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# taz.de -- Betreuungsgeld nicht für alle: Krabbeln allein zu Haus
> Wer mit seinem Kleinkind in einen Spielkreis geht, riskiert das
> Betreuungsgeld gestrichen zu bekommen. Dabei ist egal, ob es sich nur um
> wenige Stunden pro Woche handelt.
Bild: Kleine Menschen mit großen Sorgen: Staatsknete oder Krabbelfreunde?
BERLIN taz | Am Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld gibt es erneut Kritik. So
könnten Eltern, die ihre kleinen Kinder grundsätzlich zu Hause betreuen,
aber ab und zu mal eine Krabbelgruppe besuchen, den Anspruch auf die
staatliche Erziehungsleistung verlieren. Das ergab eine Anfrage der
Links-Fraktion im Bundestag an das Familienministerium und an einzelne
Landesregierungen.
„Ob Eltern, die mit ihren unter dreijährigen Kindern Eltern-Kind-Gruppen
bzw. Spielgruppen besuchen, für ihr Kind einen Anspruch auf das geplante
Betreuungsgeld haben, hängt von der Ausgestaltung des Angebots ab“, heißt
es in der Antwort aus dem Hause von Ministerin Kristina Schröder (CDU), die
der taz vorliegt. Oder anders formuliert: Es ist nicht auszuschließen, dass
Eltern, die eine Krabbelgruppe in einem öffentlich geförderten Elternverein
besuchen, das Betreuungsgeld gestrichen werden könnte.
Gewöhnlich nutzen Mütter und Väter das stundenweise Angebot von Krabbel-
oder Eltern-Kind-Gruppen, um andere Eltern kennenzulernen und sich Tipps zu
holen: Wie oft soll ich mein Kind baden? Welcher Brei ist der beste? Manche
Eltern gehen ein- oder zweimal dorthin, andere öfter.
In Brandenburg werden sich Betroffene genau überlegen müssen, ob und welche
Gruppen sie besuchen wollen. In der Antwort von Martina Münch (SPD),
Bildungsministerin in Brandenburg, heißt es: „Die Landesregierung muss
davon ausgehen, dass nach dem gegenwärtigen Stand des Gesetzentwurfs
Eltern, die mit ihren unter dreijährigen Kindern die mit öffentlichen
Mitteln geförderten Eltern-Kind-Gruppen besuchen, keinen Anspruch auf das
Betreuungsgeld haben werden.“
Auch in Niedersachsen könnte das der Fall sein. „Für ein Kind, das einen
(…) Spielkreis besucht, würde somit kein Betreuungsgeld gewährt werden“,
heißt es der Antwort der Landesregierung. Mit einem Kinderspielkreis ist
eine geförderte Betreuung von mindestens 15 Stunden wöchentlich gemeint.
Das Betreuungsgeld in Höhe von 100 und 150 Euro sollen ab August 2013 jene
Eltern erhalten, die ihre kleinen Kinder nicht in eine staatliche
geförderte Kita bringen. Der entsprechende Gesetzentwurf wird derzeit in
den Ausschüssen beraten. Eine Mehrheit der Deutschen lehnt das
Betreuungsgeld ab. Auch die Opposition und sogar Teile der Regierung
kritisieren das Betreuungsgeld als kontraproduktiv.
Diana Golze, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion,
sagt: „Je mehr Einzelheiten zur Umsetzung des Betreuungsgeldes ans Licht
kommen, desto widersinniger wird es. Das Betreuungsgeld wirkt nicht nur als
Bildungsbremse, sondern blockiert die Arbeit in diesen auch für den
Kindesschutz wichtigen Anlaufstellen. Der Gesetzentwurf gehört ersatzlos
gestrichen.“
21 Aug 2012
## AUTOREN
Simone Schmollack
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