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# taz.de -- Kino.to-Gründer legt Geständnis ab: Chef-Kopierer hofft auf Straf…
> Der Chef des stillgelegten Filmportals Kino.to hat vor Gericht ein
> Geständnis abgelegt. Dafür kann er jetzt davon ausgehen, dass seine
> Strafe unter fünf Jahren liegen wird.
Bild: Nach dem Geständnis drohen dem Gründer von Kino.to vermutlich weniger a…
LEIPZIG dpa | Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to hat
vor dem Landgericht Leipzig ein Geständnis abgelegt. Er bedauere die von
ihm begangenen Urheberrechtsverletzungen außerordentlich, ließ der
39-Jährige am Mittwoch über seinen Anwalt mitteilen. Das Geständnis war
Bestandteil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer zur Abkürzung des
Verfahrens vorgeschlagen hatte. Demnach soll die Strafe im Falle einer
Verurteilung zwischen viereinhalb sowie vier Jahren und zehn Monaten
liegen.
Über Kino.to, das bis zu seiner Sperrung durch die Behörden größte deutsche
Streaming-Portal, waren rund 135.000 schwarkopierte Filme, Serien und Dokus
erreichbar. Der Leipziger Fußbodenleger hatte das konspirative Projekt 2008
gestartet. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren
vor der Gründung von Kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen,
dass man im Internet sehr viel Geld verdienen könne. Er sei den
„Verlockungen erlegen“.
Dass die viel propagierte Freiheit des Internets an Grenzen stößt – zum
Beispiel die des Urheberrechts - diese Erkenntnis habe er erst nach und
nach gewonnen, erklärte der Kino.to-Gründer. Für ein Vorläufer-Projekt von
Kino.to war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. „Aus dieser
Verurteilung hat er aber nicht das Signal erhalten, dass die Grundidee
strafbar war“, erklärte sein Anwalt. Er kritisierte, dass die rechtlichen
Rahmenbedingungen mit der rasanten Entwicklung des Internets einfach nicht
Schritt gehalten hätten.
Die Wirtschaftsstrafkammer bezeichnete das vorgelesene Geständnis als „von
Reue getragen“. Im Rahmen des Deals akzeptierte der Angeklagte, dass sein
noch vorhandenes Millionenvermögen „abgeschöpft“ wird. Zudem muss er eine
große Zahl von Handys, Note- und Netbooks sowie andere Computer-Hardware
abgeben. Seine Haftstrafe wird er voraussichtlich im offenen Vollzug
verbringen können. Die Wirtschaftskammer erklärte, sie würde das
befürworten. Das Urteil wird voraussichtlich kommende Woche fallen.
6 Jun 2012
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