# taz.de -- Verurteilungen im Fall "kino.to": Vierte Haftstrafe verhängt | |
> Ein 46-jähriger kino.to-Mitarbeiter ist zu drei Jahren und fünf Monaten | |
> Haft verurteilt worden. Er soll einen Server betrieben haben, auf dem | |
> tausende Raubkopien gespeichert waren. | |
Bild: Wer aktuelle Spielfilme sehen will, muss ins Kino. | |
LEIPZIG taz/dpa | Am Mittwoch wurde in Leipzig ein weiterer kino.to | |
Mitarbeiter zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt, so die | |
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Der | |
Richter habe sein Urteil damit begründet, dass der Angeklagte von Anfang an | |
am Geschäftsmodell von kino.to beteiligt gewesen sei. | |
Das ist bereits die vierte Verurteilung im Fall des Streamingportals | |
kino.to, dem die illegale Verbreitung und Vervielfältigung von Spielfilmen | |
vorgeworfen wird. | |
Richter Winderlich begründete laut GVU sein Urteil damit, dass mit dem | |
Begriff "vervielfältigen" der Gesetzgeber das "Herunterladen" gemeint habe. | |
Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim | |
Streaming statt: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen. Dies sei | |
demzufolge eine sukzessive Vervielfältigung. Und auch jeder Nutzer von | |
illegalen Streaming-Portalen müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine | |
Vervielfältigungshandlung stehen könne. Bei kino.to seien demnach die | |
Voraussetzungen für massenhafte Straftaten geschaffen worden, so | |
Winderlich. | |
Der am Mittwoch verurteilte 46-jährige Betreiber sei für die technische | |
Betreuung von Internetrechnern im Ausland zuständig gewesen, so die GVU. | |
Vor Gericht soll er geschäfliche Beziehungen seit 2002 zu dem | |
Hauptbeschuldigten von kino.to zugegeben haben. Außerdem soll er einen | |
Server betrieben haben, auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 | |
unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert waren. | |
Im kino.to-Fall waren im Dezember zuvor ein 33-jähriger Webdesigner zu | |
einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, ein 27-jähriger Adminstrator zu | |
einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und ein Mann aus Nordrhein-Westfalen | |
zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. | |
23 Dec 2011 | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Chef von Kino.to vor Gericht: Vom Bodenleger zum Millionär | |
Der Chef des illegalen Filmportals Kino.to nahm Millionen ein und | |
finanzierte sich so ein Leben in Spanien. Nun steht der Mann vor Gericht. | |
Das Geld ist verschwunden. | |
Urteil im Kino.to-Prozess: Wie Coca Cola und Kalaschnikow | |
Der Chefprogrammierer der illegalen Film-Plattform Kino.to ist zu einer | |
mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Nebenklage nannte ihn einen | |
„Tastaturtäter“. | |
Prozess gegen kino.to: Der Coder packt aus | |
Bastian P. war ein Schüler als er auf Dirk B. traf, den Kopf von kino.to. | |
Er wurde zu seinem wichtigsten Techniker. Jetzt steht er vor Gericht – und | |
redet. | |
Ermittlungen gegen Kino.to-Nutzer: Freizahler sollen bestraft werden | |
Die Staatsanwaltschaft will gegen Kino.to-Nutzer ermitteln, die für die | |
Filmdienste des Portals zahlen wollten. Ob das überhaupt geht, ist unter | |
Juristen umstritten. | |
Abmahnung wegen Hooliganfilm: Offliner-Oma soll "Raubkopiererin" sein | |
Kein PC, kein W-Lan und trotzdem soll eine 64-jährige einen Hooligan-Film | |
zum Download angeboten haben. Über ein verrücktes Urteil und wie es | |
zustande kam. | |
Netzkriminalität: Weitere Festnahme im Fall "kino.to" | |
Nach der europaweiten Razzia im Sommer ist nun der letzte mutmaßliche | |
Macher des Filmportals "kino.to" festgenommen worden. Seit Juni soll er auf | |
der Flucht gewesen sein. | |
kino.to ist als kinox.to zurück: Totgesagte leben länger | |
Kino.to ist wieder da - nun als kinox.to. Mit Spott und Häme für die | |
Ermittler und den Staat kommt die Streaming-Seite zurück. Wer dahinter | |
steckt, ist bisher unklar. |