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# taz.de -- Streitgespräch zur Beschneidung: Trauma oder Recht auf Identität?
> Sergey Lagodinsky, Jude aus der Ex-Sowjetunion, und Raju Sharma,
> Konfessionsloser mit indisch-deutschem Hintergrund, diskutieren über
> Beschneidung.
Bild: Beschneidung – vergleichbar mit Ohrfeigen? Ein beleidigender Vergleich,…
taz: Herr Sharma, der Bundestag will Beschneidungen aus religiösen Gründen
erlauben. Was spricht dagegen?
Raju Sharma: Es gibt eine klare gesetzliche Regelung: das Verbot der
Körperverletzung. Und danach hat auch das Kölner Gericht entschieden.
Aber die Ärzte haben nun Angst, sich strafbar zu machen. Besteht da nicht
Handlungsbedarf?
Sharma: Die Angst hätten sie auch schon vorher haben können. Ich rechne es
dem Kölner Landgericht hoch an, dass es den Mut gehabt hat, diese
Problematik offenzulegen.
Herr Lagodinsky, warum soll nicht jeder selbst entscheiden, ob er sich
beschneiden lassen will – zum Beispiel im Alter von 14 Jahren, wenn man
religionsmündig wird?
Sergey Lagodinsky: Weil es in den Religionsgemeinschaften gewisse Rituale
und Bräuche gibt, die für diese Gemeinschaft konstituerend sind. Alle
jüdischen Gruppen – die Orthodoxen, die Konservativen, die Liberalen, die
Progressiven, die schwulen Rabbiner und die Rabbinerinnen – sind sich
einig, dass die Beschneidung am achten Tage ein grundlegendes Prinzip
dieser Religion ist. Auch für säkulare Juden wie mich ist es
identitätsstiftend: ein Zeichen, dass wir eine jahrtausendelange Geschichte
der Verfolgung überlebt haben.
Herr Sharma, warum soll sich der Staat in diese Frage einmischen?
Sharma: Weil der deutsche Staat eine Verpflichtung hat, seine Bürgerinnen
und Bürger vor Körperverletzungen zu schützen. Wie soll ich begründen,
warum ich kleine Kinder vor Körperverletzungen schütze – und die Kinder von
Juden und Muslimen nicht? Ich kann doch nicht sagen, bei euch guck ich
nicht hin.
Es gibt keine Bewegung von Menschen, die gegen ihre Beschneidung
protestieren. Ist es nicht paternalistisch, sie trotzdem zum Opfer zu
erklären?
Sharma: Es melden sich durchaus Menschen zu Wort, die sich gegen diese
Tradition wehren. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Israel. Dort
gibt es schon lange eine zugegebenermaßen kleine Bewegung von Eltern, die
sich dagegen wendet.
Lagodinsky: Es ist eine Sache, innerhalb der Gemeinschaft darüber zu reden,
ob dieses Ritual noch zeitgemäß ist. Aus meiner Sicht ist es notwendig,
Eltern, die sich gegen eine Beschneidung entscheiden, zu respektieren, ja
in ihrer Entscheidungsfreiheit zu unterstützen. Eine ganz andere Qualität
hat es, wenn eine Mehrheit von außen einer Minderheit sagt, wir
kriminalisieren euch und eure Rituale.
Sharma: Man kann dem Staat aber doch nicht sagen: Dann guck halt weg.
Lagodinsky: Der Staat hat doch jahrelang weggeguckt und keiner hat sich
beschwert. Nicht nur das: Die meisten Verfassungsrechtler sagen, im Urteil
des Landgerichts Köln wurden Grundrechte nicht richtig gegeneinander
abgewogen. Ich bin auch der Meinung, dass bei der Abwägung schlampig
gearbeitet wurde.
Herr Sharma, nehmen Sie die Religionsfreiheit nicht ernst?
Sharma: Es geht darum, die Religionsfreiheit der Eltern mit der der Kinder
abzuwägen. Das Kind wird ja bei der Beschneidung nicht gefragt. Dazu hat
das Recht auf körperliche Unversehrtheit natürlich ein enormes Gewicht.
Durch die Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention hat auch Deutschland
eine Verpflichtung, das Kind als Rechtssubjekt zu begreifen – und nicht nur
als Erziehungsobjekt seiner Eltern.
Lagodinsky: Ist ein Kind ein unbeschriebenes Blatt, das mit 18 Jahren in
unsere Gesellschaft hinein tritt, ohne vorher auf irgendeine Weise von den
Eltern markiert worden zu sein, ob körperlich oder psychisch? Es gibt
psychische Schäden, die viel gravierendere Konsequenzen haben als eine
Beschneidung.
Sharma: Ich will die Kinder doch nicht davor schützen, von ihren Eltern
religiös erzogen zu werden. Mein Vater ist Hindu, meine Mutter ist
Protestantin, wir haben die Feste beider Religionen gefeiert. Es ist aber
ein großer Unterschied, ob ich an der Religion meiner Eltern teilhabe oder
ob ich Gewalt erfahre. Deshalb ist ja auch die Ohrfeige als
Erziehungsmethode verboten. Manche Psychologen sagen: Die Beschneidung ist
immer ein Trauma, es können seelische Folgen bleiben.
Lagodinsky: Aber wir müssen unterscheiden, in welchem Alter beschnitten
wird. Psychologen müssen mir nachweisen, dass jemand, der mit acht Tagen
beschnitten wird, davon ein Trauma mitnimmt. Ich bin gespannt, wie man das
empirisch nachweisen will. Vielleicht sollte man die Altersgrenze für die
Zulässigkeit nach unten, nicht nach oben verschieben.
Da wurden zum Beispiel die Stresshormone des Kindes gemessen. Sie steigen
rapide an – und das auch später wieder, etwa bei einer Impfung, und zwar
stärker als bei unbeschnittenen Kindern.
Lagodinsky: Ich kann Ihnen Studien vorlegen, wonach bei Hausgeburten das
Sterberisiko für Kinder nicht unerheblich steigt. Kein Politiker nimmt die
zum Anlass, über ein Verbot nachzudenken. Im Gegenteil: Ihre Partei, Herr
Sharma, unterstützt Hausgeburten.
Sharma: Ich habe zwei Kinder, das waren beides Hausgeburten.
Lagodinsky: Prima. Ich bin auch ein Anhänger von Hausgeburten. Es gibt aber
Studien, in denen klar nachgewiesen wird, dass die Sterblichkeitsrate von
Kindern bei Hausgeburten höher ist. Wollen wir Hausgeburten deswegen
kriminalisieren? Ich würde sagen: Problematisieren ja, kriminalisieren
nein.
Sharma: Aber sehen Sie sich die Berichte der Mütter an: Das eigene Kind,
das man neun Monate in sich trägt und vor allem schützt, wird einem
wildfremden Menschen ausgesetzt. Der nimmt ein scharfes Messer und
schneidet da an einer sehr empfindlichen Stelle etwas weg. Wie viele Mütter
machen sich hinterher Vorwürfe. Ich möchte den sehen, dessen Herz da nicht
blutet.
Lagodinsky: Ich war auch schon bei einigen Beschneidungszeremonien. Es
kommt ganz darauf an, wie man sie vollzieht. Darüber kann man reden. Ich
habe auch schon mit einigen Rabbinerinnen und Rabbinern darüber gesprochen,
für sie ist klar, dass eine örtliche Betäubung nach jüdischem Gesetz in
Ordnung wäre. Sie wird auch jetzt schon eingesetzt.
Sharma: Aber wir reden hier von acht Tage alten Säuglingen. Die
Bundestagsresolution spricht von „unnötigen Schmerzen“, die vermieden
werden sollen. Wie wollen Sie ein acht Tage altes Kind ohne Risiko so
betäuben, dass es keine Schmerzen hat? Haben Sie schon diese Videos im
Internet gesehen?
Lagodinsky: Dann sind wir wieder bei den Hausgeburten. Ein Risiko gibt es
immer. Und unappetitlich würden auch die Videos von OPs zur ästhetisch
bedingten Richtung von Kinderohren aussehen.
Dass das Kind bei der Beschneidung Schmerz empfindet, ist das nicht eher
ein Faktum als ein Risiko?
Lagodinsky: Bei Kleinkindern verheilt die Wunde, nach allem, was ich gehört
habe, sehr schnell. Nach Beschneidungszeremonien, die ich erlebt habe,
nahmen die Mütter das Kind ohne Probleme mit und haben es gestillt. Das
Kind ist ja noch sehr klein, entsprechend klein ist die Wunde. Natürlich
können Komplikationen auftreten. Aber das gilt für andere Operationen ja
auch. In vielen Ländern der Welt wird beschnitten.
Besteht nicht in Deutschland die Gefahr, dass das, was die Mehrheit
hierzulande als gesellschaftlich „normal“ empfindet, verabsolutiert wird?
Sharma: Nein. Wofür der Staat sorgen sollte, ist, dass die allgemeinen
Spielregeln von allen eingehalten werden. Die Spielregel ist, dass man
niemandem Schaden zufügen soll.
Aber wer entscheidet, dass eine Beschneidung einen Schaden darstellt? Die
UNO empfiehlt ja sogar Beschneidungen als Schutz gegen Aids.
Sharma: Dafür muss man keine Säuglinge beschneiden. Man kann warten, bis
jemand 14 ist.
Warum soll ausgerechnet Deutschland das erste Land sein, das eine uralte
jüdische Tradition verbietet?
Sharma: Deutschland ist nicht das erste Land. Schweden hat eine gesetzliche
Regelung, die Niederlande diskutieren. In Norwegen hat die
Menschenrechtsbeauftragte vorgeschlagen, die Beschneidung zunächst nur als
symbolischen Akt zu vollziehen. Wenn die Jungs dann religionsmündig sind,
können sie selbst entscheiden, ob sie sich auch körperlich beschneiden
lassen.
Aber würde einem Verbot nicht ein Beschneidungstourismus ins Ausland
folgen?
Sharma: Wenn es wirklich jüdische Familien gibt, denen die Beschneidung so
wichtig ist, dann gehen sie vielleicht ins Ausland. Sie fliegen dann etwa
nach Israel und gehen dort in eine Beschneidungsklinik. Da wird der
Eingriff mindestens so fachgerecht gemacht wie in Deutschland. Aber nach
dieser Logik dürfte man in Deutschland überhaupt keine Gesetze mehr machen,
weil es immer Menschen geben wird, die sie umgehen. Jetzt haben wir die
Chance, dass die Familien zum Arzt gehen und der sie medizinisch aufklärt.
Dann würden sie vielleicht zum Rabbi gehen und fragen: Gibt es nicht eine
Alternative?
Lagodinsky: Was haben Sie für ein Bild von jüdischen Menschen in
Deutschland? Das sind keine verstockten Orthodoxen, denen die deutschen
Ärzte erst mal die Zivilisation beibringen müssen. Viele der Eltern sind
selbst Ärzte. Plötzlich hören wir, dass wir uns hier integrieren müssen:
Eine Gemeinschaft, die in diesem Land schon sehr viel länger als das
Grundgesetz existiert – mit einer traurigen Pause. Diese Diskussion wird
paternalistisch geführt.
Eine Beschneidung ist ja auch eine Art Drohung: Ich kann dir weh tun, wenn
du mir nicht folgst. Brauchen jüdische Gemeinden das noch im Jahr 2012?
Lagodinsky: Sie müssen mal überlegen, aus welchem religiösen Kontext dieses
Argumente kommen. Durch den Mund vieler säkularer Kritiker ertönt
urchristliche Kritik am Judentum.
Hätten Sie einen Sohn, würden Sie ihn beschneiden lassen?
Lagodinsky: Ich habe keinen Sohn. Aber wenn ich einen hätte, dann würde ich
diese Argumente abwägen und sehen, was ich mit meinem Gewissen vereinbaren
kann. Wir haben nämlich Gewissensfreiheit. Ich bin in der Sowjetunion
aufgewachsen, dort war die Beschneidung unter Juden nicht gern gesehen.
Aber gerade weil dieser Brauch in der Sowjetunion als archaisch abgetan
wurde, halten wir daran fest, damit wir unsere Identität nicht verlieren.
Wir sind bewusst nach Deutschland gekommen, weil wir hier endlich wieder
als Juden leben wollten.
Man muss aber nicht beschnitten sein, um Jude zu sein, oder?
Lagodinsky: Richtig. Es reicht, wenn die Mutter jüdischstämmig ist. Aber
das Judentum ist nicht nur eine Religion des Bekenntnisses. Es ist eine
Religion des Handelns. Es gibt Gesetze, die man befolgt. Die kann man nicht
von außen plötzlich kriminalisieren.
Soll man sich von außen also lieber gar keine Meinung bilden, weil die
Debatte intern ist?
Lagodinsky: Nein. Aber man soll auf eine einladende und konstruktive Weise
diskutieren. Die jetzige Diskussion ist nicht einladend.
Sharma: Es ist ein logischer Widerspruch, wenn man sagt: Jude ist man auch,
wenn man nicht beschnitten ist. Und andererseits sagt, die Beschneidung ist
konstitutiv für das Judentum. Andere schädliche traditionelle Praktiken
werden auch verboten: Wir verbieten auch die Peitschenhiebe, die es laut
Koran für vorehelichen Sex geben sollte.
Lagodinsky: Sie können doch eine Beschneidung nicht mit Peitschenhieben
vergleichen. Ebenso wenig wie man männliche Beschneidung mit der weiblichen
Genitalverstümmelung vergleichen kann.
Sharma: Auch die weibliche Genitalverstümmelung gibt es in einer
sogenannten milden Form. Das ist vergleichbar. Und die will ich auch nicht
erlaubt sehen.
Lagodinsky: Aber ich ohrfeige nicht meinen Sohn, um ihm zu zeigen, dass er
Teil des Judentums ist. Die Beschneidung hat einen ganz anderen Sinn! Das
ist doch kein Erniedrigungsritual.
Sharma: Generationen von Eltern wollten ihre Kinder mit Ohrfeigen nicht
erniedrigen, sondern meinten, dass das Teil einer guten Erziehung sei.
Lagodinsky: Es geht aber darum, den Kindern wehzutun. Bei der Beschneidung
geht es darum nicht. Das ist ein beleidigender Vergleich. Man muss die
Folgen berücksichtigen, den Zweck und den Konsens innerhalb der
Gemeinschaften.
Sharma: Genau. Und die Folge der Beschneidung ist ein körperlicher Schaden.
Da ist die Grenze für den Staat. Das kann er nicht dulden.
Lagodinsky: Das ist eine unauflösbare Spannung: Sie sagen, das ist nicht
akzeptabel, ich sage, es ist hinnehmbar. Wie lösen wir das auf, ohne dass
ich im Gefängnis lande? Indem wir die Spannung akzeptieren und eine
Diskussion innerhalb der Gemeinschaften, nicht selbstgerecht von außen,
führen. Ich bin nachdenklich geworden, andere sind nachdenklich geworden.
Das ist ein guter Weg.
Herr Sharma, Sie nehmen mit dem Wunsch nach einem Verbot in Kauf, dass sich
viele Juden und Muslime in Deutschland diskriminiert fühlen.
Sharma: Der Staat schafft dauernd schädliche Praktiken ab. Körperliche
Züchtigungen sind auch erst seit kurzem verboten.
Lagodinsky: Warum werfen Sie sich gerade auf die Minderheitsreligionen?
Warum schreiben Sie der katholischen Kirche nicht vor, dass sie Frauen zu
Priesterinnen machen muss? Da werden auch die Grundrechte der Frauen
verletzt. Frauenrechte sind Ihnen wohl weniger wert als Kinderrechte.
Sharma: Ich lege eine Priorität darauf, dass schutzlose Menschen nicht
körperlich verletzt werden.
Beschnittene Männer kritisieren die Beschneidung meist gar nicht. Das wären
doch die ersten, die sich melden müssten, oder?
Sharma: Sie haben ja auch keine Vergleichsmöglichkeit, wie es unbeschnitten
wäre.
Lagodinsky: Es gibt Männer, die im Internet angeben, sehr unter ihrer
Beschneidung zu leiden. Was weiß ich, was die noch für Probleme haben? Es
gibt eben keine eindeutigen Antworten.
In welche Richtung sollte sich die Gesetzeslage verändern?
Lagodinsky: Wenn man die neue religiöse Vielfalt in diesem Land betrachtet,
wäre die Frage, ob man die Religionsfreiheit stärkt. Auch das elterliche
Sorgerecht sollte berücksichtigen: Kinder sind eben nicht nur Teil einer
Gesellschaft, sondern sind auch Teil einer religiösen oder kulturellen
Gemeinschaft.
Damit Beschneidungen möglich sind? Dann müsste das Kinderrecht auf
körperliche Unversehrtheit zurücktreten.
Lagodinsky: Ja, genau darüber muss man reden: Ob nicht das kindliche Recht
auf eine Identität genauso stark wiegt wie das Recht, den Eingriff der
Beschneidung abzuwehren.
Der Ethikrat hat vorgeschlagen, Beschneidungen aus religiösen Gründen an
Bedingungen wie ärztliche Aufklärung und lokale Betäubung zu knüpfen. Wäre
das ein Kompromiss?
Lagodinsky: Das entspricht einer Lösung, wie ich sie befürworte. Wichtig
wäre darüber hinaus, die Frage der gemeinsamen Einwilligung beider Eltern
des betroffenen Kindes zu regeln.
Sharma: Das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit bleibt damit
weiter unbeachtet. Meine These ist: Das bekommt man logisch nicht hin. Dann
kommt die Regelung vor das Verfassungsgericht. Damit haben wir aber so viel
Zeit gewonnen, dass wir inzwischen eine sozial akzeptable Lösung für das
Thema gefunden haben.
9 Sep 2012
## AUTOREN
H. Oestreich
D. Bax
## TAGS
Beschneidung
Grüne
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