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# taz.de -- Kino.to-Prozess: Haft für Kino.to-Gründer
> Kino.to ist schon länger offline. Jetzt verschwindet wohl auch der
> ehemalige Betreiber des illegalen Kinoportals vorerst von der Bildfläche:
> Er erhält über vier Jahre Haft.
Bild: Rechtliche Grauzone? Dirk B.s Perspektiven sind tatsächlich grau.
LEIPZIG dapd/dpa | Der Gründer und Betreiber des illegalen
Internetfilmportals kino.to ist am Donnerstag zu einer Haftstrafe von vier
Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zudem muss Dirk B. nach dem
Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig bis zu 3,7
Millionen Euro an den Staat abführen, die er über seine spanische Firma mit
Werbung bei kino.to verdient hat.
Die Seite hatte zu Hochzeiten 200.000 Unique User, sie war zeitweise wohl
die beliebteste Filmplattform in Deutschland mit täglich vier Millionen
Zugriffen. Nach Einschätzung der Ermittler lag der Schaden für die
Filmwirtschaft im siebenstelligen Eurobereich, während die
Hauptbeschuldigten enorme Gewinne einstrichen. Dietmar Bluhm von der
Generalstaatsanwaltschaft Dresden sagte bei seinem Plädoyer, das sogar vier
Jahre und zehn Monate Haft vorsah: „Bei kino.to handelte es sich um die
denkbar schwerste Urheberrechtsverletzung, die wir bisher in Deutschland
hatten.“
Über die Seite waren vom Start im Januar 2009 bis zu ihrer Sperrung durch
die Behörden im Juni 2011 rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus
im Internet erreichbar. Die Staatsanwaltschaft sprach von 1.110.543 Links
zu urheberrechtlich geschützten Werken, die insgesamt zugänglich waren. Die
Kammer hatte diese Einzelfälle zu drei Tatkomplexen zusammengefasst.
Dirk B. beschäftigte Programmierer, Organisatoren für die Server, die erst
in den Niederlanden standen, dann in Russland. Mehrere andere agierten als
Freischalter, die die Qualität der Filme sicherstellten und
Kinderpornografie und Pornografie aussortierten. Diese Beteiligten standen
in den vergangenen Monaten bereits teilweise vor Gericht. Der
Chefprogrammierer wurde im April zu drei Jahren und zehn Monaten Haft
verurteilt.
Dirk B. besorgte Werbung zur Finanzierung der Seite, die Nutzer nach
Angaben der Staatsanwälte häufig auf Abzockseiten und in Abofallen führte.
Der gelernte Fußbodenleger B. hatte nach seiner Festnahme während der
Ermittlungen gegen das Filmportal ein umfassendes Geständnis abgelegt. Es
war Teil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das
Verfahren zügig zum Abschluss bringen zu können und wurde nun als
strafmildernd berücksichtigt.
14 Jun 2012
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