| # taz.de -- Weitere Entwicklung Dresdner Handyskandal: Nach Landessitte ausgesp… | |
| > Bereits Mitte 2010 wertete die sächsische Polizei anlässlich einer | |
| > Demonstration massenhaft Handydaten aus. Das belegen Ermittlungsakten, | |
| > die der taz vorliegen. | |
| Bild: Die Dresdner Polizei hat nicht nur einmal Handydaten ausgespäht. | |
| BERLIN taz | Wegen der Erfassung von Handydaten am 13. und 19. Februar in | |
| Dresden steht die sächsische Polizei seit Wochen [1][heftig in der Kritik]. | |
| Doch dies war, wie aus der taz vorliegenden Dokumenten hervorgeht, nicht | |
| das erste Mal, dass sächsische Behörden im Rahmen einer Demonstration eine | |
| sogenannte [2][Funkzellenauswertung] durchführten. Bereits am 17. Juni 2010 | |
| wurden in Dresden die Verbindungsdaten von Handynutzern gesammelt und | |
| ausgewertet. Anlass war abermals eine Demonstration, die sich gegen einen | |
| Aufmarsch von Neonazis richtete. | |
| Dabei wurde unter anderem der Standort eines Tatverdächtigen festgestellt, | |
| gegen den wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung | |
| ermittelt wird. Am 17. Juni 2010 hatten in Dresden Neonazis unter dem Motto | |
| "Damals wie heute - alle Macht geht vom Volke aus" demonstriert. Linke | |
| hatten dazu aufgerufen, die Demonstration zu stören; am Rande der | |
| Demonstrationen war es zu einem gewalttätigen Übergriff auf einen | |
| rechtsextremen Szeneladen gekommen. | |
| Ein weiteres Mal werteten die Behörden den Informationen der taz zufolge | |
| Funkzellendaten aus, nachdem es Ende August in Dresden zu körperlichen | |
| Auseinandersetzungen zwischen linken und rechten Kleingruppen gekommen war. | |
| Mit diesen Erkenntnissen gewinnt die Dresdner Datenaffäre eine neue | |
| Dimension. | |
| ## Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten | |
| Bei einer Funkzellenauswertung fordern Ermittlungsbehörden von | |
| Telekommunikationsbetreibern sämtliche Verkehrsdaten an, die im Rahmen | |
| eines bestimmten Zeitraums innerhalb einer oder mehrerer sogenannter | |
| Funkzellen angefallen sind, und werten diese aus. Im Juni berichtete die | |
| taz, dass am 19. Februar bei Demonstrationen gegen den Aufmarsch von | |
| Neonazis über eine Million Handydaten von bis zu 330.000 Menschen erfasst | |
| und systematisch ausgewertet worden waren. Aus zahlreichen anderen | |
| Bundesländern hieß es damals, die flächendeckende Auswertung der Handydaten | |
| von Demonstrationsteilnehmern sei ungewöhnlich weitreichend und unüblich. | |
| Der sächsische Landesdatenschutzbeauftragte, Andreas Schurig, der erst | |
| durch die taz von dieser Polizeimaßnahme erfuhr, kritisierte das Vorgehen | |
| der Behörden scharf. Die Landesregierung sicherte ihm daraufhin zu, dass er | |
| an der Aufarbeitung der Affäre mitwirken werde. | |
| Doch auch von der Funkzellenauswertung vom Juni 2010 erfuhr Schurig erneut | |
| erst durch die taz. Schurigs Sprecher Andreas Schneider reagierte empört: | |
| "Die sächsischen Strafverfolgungsbehörden müssen nun endlich mit offenen | |
| Karten spielen. Es müssen jetzt alle Fälle auf den Tisch, bei denen die | |
| Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen so offensichtlich fragwürdig ist", sagte | |
| er. | |
| Sachsens Innenminister [3][Markus Ulbig] (CDU), der nach Bekanntwerden der | |
| Massenausspähung unter starken Druck geraten war, wollte sich am Freitag | |
| gegenüber der taz zu dem neuen Fall nicht äußern. Ein Sprecher des | |
| sächsischen Justizministeriums sagte der taz nur, dass sein Ministerium | |
| über die Polizeimaßnahme vom Juni 2010 keinerlei Kenntnis habe. | |
| ## Innenminister äußert sich nicht | |
| Wie umfassend die Auswertung war und wie viele Verkehrsdaten dabei erhoben | |
| wurden, bleibt damit vorerst unklar. Anzunehmen ist nur, dass es sich bei | |
| der Massenerfassung um geringere Datenmengen handeln dürfte. | |
| Bestritten hatte Innenminister Ulbig zunächst auch, dass Telefongespräche | |
| inhaltlich ausgewertet wurden, musste dies auf öffentlichen Druck hin | |
| allerdings einräumen. Ulbig zufolge handelte es sich dabei um die | |
| Überwachung von zwei Telefonanschlüssen. Gegen die beiden Tatverdächtigen | |
| sei wegen des Verdachts der Gründung einer kriminellen Vereinigung nach | |
| Paragraf 129 ermittelt worden, sagte Ulbig seinerzeit. | |
| Recherchen der taz bestätigen diese Darstellung nun. Demnach haben in | |
| mindestens zwei Fällen präzise Inhalte aus Telefongesprächen sowie die | |
| Aufenthaltsdaten von zwei Tatverdächtigen Eingang in Ermittlungsakten | |
| gefunden. Ermittlungsdokumente belegen zudem, dass auch im unmittelbaren | |
| Vorfeld der Februardemonstrationen die Anschlüsse zahlreicher weiterer | |
| mutmaßlich linker Tatverdächtiger ermittelt wurden, denen die Polizei die | |
| Bildung einer kriminellen Vereinigung vorwirft. So wurden am Vorabend der | |
| Dresdner Neonazidemonstrationen vom 13. Februar Telefonate einzelner | |
| Tatverdächtiger protokolliert und inhaltlich ausgewertet. | |
| Die Dokumente geben Einblick in das laufende Ermittlungsverfahren wegen des | |
| Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung, mit dem die | |
| Staatsanwaltschaft Dresden die Funkzellenauswertungen im Februar sowie die | |
| Stürmung eines Hauses am 19. Februar begründet hatte. Dabei hatte ein | |
| Sondereinsatzkommando des sächsischen Landeskriminalamts nicht nur Räume | |
| des Jugendprojekts Roter Baum gestürmt und durchsucht, sondern war zudem | |
| gewaltsam in die Büros der Dresdner Linkspartei sowie eines Rechtsanwaltes | |
| eingedrungen. Die Rechtmäßigkeit dieser Durchsuchung wird derzeit | |
| gerichtlich geprüft. | |
| ## 20 Wohnungen durchsucht | |
| Im Zuge dieser Ermittlungen durchsuchte die Polizei zudem im April 2011 in | |
| Dresden, Leipzig, Grimma und Senftenberg 20 Wohnungen und Geschäftsräume | |
| von 17 Personen, die sie verdächtigte, seit Mai 2009 an Übergriffen auf | |
| Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein. | |
| Die richterlichen Beschlüsse, die diesen Hausdurchsuchungen zugrunde lagen, | |
| belegen allerdings, wie breit und teils unspezifisch die Ermittlungen der | |
| Dresdner Staatsanwaltschaft dabei angelegt waren: In den Beschlüssen wird | |
| auf neun Ermittlungsverfahren verwiesen, zu denen jeweils einzelne | |
| Beschuldigte in einem Zusammenhang stehen könnten. Bei diesen Delikten | |
| handelt es sich um Taten wie Landfriedensbruch, gefährliche | |
| Körperverletzung oder Sachbeschädigung. | |
| Allen Taten ist gemein, dass die Angriffe sich gegen Angehörige oder | |
| Einrichtungen der rechten Szene richteten. Die Behörden vermuten, dass sich | |
| hinter diesen Angriffen eine organisierte Gruppe verbirgt. Ein konkretes | |
| Verdachtsmoment zum Zusammenwirken aller Tatverdächtiger ergibt sich aus | |
| den Durchsuchungsbeschlüssen jedoch nicht. | |
| Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss es sich bei einer | |
| "Vereinigung" um einen "auf Dauer angelegten freiwilligen organisatorischen | |
| Zusammenschluss von mindestens drei Personen handeln", die "gemeinsame | |
| Zwecke verfolgen und sich als einheitlicher Verband fühlen". Ob sich dies | |
| im Falle der laufenden Ermittlungen noch konstruieren lässt, ist zumindest | |
| fraglich. Somit wird interessant sein, wann und ob es in der Sache zu einem | |
| gerichtlichen Verfahren kommen wird. | |
| ## Schnüffelparagraf | |
| Ermittlungen auf Grundlage des Paragrafen 129 waren in der Vergangenheit | |
| immer wieder in die Kritik geraten, weil sie Fahndern weitreichende | |
| Ermittlungsbefugnisse einräumen, es aber nur selten zur Einleitung | |
| gerichtlicher Verfahren kommt. So darf die Polizei allein wegen des | |
| Verdachts auf Körperverletzung oder Landfriedensbruch keine Telefone | |
| abhören oder E-Mails ausforschen. Das dürfen Ermittler jedoch, wenn wegen | |
| des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt wird. | |
| Dabei erfahren die Tatverdächtigten häufig erst spät oder gar nicht, dass | |
| gegen sie auf so umfassende Weise ermittelt wurde. Kritikern gilt der | |
| Paragraf 129 als Schnüffelparagraf. | |
| Auch im aktuellen Fall von Dresden erfuhr nach Informationen der taz ein | |
| Tatverdächtiger, gegen den im April keine Hausdurchsuchung angeordnet | |
| worden war, nur durch Zufall davon, dass gegen ihn nach Paragraf 129 | |
| ermittelt wird. In einem Schreiben wird er aufgefordert, Stellung dazu zu | |
| beziehen, ob er einen Richter für befangen hält, der die Rechtmäßigkeit der | |
| gegen ihn durchgeführten Ermittlungen prüfen soll - weder vom Richter noch | |
| von der Existenz eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn hat der | |
| Tatverdächtige nach eigenem Bekunden zuvor etwas gewusst. | |
| 22 Jul 2011 | |
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| ## AUTOREN | |
| J. Stange | |
| M. Kaul | |
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