| # taz.de -- Kino.to-Gründer legt Geständnis ab: Chef-Kopierer hofft auf Straf… | |
| > Der Chef des stillgelegten Filmportals Kino.to hat vor Gericht ein | |
| > Geständnis abgelegt. Dafür kann er jetzt davon ausgehen, dass seine | |
| > Strafe unter fünf Jahren liegen wird. | |
| Bild: Nach dem Geständnis drohen dem Gründer von Kino.to vermutlich weniger a… | |
| LEIPZIG dpa | Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to hat | |
| vor dem Landgericht Leipzig ein Geständnis abgelegt. Er bedauere die von | |
| ihm begangenen Urheberrechtsverletzungen außerordentlich, ließ der | |
| 39-Jährige am Mittwoch über seinen Anwalt mitteilen. Das Geständnis war | |
| Bestandteil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer zur Abkürzung des | |
| Verfahrens vorgeschlagen hatte. Demnach soll die Strafe im Falle einer | |
| Verurteilung zwischen viereinhalb sowie vier Jahren und zehn Monaten | |
| liegen. | |
| Über Kino.to, das bis zu seiner Sperrung durch die Behörden größte deutsche | |
| Streaming-Portal, waren rund 135.000 schwarkopierte Filme, Serien und Dokus | |
| erreichbar. Der Leipziger Fußbodenleger hatte das konspirative Projekt 2008 | |
| gestartet. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren | |
| vor der Gründung von Kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen, | |
| dass man im Internet sehr viel Geld verdienen könne. Er sei den | |
| „Verlockungen erlegen“. | |
| Dass die viel propagierte Freiheit des Internets an Grenzen stößt – zum | |
| Beispiel die des Urheberrechts - diese Erkenntnis habe er erst nach und | |
| nach gewonnen, erklärte der Kino.to-Gründer. Für ein Vorläufer-Projekt von | |
| Kino.to war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. „Aus dieser | |
| Verurteilung hat er aber nicht das Signal erhalten, dass die Grundidee | |
| strafbar war“, erklärte sein Anwalt. Er kritisierte, dass die rechtlichen | |
| Rahmenbedingungen mit der rasanten Entwicklung des Internets einfach nicht | |
| Schritt gehalten hätten. | |
| Die Wirtschaftsstrafkammer bezeichnete das vorgelesene Geständnis als „von | |
| Reue getragen“. Im Rahmen des Deals akzeptierte der Angeklagte, dass sein | |
| noch vorhandenes Millionenvermögen „abgeschöpft“ wird. Zudem muss er eine | |
| große Zahl von Handys, Note- und Netbooks sowie andere Computer-Hardware | |
| abgeben. Seine Haftstrafe wird er voraussichtlich im offenen Vollzug | |
| verbringen können. Die Wirtschaftskammer erklärte, sie würde das | |
| befürworten. Das Urteil wird voraussichtlich kommende Woche fallen. | |
| 6 Jun 2012 | |
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