# taz.de -- Ermittlungen gegen Kino.to-Nutzer: Freizahler sollen bestraft werden | |
> Die Staatsanwaltschaft will gegen Kino.to-Nutzer ermitteln, die für die | |
> Filmdienste des Portals zahlen wollten. Ob das überhaupt geht, ist unter | |
> Juristen umstritten. | |
Bild: Der guckt bestimmt Filme im Netz – und bezahlt auch noch dafür. | |
BERLIN taz | Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden holt die Kanonen aus dem | |
Keller: Nun soll auch gegen Premiumkunden der Filmplattform Kino.to | |
ermittelt werden. | |
Unter den Betroffenen werden vermutlich jene Nutzer sein, die für einen | |
Zugang zu Kino.to mit dem Bezahldienst Paypal bezahlt haben. Die | |
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung | |
gegen sie – weil sie die Betreiber finanziell unterstützt hätten. Nutzern | |
des Nachfolgeportals Kinox.to droht in Kürze wohl das gleiche Vorgehen. | |
Inwiefern diese Kunden sich tatsächlich schuldig gemacht haben, ist | |
allerdings völlig unklar. Zwar hatte kürzlich das Amtsgericht Leipzig in | |
einem Urteil festgestellt, das Streamen eines Filmes sei gleichzusetzen mit | |
dem Herunterladen und stelle somit eine Vervielfältigung eines Werkes her, | |
doch diese Interpretation wird [1][unter Juristen kontrovers diskutiert]. | |
Sebastian Dosch bezweifelt beispielsweise, dass aus den Ausführungen des | |
Leipziger Strafrichters [2][überhaupt etwas abgeleitet werden kann]. | |
Der Rechtsanwalt Markus Kompa argumentiert, neben anderen Unwägbarkeiten | |
sei gerade deswegen [3][nicht zu vermuten, dass sich die Nutzer strafbar | |
gemacht hätten]: "wenn sogar etliche Juristen von einer Straflosigkeit | |
ausgehen, kann den Konsumenten kaum eine bessere Einschätzung der | |
Rechtslage zugemutet werden". Auch sein Kollege Udo Vetter glaubt, es sei | |
"sehr wahrscheinlich, dass sich das Anschauen von Streams in letzter | |
Instanz [4][als nicht strafbar erweist]". | |
## "Die Sache wird für die Ermittler zum Desaster" | |
Trotzdem droht den Premiumkunden Ungemach, führt Vetter weiter aus: Es | |
könne zu Vernehmungsvorladungen kommen oder, im schlimmeren Fall, zu | |
Wohnungsdurchsuchungen. Die Polizei müsse den Nachweis bringen, welche | |
Urheberrechtsverletzung nun genau vorliege, und werde deshalb versuchen, | |
von den Nutzern ein Geständnis zu bekommen. | |
Falls das nicht funktioniere, könnten Behörden versuchen, mit | |
Hausdurchsuchungen Spuren zu sammeln. Sollten die Ermittler tatsächlich | |
ernst machen, könnte es zu hunderten oder sogar tausenden | |
Wohnungsdurchsuchungen kommen. Vetter prognostiziert: "Die Sache wird für | |
die Ermittler zum Desaster." | |
Unklar ist, warum nun ausgerechnet jene Nutzer verfolgt werden sollen, die | |
signalisiert haben, für entsprechende Angebote auch zahlen zu wollen. | |
Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft für die Verfolgung von | |
Urheberrechtsverletzungen (GVU), ein Zusammenschluss aus Unternehmen und | |
Verbänden der Film- und Computerspieleindustrie, meint Dienste wie Kino.to | |
seien "parasitäre Geschäftsmodelle". | |
Doch selbst ihm ist nicht verschlossen geblieben, dass die Abschaltung von | |
Kino.to inzwischen durch andere Portale kompensiert wurde. "Die Gesamtzahl | |
der Nutzer hat sich scheinbar wieder eingependelt", sagte Leonardy. Doch | |
statt Dienste wie Kino.to durch eigene Angebote zu ersetzen, fordert die | |
GVU "sehr deutliche Zeichen", selbstverständlich juristischer Natur. | |
16 Feb 2012 | |
## LINKS | |
[1] http://www.behrmannhaertel.de/2010/02/22/grauzone-des-urheberrechts-%E2%80%… | |
[2] http://klawtext.blogspot.com/2011/12/jahresende-interessante-zeit-fur.html | |
[3] http://www.heise.de/tp/blogs/6/151421 | |
[4] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/12/kino-to-drohen-tausende… | |
## AUTOREN | |
Frédéric Valin | |
## TAGS | |
Internet | |
kino.to | |
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