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# taz.de -- Gesichtserkennung bei Facebook: Bei Biometrie droht Ohnmacht
> Der Hamburger Datenschutzbeauftragte nimmt das Verfahren gegen Facebook
> wegen der Gesichtserkennungssoftware wieder auf. Was kann er damit
> erreichen?
Bild: Biometrischer Datensatz oder auch „Fotomarkierung“: Ein Gesicht wird …
BERKELEY taz | Johannes Caspar, der Hamburgische Datenschutzbeauftragte,
ist keiner, der vorprescht. Er ist ein besonnener, ein eher nachdenklicher
Typ. Und genau so führt er auch seinen Kampf gegen die Gesichtserkennung
von Facebook. Sehr strategisch.
Nachdem Facebook angekündigt hatte, dass seine Verhandlungen mit dem
irischen Datenschutzbeauftragten kurz vor dem Abschluss stünden, hatte
Caspar sein Verfahren gegen das soziale Netzwerk ausgesetzt. Er hoffte,
Facebook werde sich mit seinem irischen Kollegen auf eine rechtlich saubere
Lösung einigen. Nun hat Caspar diese Hoffnung offenbar aufgegeben. Der
Hamburgische Datenschutzbeauftragte nimmt das Verfahren gegen Facebook
selbst wieder auf.
Facebook verzichtet zwar laut dem irischen Datenschutzbeauftragten darauf,
von neuen Nutzern, die seit dem 1. Juli Mitglieder wurden, biometrische
Profile anzulegen. Mehr allerdings nicht. „Damit ist und bleibt die
bestehende Datenbank biometrischer Muster, die ohne Einwilligung der
Betroffenen angelegt wurde, rechtswidrig“, teilt Caspars Behörde mit.
Er fordert ihre Löschung. Oder, dass die Facebook-Nutzerinnen, der
Speicherung ihrer biometrischen Daten durch den Konzern wenigstens im
Nachhinein zustimmen müssen. Facebook hat diese Zustimmung bisher nie so
eingeholt, dass sie nach Caspars Auffassung mit dem europäischen
Datenschutzrecht übereinstimmen würde. Es waren Anfang des Jahres lediglich
einige Infoboxen eingeblendet worden, die Nutzer aber auch einfach
ignorieren konnten.
## Biometrische Fotomarkierungen
„Bedauerlich ist, dass Facebook die Chance für eine einvernehmliche Lösung
nicht genutzt hat und offenbar in dieser Frage auch weiterhin auf Zeit
spielt“, sagt Caspar. Seine Auseinandersetzung mit dem Konzern läuft nun
[1][seit mehr als einem Jahr]. Lange hatte er auf Verhandlungen gesetzt.
Dann wieder darauf vertraut, dass der Kollege in Irland Facebook zum
Einlenken bringen würde. Offenbar vergebens.
Der Konzern behauptet weiterhin, man befinde sich im Einklang mit
europäischem Datenschutzrecht – auch in Sachen Gesichtserkennung. Das Wort
benutzen Facebook-Vertreter nie, sie sprechen nach wie vor von
„Fotomarkierungen“. Denn das ist das, was Nutzer auf den Facebookbildern
sehen. Namen über markierten Gesichter. Vorschläge für diese Markierungen
werden über Berechnungen anhand der biometrischen Gesichts-Daten gemacht.
Im vergangenen Dezember hatte der irische Datenschutzbeauftragte einen
Prüfbericht über Facebook herausgegeben, der auch einige Auflagen
formuliert hatte, deren Einhaltung in diesem Sommer noch einmal überprüft
werden sollte. Mittlerweile spricht man in Dublin vom Herbst, wenn es um
abschließende Beurteilungen oder Konsequenzen geht.
Die Wiener Initiative Europe vs. Facebook, die der Student Max Schrems
gegründet hat, beklagt, dass sie keinen Einfluss mehr auf dieses Verfahren
ausüben könne, obwohl sie es mitangestrengt habe. Schrems fürchtet, dass
die irische Behörde vor Facebook einknickt. Mit ihm [2][redet man erst
einmal nicht] mehr.
## Aufmerksamkeit und Druck
Der irische Datenschutzbeauftragte Gary Davis allerdings behauptet, man
befinde sich weiterhin in einer „sehr aktiven Diskussion“ in Sachen
Gesichtserkennung. Es gehe darum, wie mit den biometrischen Daten jener
Nutzer umgegangen werde, die Facebook vor dem 1. Juli beigetreten sind.
„Die Diskussionen gehen weiter und wir hoffen, dass wir sie bald zu einem
zufrieden stellenden Ende bringen“, sagte Davis der New York Times.
Parallel läuft nun das Verfahren in Deutschland. An dessen Ende könnte sich
zeigen, wie viel Macht ein deutscher Datenschutzbeauftragter gegen einen
Internetkonzern aus den USA wirklich hat. Aufmerksamkeit ist [3][Caspar
sicher]. Das erhöht möglicherweise den öffentlichen Druck auf das
Unternehmen aus dem kalifornischen Menlo Park, das gerade einen steil
sinkenden Börsenkurs verkraften muss. Eine Geldstrafe in Höhe von 25.000
Euro gegen Facebook zu verhängen, wäre wohl möglich. Aber könnte Caspar
Facebook auch per Gerichtsbeschluss dazu zwingen, die biometrischen Daten
in Deutschland zu löschen?
Im schlimmsten Fall wird das Verfahren die Ohnmacht der deutschen
Datenschützer verdeutlichen. Auch das könnte ein Grund sein, warum Caspar
sehr vorsichtig vorgeht.
16 Aug 2012
## LINKS
[1] /1/archiv/digitaz/artikel/
[2] /!98597/
[3] http://www.nytimes.com/2012/08/16/technology/germans-reopen-facebook-privac…
## AUTOREN
Johannes Gernert
## TAGS
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