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# taz.de -- Funkzellenauswertung Dresden: Riesiger Datenpool
> Das Gesetz ist im Falle der Datenspeicherung in Dresden auf der Seite der
> Handynutzer: Eine Funkzellenabfrage vom Dresdner Ausmaß ist
> unverhältnismäßig.
Bild: Laut Gesetz nicht erlaubt: Eine Funkzellenauswertung von Dresdner Ausmaß.
FREIBURG taz | Nach dem Bericht der sächsischen Minister zeichnet sich ab,
dass die Funkzellenabfrage von vornherein unverhältnismäßig war und nicht
hätte genehmigt werden dürfen. So genügt es nicht, den Zeitraum der
Erfassung "minutengenau" zu bestimmen, wenn das Zeitfenster insgesamt
mehrere Stunden beträgt. Auch die "räumliche Einschränkung" war großzügig,
wenn mehr als 60.000 Personen telefoniert haben.
Überhaupt nicht berücksichtigt wurde, dass die Funkzellenabfrage eine
grundrechtlich geschützte Demonstration und mehrere Gegendemonstrationen
betraf. Wenn hier alle Telefonate und SMS gespeichert werden, dann können
umfassende Kommunikationsbilder erstellt werden. Hinzu kommt, dass an
diesem Tag viele Journalisten erwartet wurden, deren Kommunikation gleich
miterfasst wurde.
Bei der Frage, ob ein so großer Datenpool überhaupt entstehen soll, ist
zudem zu beachten, dass die Daten später relativ frei verwendet werden
können, nach Paragraf 477 der Strafprozessordnung ohne weitere richterliche
Prüfung. So können die Daten an den Verfassungsschutz gegeben werden. Auch
kann die Polizei die Daten zur Abwehr erheblicher Gefahren (etwa bei der
nächsten Demo) auswerten. Oder sie kann die Daten für andere Ermittlungen
verwenden. Soweit bei kleinen Delikten ein Einsatz als Beweismittel vor
Gericht ausgeschlossen ist, kann die Polizei diese Daten aber als
Ermittlungsansatz nutzen und bei Betroffenen etwa eine Hausdurchsuchung
durchführen.
Gegen die Verhältnismäßigkeit spricht auch, dass die Polizei offenbar kein
klares Konzept hatte, was sie mit den Daten im ursprünglichen
Ermittlungsverfahren (Landfriedensbruch) machen wollte. Nach wenig
einleuchtenden Kriterien ("Häufung von Telefonaten") wurden rund 400
Personen als überprüfungswürdig festgestellt. Wie man aus diesem Kreis von
vermutlich überwiegend harmlosen Personen die Täter herausfiltern will,
haben die Minister nicht mitgeteilt. Kein Wunder, dass bei den Ermittlungen
wegen Landfriedensbruch keine Erfolge präsentiert wurden.
Möglicherweise wurde hier also nur ein Vorwand genutzt, um einen
gigantischen Datenpool über die Kommunikation innerhalb der linken und
rechten Szene anzulegen.
24 Jun 2011
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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