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# taz.de -- Bundesverfassungsgericht und ESM: Gauweilers Antrag chancenlos
> Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag Peter Gauweilers (CSU)
> abgewiesen. Der Verkündungstermin für die Euro-Entscheidung bleibt
> bestehen.
Bild: Erstmal gescheitert: Peter Gauweiler.
FREIBURG taz | Peter Gauweiler hat das Bundesverfassungsgericht nun doch
nicht aus dem Tritt gebracht. Karlsruhe wird trotz Zusatzantrag des
CSU-Politikers am Mittwoch wie geplant sein Eilurteil zum
Eurorrettungsschirm ESM verkünden.
Gauweiler hatte das Verfahren am Wochenende noch einmal aufgemischt. In
einem Eilantrag kritisierte er den Beschluss der Europäischen Zentralbank
(EZB) von voriger Woche, Staatsanleihen von Krisenländern in unbeschränkter
Höhe aufzukaufen, um deren Zinsen zu senken. Die EZB habe sich damit eine
Kompetenz angemaßt, die ihr nicht zustehe, monierte der Ziehsohn des
einstigen CSU-Politikers Franz Josef Strauß. Damit entstünden neue Risiken,
die der Bundestag nicht kontrollieren könne.
Gauweiler hatte deshalb beantragt, dass die deutsche Ratifizierung des ESM
so lange unterbleibt, bis die EZB ihren Beschluss zurücknimmt. Als
Hilfsantrag verlangte Gauweiler eine Verschiebung des ESM-Urteils, falls
die Richter mehr Zeit für die Beratung brauchen.
Die Richter des Zweiten Senats kamen zu dem Schluss, dass das Urteil nicht
verschoben werden muss. Am Dienstag berieten sie erneut über Gauweilers
neue Schriftsätze. Das spricht dafür, dass sie am Mittwoch wohl nicht nur
die ursprünglichen Klagen gegen die ESM-Ratifizierung ablehnen werden,
sondern auch Gauweilers neues Vorbringen.
Das liegt auch nahe. Ob die EZB gegen EU-Recht verstößt, hat nicht
Karlsruhe zu entscheiden, sondern der Europäische Gerichtshof. Zudem ist es
keineswegs eindeutig, dass die EZB ihr Mandat überschritten hat. Verboten
ist ihr nur der „unmittelbare Erwerb“ von Staatsanleihen, nicht der Aufkauf
von Anleihen auf dem Markt, auf dem sie gehandelt werden.
11 Sep 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Europäischer Gerichtshof
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