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# taz.de -- Verurteilungen im Fall "kino.to": Vierte Haftstrafe verhängt
> Ein 46-jähriger kino.to-Mitarbeiter ist zu drei Jahren und fünf Monaten
> Haft verurteilt worden. Er soll einen Server betrieben haben, auf dem
> tausende Raubkopien gespeichert waren.
Bild: Wer aktuelle Spielfilme sehen will, muss ins Kino.
LEIPZIG taz/dpa | Am Mittwoch wurde in Leipzig ein weiterer kino.to
Mitarbeiter zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt, so die
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Der
Richter habe sein Urteil damit begründet, dass der Angeklagte von Anfang an
am Geschäftsmodell von kino.to beteiligt gewesen sei.
Das ist bereits die vierte Verurteilung im Fall des Streamingportals
kino.to, dem die illegale Verbreitung und Vervielfältigung von Spielfilmen
vorgeworfen wird.
Richter Winderlich begründete laut GVU sein Urteil damit, dass mit dem
Begriff "vervielfältigen" der Gesetzgeber das "Herunterladen" gemeint habe.
Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim
Streaming statt: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen. Dies sei
demzufolge eine sukzessive Vervielfältigung. Und auch jeder Nutzer von
illegalen Streaming-Portalen müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine
Vervielfältigungshandlung stehen könne. Bei kino.to seien demnach die
Voraussetzungen für massenhafte Straftaten geschaffen worden, so
Winderlich.
Der am Mittwoch verurteilte 46-jährige Betreiber sei für die technische
Betreuung von Internetrechnern im Ausland zuständig gewesen, so die GVU.
Vor Gericht soll er geschäfliche Beziehungen seit 2002 zu dem
Hauptbeschuldigten von kino.to zugegeben haben. Außerdem soll er einen
Server betrieben haben, auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754
unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert waren.
Im kino.to-Fall waren im Dezember zuvor ein 33-jähriger Webdesigner zu
einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, ein 27-jähriger Adminstrator zu
einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und ein Mann aus Nordrhein-Westfalen
zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
23 Dec 2011
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