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# taz.de -- Menschenrechtsorganisationen rügen: Deutschland weicht Folterverbo…
> Amnesty International kritisiert die Kooperation Deutschlands mit
> Folterstaaten. Terrorverdächtige wurden mehrmals in solchen Ländern
> befragt.
Bild: Nie aufgeklärt: die Verschleppung des Khaled El-Masri.
BERLIN taz | Mehrere angesehene Menschenrechtsorganisationen kritisieren,
dass Deutschland bei der Terrorismus-Bekämpfung mit Staaten
zusammenarbeitet, in denen gefoltert wird, darunter Pakistan, Syrien und
Usbekistan. Dadurch werde das absolute Folterverbot aufgeweicht, so der
Vorwurf an die deutsche Bundesregierung.
Anlass für die Kritik ist eine Anhörung Deutschlands vor dem
UN-Antifolterkomitee am kommenden Freitag in Genf, für die Amnesty
International und das European Center for Constitutional and Human Rights
(ECCHR) eigene Schattenberichte verfasst haben. Diese wurden am Montagabend
in Berlin von Vertretern der Menschenrechtsorganisationen vorgestellt.
Gerügt wird in den Schattenberichten unter anderem, dass deutsche
Sicherheitsbeamte in den vergangenen Jahren in mehreren Fällen
Terrorverdächtige in Gefängnissen von Staaten verhörten, die für die
regelmäßige Anwendung von Folter berüchtigt sind.
Erwähnt wird darin etwa der Fall von Scherali Asisow. Der Terrorverdächtige
war im Verfahren gegen die sogenannte Sauerlandgruppe im Jahr 2008 von
Beamten des Bundeskriminalamts und der Bundesanwaltschaft in einem
Gefängnis in der usbekischen Hauptstadt Taschkent [1][im Beisein von
Geheimdienstlern des diktatorischen Regimes befragt worden]. In usbekischen
Gefängnissen wird laut Amnesty International "systematisch" gefoltert.
Wie die taz im Frühjahr dieses Jahres aufdeckte, [2][starb der inhaftierte
Asisow im November 2010 dann unter dubiosen Umständen] im Alter von 34
Jahren. Amnesty International verlangt von Deutschland, alles zu tun, um
die Umstände von Asisows Tod aufzuklären. Das ECCHR fordert, deutsche
Sicherheitsbeamte sollten Häftlinge in Ländern, die fürs Foltern berüchtigt
sind, in Zukunft überhaupt nicht mehr befragen.
## Überzogene Geheimhaltung der Regierung
Auch der sogenannte BND-Untersuchungsausschuss von 2006 bis 2009 hatte sich
mit einem Fall beschäftigt, in dem deutsche Sicherheitsbehörden einen
Terrorverdächtigen in einem Folterstaat befragten: Mohammed Haydar Zammar,
ein Deutsch-Syrer, der kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 von
der CIA in ein syrisches Foltergefängnis verschleppt worden sein soll und
schließlich im Jahr 2007 wegen angeblicher Mitgliedschaft in der in Syrien
verbotenen Muslimbruderschaft zu 12 Jahren Haft verurteilt wurde.
Nach Ansicht von Amnesty International und dem ECCHR wurde weder die Rolle
deutscher Geheimdienste und Ermittlungsbehörden im Fall Zammar, noch die
Rolle Deutschlands bei den ebenfalls von den USA verschleppten Khaled
El-Masri und Murat Kurnaz vom BND-Untersuchungsausschuss ausreichend
aufgeklärt. "Diese Aufklärung ist gescheitert, weil die Bundesregierung
viele Informationen zurückgehalten hat", sagte Amnesty-Völkerrechtsexpertin
Maria Scharlau am Montagabend.
Auch das Bundesverfassungsgericht hatte die überzogene Geheimhaltung der
Regierung gegenüber dem Untersuchungsausschuss im Sommer 2009 als
verfassungswidrig bezeichnet - doch der hatte damals seine Beweisaufnahme
schon abgeschlossen. Für Menschenrechtler bleiben in allen drei Fällen bis
heute viele Fragen offen. Sie hoffen, dass das Antifolterkomitee der UN nun
noch mal etwas Druck auf Deutschland ausübt.
1 Nov 2011
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## AUTOREN
Wolf Schmidt
Wolf Schmidt
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Dokumentarfilm
9/11
US-Senat
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