# taz.de -- Kino.to-Prozess: Haft für Kino.to-Gründer | |
> Kino.to ist schon länger offline. Jetzt verschwindet wohl auch der | |
> ehemalige Betreiber des illegalen Kinoportals vorerst von der Bildfläche: | |
> Er erhält über vier Jahre Haft. | |
Bild: Rechtliche Grauzone? Dirk B.s Perspektiven sind tatsächlich grau. | |
LEIPZIG dapd/dpa | Der Gründer und Betreiber des illegalen | |
Internetfilmportals kino.to ist am Donnerstag zu einer Haftstrafe von vier | |
Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zudem muss Dirk B. nach dem | |
Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig bis zu 3,7 | |
Millionen Euro an den Staat abführen, die er über seine spanische Firma mit | |
Werbung bei kino.to verdient hat. | |
Die Seite hatte zu Hochzeiten 200.000 Unique User, sie war zeitweise wohl | |
die beliebteste Filmplattform in Deutschland mit täglich vier Millionen | |
Zugriffen. Nach Einschätzung der Ermittler lag der Schaden für die | |
Filmwirtschaft im siebenstelligen Eurobereich, während die | |
Hauptbeschuldigten enorme Gewinne einstrichen. Dietmar Bluhm von der | |
Generalstaatsanwaltschaft Dresden sagte bei seinem Plädoyer, das sogar vier | |
Jahre und zehn Monate Haft vorsah: „Bei kino.to handelte es sich um die | |
denkbar schwerste Urheberrechtsverletzung, die wir bisher in Deutschland | |
hatten.“ | |
Über die Seite waren vom Start im Januar 2009 bis zu ihrer Sperrung durch | |
die Behörden im Juni 2011 rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus | |
im Internet erreichbar. Die Staatsanwaltschaft sprach von 1.110.543 Links | |
zu urheberrechtlich geschützten Werken, die insgesamt zugänglich waren. Die | |
Kammer hatte diese Einzelfälle zu drei Tatkomplexen zusammengefasst. | |
Dirk B. beschäftigte Programmierer, Organisatoren für die Server, die erst | |
in den Niederlanden standen, dann in Russland. Mehrere andere agierten als | |
Freischalter, die die Qualität der Filme sicherstellten und | |
Kinderpornografie und Pornografie aussortierten. Diese Beteiligten standen | |
in den vergangenen Monaten bereits teilweise vor Gericht. Der | |
Chefprogrammierer wurde im April zu drei Jahren und zehn Monaten Haft | |
verurteilt. | |
Dirk B. besorgte Werbung zur Finanzierung der Seite, die Nutzer nach | |
Angaben der Staatsanwälte häufig auf Abzockseiten und in Abofallen führte. | |
Der gelernte Fußbodenleger B. hatte nach seiner Festnahme während der | |
Ermittlungen gegen das Filmportal ein umfassendes Geständnis abgelegt. Es | |
war Teil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das | |
Verfahren zügig zum Abschluss bringen zu können und wurde nun als | |
strafmildernd berücksichtigt. | |
14 Jun 2012 | |
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