# taz.de -- Strafgerichtshof bestätigt Freilassung: Ängste der FDLR-Opfer ign… | |
> Der Internationale Strafgerichtshof lehnt einen Einspruch gegen die | |
> Freilassung des ruandischen FDLR-Führers Mbarushimana ab. Opfer äußerten | |
> ihre Sorge um Zeugen. | |
Bild: Beweise unzureichend: Callixte Mbarushimana hinter seinen Anwälten beim … | |
BERLIN taz | Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag bleibt dabei: | |
Callixte Mbarushimana, Exekutivsekretär der im Kongo kämpfenden ruandischen | |
Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), kommt frei. | |
Die 1. Vorverfahrenskammer lehnte am Montag einen Einspruch der | |
Anklagebehörde gegen seine Freilassung ab, nachdem sie am Freitag die Klage | |
gegen den Ruander wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die | |
Menschlichkeit niedergeschlagen und den Haftbefehl gegen ihn außer Kraft | |
gesetzt hatte. | |
Die Anklagebehörde von Chefankläger Luis Moreno-Ocampo hatte Berufung | |
angekündigt und gefordert, solange solle Mbarushimana in Gewahrsam bleiben | |
beziehungsweise höchstens unter Auflagen in die Niederlande entlassen | |
werden. Auch dies lehnte die Kammer ab - diesmal einstimmig, nachdem der | |
ursprüngliche Beschluss vom Freitag gegen das Minderheitsvotum der | |
Vorsitzenden Richterin gefallen war. | |
Vergeblich hatten Vertreter von FDLR-Opfern im Osten der Demokratischen | |
Republik Kongo am Sonntag das Weltgericht aufgefordert, von einer | |
Freilassung des Milizenchefs abzusehen. "Solange noch die Möglichkeit | |
besteht, den inkriminierten Beschluss per Berufung zu kassieren, wird die | |
einfache Freilassung des Verdächtigen ihm erlauben, Opfer und potentielle | |
Zeugen einzuschüchtern und zu eliminieren, um seine weitere Verfolgung vor | |
Gericht zu verhindern", schrieb Anwältin Ghislain Mabanga in Vertretung von | |
95 Opfern. | |
Die Kammer nahm diese Stellungnahme zwar "zur Kenntnis", befand aber, die | |
Anklagebehörde habe in ihrem Antrag lediglich Nachteile ihr selbst | |
gegenüber angeführt. Über eine Aussetzung der Niederschlagung der Klage | |
gegen Mbarushimana habe außerdem eine Berufungskammer zu entscheiden. Die | |
Vorverfahrenskammer hingegen könne ihren Beschluss nicht zurücknehmen. | |
Mbarushimana muss nun ein Land finden, das ihn aufnimmt. Bis zu seiner | |
Festnahme 2010 lebte er in Paris und ersetzte dort den seit 2009 in | |
Deutschland inhaftierten FDLR-Präsidenten Ignace Murwanashyaka als | |
öffentliches Gesicht der Miliz in Europa. Seiner Verteidigung zufolge | |
genießt Mbarushimana in Frankreich einen gültigen Aufenthaltsstatus sowie | |
politisches Asyl. | |
19 Dec 2011 | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess | |
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