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# taz.de -- Ermittlungen gegen Kino.to-Nutzer: Freizahler sollen bestraft werden
> Die Staatsanwaltschaft will gegen Kino.to-Nutzer ermitteln, die für die
> Filmdienste des Portals zahlen wollten. Ob das überhaupt geht, ist unter
> Juristen umstritten.
Bild: Der guckt bestimmt Filme im Netz – und bezahlt auch noch dafür.
BERLIN taz | Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden holt die Kanonen aus dem
Keller: Nun soll auch gegen Premiumkunden der Filmplattform Kino.to
ermittelt werden.
Unter den Betroffenen werden vermutlich jene Nutzer sein, die für einen
Zugang zu Kino.to mit dem Bezahldienst Paypal bezahlt haben. Die
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung
gegen sie – weil sie die Betreiber finanziell unterstützt hätten. Nutzern
des Nachfolgeportals Kinox.to droht in Kürze wohl das gleiche Vorgehen.
Inwiefern diese Kunden sich tatsächlich schuldig gemacht haben, ist
allerdings völlig unklar. Zwar hatte kürzlich das Amtsgericht Leipzig in
einem Urteil festgestellt, das Streamen eines Filmes sei gleichzusetzen mit
dem Herunterladen und stelle somit eine Vervielfältigung eines Werkes her,
doch diese Interpretation wird [1][unter Juristen kontrovers diskutiert].
Sebastian Dosch bezweifelt beispielsweise, dass aus den Ausführungen des
Leipziger Strafrichters [2][überhaupt etwas abgeleitet werden kann].
Der Rechtsanwalt Markus Kompa argumentiert, neben anderen Unwägbarkeiten
sei gerade deswegen [3][nicht zu vermuten, dass sich die Nutzer strafbar
gemacht hätten]: "wenn sogar etliche Juristen von einer Straflosigkeit
ausgehen, kann den Konsumenten kaum eine bessere Einschätzung der
Rechtslage zugemutet werden". Auch sein Kollege Udo Vetter glaubt, es sei
"sehr wahrscheinlich, dass sich das Anschauen von Streams in letzter
Instanz [4][als nicht strafbar erweist]".
## "Die Sache wird für die Ermittler zum Desaster"
Trotzdem droht den Premiumkunden Ungemach, führt Vetter weiter aus: Es
könne zu Vernehmungsvorladungen kommen oder, im schlimmeren Fall, zu
Wohnungsdurchsuchungen. Die Polizei müsse den Nachweis bringen, welche
Urheberrechtsverletzung nun genau vorliege, und werde deshalb versuchen,
von den Nutzern ein Geständnis zu bekommen.
Falls das nicht funktioniere, könnten Behörden versuchen, mit
Hausdurchsuchungen Spuren zu sammeln. Sollten die Ermittler tatsächlich
ernst machen, könnte es zu hunderten oder sogar tausenden
Wohnungsdurchsuchungen kommen. Vetter prognostiziert: "Die Sache wird für
die Ermittler zum Desaster."
Unklar ist, warum nun ausgerechnet jene Nutzer verfolgt werden sollen, die
signalisiert haben, für entsprechende Angebote auch zahlen zu wollen.
Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft für die Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen (GVU), ein Zusammenschluss aus Unternehmen und
Verbänden der Film- und Computerspieleindustrie, meint Dienste wie Kino.to
seien "parasitäre Geschäftsmodelle".
Doch selbst ihm ist nicht verschlossen geblieben, dass die Abschaltung von
Kino.to inzwischen durch andere Portale kompensiert wurde. "Die Gesamtzahl
der Nutzer hat sich scheinbar wieder eingependelt", sagte Leonardy. Doch
statt Dienste wie Kino.to durch eigene Angebote zu ersetzen, fordert die
GVU "sehr deutliche Zeichen", selbstverständlich juristischer Natur.
16 Feb 2012
## LINKS
[1] http://www.behrmannhaertel.de/2010/02/22/grauzone-des-urheberrechts-%E2%80%…
[2] http://klawtext.blogspot.com/2011/12/jahresende-interessante-zeit-fur.html
[3] http://www.heise.de/tp/blogs/6/151421
[4] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/12/kino-to-drohen-tausende…
## AUTOREN
Frédéric Valin
## TAGS
Internet
kino.to
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