| # taz.de -- Urteil zu Nutzerdaten im offenen WLAN: Die Störerhaftung bleibt | |
| > Ein neues Urteil hilft Betreibern von Hotspots: Sie müssen nicht die | |
| > Daten ihrer Nutzer speichern. Doch die Haftung für Verstöße gegen das | |
| > Urheberrecht bleibt bestehen. | |
| Bild: Hotspot-Betreiber müssen ihre Nutzer nicht identifizieren – doch sie h… | |
| FREIBURG taz | Wer einen offenen WLAN-Hotspot betreibt, muss nicht die | |
| Daten der Nutzer speichern. Das hat das Landgericht München I bereits im | |
| Januar entschieden. Das Urteil wurde jetzt vom AK Vorrat, der sich gegen | |
| die Vorratsdatenspeicherung richtet, öffentlich gemacht. | |
| Die Entscheidung bezieht sich auf den Streit zweier WLAN-Anbieter, die | |
| beide mit Gaststätten und Hotels zusammenarbeiten. Der eine Anbieter, | |
| fordert zunächst die Angabe einer Handy-Nummer, auf die dann eine | |
| PIN-Nummer gesandt wird, mit der das WLAN-Netz freigeschaltet werden kann. | |
| Der andere Anbieter verlangt keine Registrierung und speichert (entgegen | |
| der eigenen AGB) auch sonst keine Nutzerdaten. | |
| Das klagende Unternehmen hielt das Verhalten seines Konkurrenten für | |
| wettbewerbswidrig und verlangte, dass auch dieser künftig seine Nutzer | |
| identifiziert. | |
| Das Münchener Gericht wies die Klage nun aber in vollem Umfang ab. Es gebe | |
| derzeit keine gesetzliche Pflicht, die Nutzerdaten eines WLAN-Netzes zu | |
| speichern. Die IP-Adresse, mit der sich ein Nutzer zeitweise im Internet | |
| bewegt, sei nicht mit einer dauerhaften Telefonnummer zu vergleichen. Die | |
| von der Klägerin zudem angeführten Vorschriften der Vorratsdatenspeicherung | |
| seien derzeit nicht in Kraft, weil sie vom Bundesverfassungsgericht im März | |
| 2010 für verfassungswidrig erklärt und noch nicht ersetzt wurden, so das | |
| Landgericht. (Az. 17 HK O 1398/11) | |
| Das Urteil lässt aber die vom Bundesgerichtshof 2010 aufgestellte | |
| Störerhaftung für offene WLAN-Netze bestehen. Danach haftet ein privater | |
| WLAN-Betreiber für alle Urheberrechtsverletzungen, die aus seinem Netz | |
| begangen werden – es sei denn er hat das Netz fachgerecht verschlüsselt. | |
| Wer trotzdem ein offenes Netz betreibt, hat dann aber einen Vorteil, wenn | |
| er Nutzer registriert. Nur so kann er beim Verdacht auf Rechtsverstöße die | |
| Haftung auf den jeweiligen Nutzer abwälzen. | |
| Der Lobbyverband Digitale Gesellschaft hat Ende Juni einen Gesetzentwurf | |
| vorgestellt, der das BGH-Urteil aushebeln soll. Offene WLAN-Netze sollen | |
| durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes von der Haftung für die | |
| Nutzer befreit werden. Der AK Vorrat begrüßte den Gesetzentwurf. | |
| Annmerkung der Redaktion: Im zweiten Absatz hieß es in einer ersten Fassung | |
| des Textes, die Deutsche Telekom habe geklagt. Wie sich inzwischen | |
| herausgestellt hat, war es jedoch ein wenig bekannter Kleinanbieter. | |
| 16 Jul 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Wlan | |
| Die Linke | |
| Schwerpunkt Urheberrecht | |
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