# taz.de -- Ermittlungen gegen Kino.to: Staatsanwalt verhaftet Werbevermittler | |
> Zwei junge Männer sollen das Schwarzkopien-Portal Kino.to mit Werbung | |
> ausgestattet haben. Nun wurden sie verhaftet und sollen wegen Beihilfe | |
> zur Urheberrechtsverletzung angeklagt werden. | |
Bild: Auf der Website Kino.to ist inzwischen nur noch eine Nachricht der Krimin… | |
DRESDEN dpa | Im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ist den Ermittlern | |
ein weiterer Erfolg gelungen. Zwei junge Männer – Inhaber einer Firma, die | |
Werbung vermittelte – wurden verhaftet, teilte die | |
Generalsstaatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit. Sie stehen im Verdacht | |
der gewerbsmäßigen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen. | |
Nach Angaben des Dresdner Oberstaatsanwaltes Wolfgang Klein geht es um | |
Umsätze im sechsstelligen Bereich. „Urheberrechtsverletzungen sind kein | |
Kavaliersdelikt“, sagte Klein. Eine Beihilfe zu dieser Straftat können mit | |
einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren und neun | |
Monaten geahndet werden. | |
Nach Angaben Kleins fanden in diesem Fall bereits am 11. Juli | |
Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen in Hamburg, Bayern und | |
Schleswig-Holstein statt. Die Aktion habe sich gegen ein Netzwerk von | |
Werbediensten gerichtet, berichtete die Gesellschaft zur Verfolgung von | |
Urheberrechtsverletzungen (GVU) mit Sitz in Berlin. | |
Das Netzwerk soll unter anderem gezielt Schwarzkopien-Seiten mit Werbung | |
beliefert haben – darunter kino.to-Streamhoster: Internetdienste, auf die | |
Mitarbeiter von kino.to gegen Bezahlung Filmschwarzkopien hochgeladen | |
haben, die dann von den kino.to-Nutzern über einen Link auf der Portalseite | |
aufgerufen werden konnten. | |
Die Ermittler stellten Unterlagen und Rechner sicher. Einer der Inhaber | |
wurde schon am 11. Juli verhaftet, der zweite stellte sich am Montag | |
selbst. Ausgangspunkt waren Vorermittlungen der GVU gegen | |
Internet-Werbeanbieter seit Frühjahr 2011, hieß es. Später hätten sich | |
Indizien auf weitere Überschneidungen mit dem Komplex kino.to ergeben, für | |
den die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig war. | |
Im Verfahren gegen die Betreiber des illegalen Filmportals kino.to waren | |
sechs Urteile ergangen. Zuletzt wurde am 14. Juni der Chef des Unternehmens | |
wegen massenhafter Urheberrechtsverletzung zu viereinhalb Jahren Haft | |
verurteilt. | |
19 Jul 2012 | |
## TAGS | |
Netzsperren | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Urteil zu Zugangsprovidern: Netzsperren ja – aber bitte präzise | |
Der Europäische Gerichtshof hält das Blockieren von illegalen Filmseiten | |
wie kino.to für zulässig. Das dürfe aber legale Angebote nicht | |
beeinträchtigen. | |
Kino.to-Prozess: Haft für Kino.to-Gründer | |
Kino.to ist schon länger offline. Jetzt verschwindet wohl auch der | |
ehemalige Betreiber des illegalen Kinoportals vorerst von der Bildfläche: | |
Er erhält über vier Jahre Haft. | |
Kino.to-Gründer legt Geständnis ab: Chef-Kopierer hofft auf Strafmilderung | |
Der Chef des stillgelegten Filmportals Kino.to hat vor Gericht ein | |
Geständnis abgelegt. Dafür kann er jetzt davon ausgehen, dass seine Strafe | |
unter fünf Jahren liegen wird. | |
Rechtsfragen für Streaming-Portale: Ist kinox.to-Gucken strafbar? | |
In Leipzig stehen die Köpfe hinter der illegalen Filmplattform kino.to vor | |
Gericht. Längst gibt es Nachfolge-Seiten. Eine Frage bleibt: Ist ihre | |
Nutzung verboten? |