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# taz.de -- Datensammelwut der Dresdner Polizei: Noch eine Million Daten
> Bereits 2009 hat die Dresdner Polizei mehr als eine Million Handydaten
> abgefischt – ohne Ermittlungserfolg. Datenschützer fordern jetzt eine
> Gesetzesänderung.
Bild: Wer in Dresden zum falschen Zeitpunkt telefoniert hat, ist gespeichert. U…
Die Datenaffäre in Dresden hat eine neue Dimension erreicht. Wie jetzt
bekannt wurde, haben die Ermittlungsbehörden bereits vor zwei Jahren mehr
als eine Million Handyverbindungsdaten ermittelt. Zudem wurden
personenbezogene Daten wie Name und Anschrift von mehr als 80.000
Anschlussinhabern an die Polizei übersandt.
Die damalige Funkzellenabfrage bezog sich auf Ermittlungen wegen eines
Brandanschlags auf Fahrzeuge der Bundeswehr in Dresden vom April 2009.
Untersuchungen des Tatorts ließen darauf schließen, dass der oder die Täter
einen ungezündeten Brandsatz in eine schwarze Ordnungskiste gepackt hatten,
die nur bei der Baumarktkette "Obi" erhältlich ist. Deshalb ließen sich die
Ermittler von der Baumarktkette 162.000 Kassenzettel aus ganz Deutschland
schicken, auf denen solche Kisten aufgelistet waren.
Außerdem beantragten sie im September – also fünf Monate nach der Tat –
eine Funkzellenabfrage. Dies war nur möglich, weil zu diesem Zeitpunkt noch
die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Kraft war und die entsprechenden
Verbindungsdaten noch bei den Providern gespeichert waren.
"Die Ermittlungen der Funkzellendaten beschränkten sich auf den Umkreis des
Tatortes des Brandanschlags, weil die Möglichkeit besteht, dass die Täter
ihr Vorgehen telefonisch oder durch SMS am Tatort und in dessen
unmittelbarer Nähe koordiniert haben", heißt es in der Antwort auf eine
Kleine Anfrage der SPD in Sachsen. Die dabei "über mehrere Tage erhobenen
1.120.535 Verbindungsdatensätze" seien aber nicht mit den Daten aus den
Zahlungsvorgängen von "Obi" abgeglichen worden.
## 250 Personendaten gezielt abgefragt
Wie die Dresdner Staatsanwaltschaft der taz bestätigte, hat ein
Mobilfunkanbieter unaufgefordert mit den Verkehrsdaten, also den Angaben
der Handynummern und der entsprechenden Verbindungen, zudem
personenbezogene Bestandsdaten von 82.665 Personen übermittelt. Dies war
laut damaliger Rechtssprechung, vor der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, zulässig. "Die
Bestandsdaten sind nicht ausgewertet worden. Aufgrund weiterer Ermittlungen
hat das LKA Sachsen die Bestandsdaten von etwa 250 Personen abgefragt", so
die Staatsanwaltschaft. Diese 250 Personen kamen für die Ermittler wohl als
potenzielle Täter in Frage. Die restlichen Daten sollen gelöscht werden,
sobald dies technisch möglich sei.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte will diesen Fall ebenso prüfen wie
die bereits bekannten massenhaften Abfragen von Handydaten im Umfeld der
Anti-Naziproteste vom Februar 2011.
Sabine Friedel, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion in Sachsen
sagte, bemerkenswert an diesen Ermittlungen von 2009 sei, dass gleich von
mehreren Tagen Handydaten abgefischt wurden. Was diese Daten für die
Ermittlungen der vermeintlichen Täter des Brandanschlages beitragen können,
sei unklar.
## Alle Daten sind weiterhin gespeichert
Trotz der umfangreichen Ermittlungen - neben "Obi"-Kassenzetteln und der
Abfrage von mehr als einer Million Handydaten wurden auch 4.000 Personen
als Zeugen befragt – sind die Täter bis heute nicht ermittelt, sämtliche
Daten also noch immer gespeichert.
Datenschützer von Bund und Ländern fordern unterdessen strengere Regeln für
Funkzellenauswertungen. Anlass für ihre gemeinsame Forderung vom Mittwoch
ist der von der taz aufgedeckte Handydaten-Skandal von Dresden.
Bei einer Funkzellenabfrage müssen Telefonfirmen der Polizei nach
richterlichem Beschluss mitteilen, welche Handy-Nutzer in dieser Funkzelle
wann mit wem telefoniert haben. Da sich in einer Funkzelle meist einige
Tausend Menschen aufhalten, sind von dieser Fahndungsmethode zwingend viele
Unbeteiligte betroffen. Die Inhalte der Gespräche und Kurznachrichten sind
von einer Funkzellenabfrage nicht betroffen.
## Funkzellenanalyse kann leicht missbraucht werden
Die Datenschützer fordern nun die gesetzliche Regelung einzuschränken.
Schließlich spiegelten die Telefonkontakte das soziale Netz des jeweiligen
Handy-Nutzers wieder, auch seine Kontakte zu Parteien, Gewerkschaften und
Bürgerinitiativen. Außerdem könnten die Daten ausgewertet werden, um
Verdachtsmomente wegen neuer Straftaten zu schöpfen, die an sich eine
Funkzellenanalyse gar nicht erlaubt hätten. In Dresden war die Abfrage
angeordnet worden, um Gewalttaten gegen Polizisten zu untersuchen. Später
landeten die Daten aber in Ermittlungsakten wegen der Störung einer rechten
Versammlung durch Sitzblockaden.
Bisher sind Funkzellenabfragen rechtlich zulässig, um wegen Straftaten von
"erheblicher Bedeutung" zu ermitteln. Die Datenschützer fordern den
Bundestag nun auf, den Anwendungsbereich für Funkzellenabfragen
einzuschränken. Sie machen aber keinen konkreten eigenen Vorschlag.
Außerdem sollen die erhobenen Daten künftig "unverzüglich" auf das zur
Strafverfolgung Erforderliche reduziert werden und die
Löschungsvorschriften sollten präzisiert werden, so die Resolution.
27 Jul 2011
## AUTOREN
C. Rath
P. Wrusch
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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