| # taz.de -- Kriegsverbrechen im Kongo: Ruandische Hutu-Miliz spaltet Gericht | |
| > Der Internationale Strafgerichthof lässt die Anklage gegen FDLR-Führer | |
| > Callixte Mbarushimana aus Mangel an Beweisen fallen. Die Vorsitzende | |
| > Richterin ist dagegen. | |
| Bild: Calliste Mbarushimana während der Anhörung vor dem Haager Gericht. | |
| BERLIN taz | Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat in | |
| einem seiner brisantesten Fälle eine kontroverse Entscheidung gefällt. Die | |
| Richter der 1. Vorverfahrenskammer entschieden am Freitagabend, den | |
| ruandischen Milizenführer Callixte Mbarushimana auf freien Fuß zu setzen | |
| und die Anklage gegen ihn fallenzulassen. | |
| Mbarushimana, Exekutivsekretär der ruandischen Hutu-Miliz FDLR | |
| (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) saß seit 2010 unter dem | |
| Vorwurf von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der | |
| Demokratischen Republik Kongo in Haft und wartete auf seinen Prozess. | |
| Der Beschluss fiel mit zwei Stimmen gegen eine. Die Gegenstimme kam | |
| ausgerechnet von der Vorsitzenden Richterin der Kammer, Sanji Mmasenono | |
| Monageng. Sie erhob in einer Minderheitsmeinung schwere Vorwürfe gegen ihre | |
| beiden Beisitzer Sylvia Steiner und Cuno Tarfusser. Diese hätten ihre | |
| Schlussfolgerungen "getroffen, ohne wesentliche Beweismittel zu würdigen", | |
| so die Richterin aus Botswana. | |
| Der in Paris lebende Mbarushimana war 2010 unter ähnlichen Vorwürfen | |
| festgenommen worden wie im Jahr zuvor in Deutschland FDLR-Präsident Ignace | |
| Murwanashyaka und dessen Vize Straton Musoni. Die beiden müssen sich seit | |
| Mai 2011 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wegen Verbrechen der FDLR im | |
| Kongo verantworten. | |
| ## Angriffe auf Zivilisten im Kongo im Jahr 2009 | |
| Mbarushimana wurde an das IStGH überstellt. Die Den Haager Anklagebehörde | |
| warf ihm vor, mit Murwanashyaka und Musoni in Tateinheit Verantwortung für | |
| brutale Angriffe der Miliz auf Zivilisten im Kongo im Jahr 2009 zu tragen. | |
| Zahlreiche Zeugenaussagen aus dem Kongo wurden im Vorverfahren aufgeboten, | |
| die im Detail beschrieben, wie brutal die ruandische Miliz als Reaktion auf | |
| eine kongolesisch-ruandische Miliäroffensive gegen sie Anfang 2009 | |
| ostkongolesische Dörfer verwüstete. | |
| So beschreibt Zeugin 694, wie während der Zerstörung des Dorfes Busurungi | |
| durch die FDLR in der Nacht zum 10. Mai 2009 fünf Hutu-Kämpfer eine Frau | |
| vergewaltigten. Danach "durchbohrten sie ihre Augen und ihre Kehle mit dem | |
| Bajonett ihrer Gewehre und schnitten ihren schwangeren Bauch auf, so dass | |
| der sich bewegende Fötus herausfiel." In Busurungi wurden in dieser Nacht | |
| mindestens 96 Zivilisten von der FDLR getötet und der Ort dem Erdboden | |
| gleichgemacht. | |
| Die Kammer bestreitet nicht den Wahrheitsgehalt dieser und ähnlicher | |
| Zeugenaussagen und auch nicht, dass diese Vorfälle Kriegsverbrechen wären. | |
| Sie bestreitet aber, dass Mbarushimana damit etwas zu tun hatte oder davon | |
| wusste. Und sie sagt, die Taten waren keine Verbrechen gegen die | |
| Menschlichkeit. Damit ist ihr Beschluss von übergeordneter Bedeutung. Die | |
| Anklage, so die Kammer, habe nicht hinreichend bewiesen, dass die FDLR | |
| diese Taten im Rahmen eines "systematischen und ausgedehnten" Angriffs | |
| gegen die Zivilbvölkerung beging. | |
| ## "Die Ernte war gut" | |
| Laut Anklage erteilte FDLR-Militärführer Sylvestre Mudacumura im Kongo | |
| seiner Truppe einen Befehl, eine "humanitäre Katastrophe" anzurichten. Die | |
| Beweise dafür seien aber "bestenfalls indirekt", sagt die Kammer dazu. Man | |
| sei "nicht wesentlich davon überzeugt, dass die FDLR eine Politik | |
| verfolgte, die Zivilbevölkerung anzugreifen". Selbst der Angriff auf | |
| Busurungi "kann nicht als Teil einer größeren organisierten Kampagne | |
| gewertet werden". | |
| Solche Feststellungen erregen das Unverständnis der Vorsitzenden Richterin | |
| Monageng, die nicht einsieht, warum die vielen Zeugenaussagen nicht in | |
| einer regulären Hauptverhandlung zur Sprache kommen sollen. Die Richterin | |
| zitiert in ihrer Stellungnahme ausführlich Telefonate zwischen Mbarushimana | |
| und dem damals noch in Deutschland frei agierenden Murwanshyaka. "Die Ernte | |
| war gut", soll Mbarushimana zum Massaker von Busurungi gesagt haben. Dies | |
| kommt im Beschluss der Kammer nicht vor. | |
| Die Entlastung Mbarushimanas durch die Kammer geht allerdings mit einer | |
| Belastung des jetzt in Stuttgart angeklagten Murwanashyaka einher. Der | |
| wusste viel mehr, weil die FDLR-Militärführung vor Ort ihm | |
| rechenschaftspflichtig war, heißt es. IStGH-Chefankläger Luis Moreno-Ocampo | |
| beantragte umgehend Berufung und forderte, Mbarushimanas Freilassung außer | |
| Vollzug zu setzen. Er erinnerte die Kammer an deren eigene Ablehnung eines | |
| Entlassungsantrags im August. | |
| Darin stand, "dass Callixte Mbarushimana im Falle seiner Entlassung über | |
| Mittel verfügt, die Ermittlungen zu stören, Verbrechen zu begehen und sich | |
| abzusetzen, mit der finanziellen Unterstützung des internationalen | |
| Netzwerkes der FDLR." Dies, da sind sich Beobachter einig, gilt heute | |
| unverändert. Der Krieg der FDLR im Kongo dauert an. | |
| 18 Dec 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Dominic Johnson | |
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