält, hindert dies eine | |
Strafverfolgung nicht. Traditionell genehmigt der Bundestag zu Beginn einer | |
Wahlperiode die Durchführung aller Ermittlungsverfahren. Die jeweilige | |
Staatsanwaltschaft muss nur vorab den Immunitätsausschuss des Bundestags | |
informieren. Wenn der Bundestag innerhalb von 48 Stunden keine Einwände | |
erhebt, können die Ermittlungen beginnen. Hier wird es sicher keine | |
Probleme geben. | |
3 Mar 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Guttenberg | |
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