# taz.de -- Kino.to-Gründer legt Geständnis ab: Chef-Kopierer hofft auf Straf… | |
> Der Chef des stillgelegten Filmportals Kino.to hat vor Gericht ein | |
> Geständnis abgelegt. Dafür kann er jetzt davon ausgehen, dass seine | |
> Strafe unter fünf Jahren liegen wird. | |
Bild: Nach dem Geständnis drohen dem Gründer von Kino.to vermutlich weniger a… | |
LEIPZIG dpa | Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to hat | |
vor dem Landgericht Leipzig ein Geständnis abgelegt. Er bedauere die von | |
ihm begangenen Urheberrechtsverletzungen außerordentlich, ließ der | |
39-Jährige am Mittwoch über seinen Anwalt mitteilen. Das Geständnis war | |
Bestandteil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer zur Abkürzung des | |
Verfahrens vorgeschlagen hatte. Demnach soll die Strafe im Falle einer | |
Verurteilung zwischen viereinhalb sowie vier Jahren und zehn Monaten | |
liegen. | |
Über Kino.to, das bis zu seiner Sperrung durch die Behörden größte deutsche | |
Streaming-Portal, waren rund 135.000 schwarkopierte Filme, Serien und Dokus | |
erreichbar. Der Leipziger Fußbodenleger hatte das konspirative Projekt 2008 | |
gestartet. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren | |
vor der Gründung von Kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen, | |
dass man im Internet sehr viel Geld verdienen könne. Er sei den | |
„Verlockungen erlegen“. | |
Dass die viel propagierte Freiheit des Internets an Grenzen stößt – zum | |
Beispiel die des Urheberrechts - diese Erkenntnis habe er erst nach und | |
nach gewonnen, erklärte der Kino.to-Gründer. Für ein Vorläufer-Projekt von | |
Kino.to war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. „Aus dieser | |
Verurteilung hat er aber nicht das Signal erhalten, dass die Grundidee | |
strafbar war“, erklärte sein Anwalt. Er kritisierte, dass die rechtlichen | |
Rahmenbedingungen mit der rasanten Entwicklung des Internets einfach nicht | |
Schritt gehalten hätten. | |
Die Wirtschaftsstrafkammer bezeichnete das vorgelesene Geständnis als „von | |
Reue getragen“. Im Rahmen des Deals akzeptierte der Angeklagte, dass sein | |
noch vorhandenes Millionenvermögen „abgeschöpft“ wird. Zudem muss er eine | |
große Zahl von Handys, Note- und Netbooks sowie andere Computer-Hardware | |
abgeben. Seine Haftstrafe wird er voraussichtlich im offenen Vollzug | |
verbringen können. Die Wirtschaftskammer erklärte, sie würde das | |
befürworten. Das Urteil wird voraussichtlich kommende Woche fallen. | |
6 Jun 2012 | |
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