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# taz.de -- Ermittlungen gegen Kino.to: Staatsanwalt verhaftet Werbevermittler
> Zwei junge Männer sollen das Schwarzkopien-Portal Kino.to mit Werbung
> ausgestattet haben. Nun wurden sie verhaftet und sollen wegen Beihilfe
> zur Urheberrechtsverletzung angeklagt werden.
Bild: Auf der Website Kino.to ist inzwischen nur noch eine Nachricht der Krimin…
DRESDEN dpa | Im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ist den Ermittlern
ein weiterer Erfolg gelungen. Zwei junge Männer – Inhaber einer Firma, die
Werbung vermittelte – wurden verhaftet, teilte die
Generalsstaatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit. Sie stehen im Verdacht
der gewerbsmäßigen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen.
Nach Angaben des Dresdner Oberstaatsanwaltes Wolfgang Klein geht es um
Umsätze im sechsstelligen Bereich. „Urheberrechtsverletzungen sind kein
Kavaliersdelikt“, sagte Klein. Eine Beihilfe zu dieser Straftat können mit
einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren und neun
Monaten geahndet werden.
Nach Angaben Kleins fanden in diesem Fall bereits am 11. Juli
Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen in Hamburg, Bayern und
Schleswig-Holstein statt. Die Aktion habe sich gegen ein Netzwerk von
Werbediensten gerichtet, berichtete die Gesellschaft zur Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen (GVU) mit Sitz in Berlin.
Das Netzwerk soll unter anderem gezielt Schwarzkopien-Seiten mit Werbung
beliefert haben – darunter kino.to-Streamhoster: Internetdienste, auf die
Mitarbeiter von kino.to gegen Bezahlung Filmschwarzkopien hochgeladen
haben, die dann von den kino.to-Nutzern über einen Link auf der Portalseite
aufgerufen werden konnten.
Die Ermittler stellten Unterlagen und Rechner sicher. Einer der Inhaber
wurde schon am 11. Juli verhaftet, der zweite stellte sich am Montag
selbst. Ausgangspunkt waren Vorermittlungen der GVU gegen
Internet-Werbeanbieter seit Frühjahr 2011, hieß es. Später hätten sich
Indizien auf weitere Überschneidungen mit dem Komplex kino.to ergeben, für
den die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig war.
Im Verfahren gegen die Betreiber des illegalen Filmportals kino.to waren
sechs Urteile ergangen. Zuletzt wurde am 14. Juni der Chef des Unternehmens
wegen massenhafter Urheberrechtsverletzung zu viereinhalb Jahren Haft
verurteilt.
19 Jul 2012
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Netzsperren
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